Am 22. April 2024 wurden die Forschungsergebnisse der Vorstudie „Zwangsar­beit politischer Häftlinge in Strafvollzugseinrichtungen der DDR“ im Senatssaal der Humboldt-Universität vorgestellt. Das Forschungsprojekt war von der UOKG initiiert worden und wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Jörg Baberowski, Lehrstuhlinhaber für die Geschichte Osteuropas an der Humboldt Universität zu Berlin realisiert. Die Autoren der Studie sind Dr. Markus Mirschel und Samuel Kunze.

Dr. Markus Mirschel führte aus, dass der Nachweis vollständiger Lieferketten von der Werkhalle des Produzenten bis hin zum Abnehmer im Westen zwar aufwändig, in einer großen Zahl von Fällen aber möglich ist. Er verdeutlichte dies am konkreten Beispiel des Exportschlagers der Damenfeinstrumpfhosen des ehemaligen VEB Strumpfkombinat Esda Thalheim, ausgehend von der Pro­duktion in der ehemaligen Strafvollzugseinrichtung Hoheneck bis hin zum End­verkäufer Aldi Nord.

Samuel Kunze, verantwortlich für den Bereich „chronische Gesundheitsschä­den durch DDR-Zwangsarbeit“, untersuchte die langfristigen Wirkungen von giftigen Chemikalien wie Chromoxid und Quecksilber, denen politische Gefan­gene der DDR extrem ausgesetzt waren, im Vergleich mit internationalen Studien. Mit derartigen Detailuntersuchungen können in Zukunft aufwändige Gutachter-Prozesse überflüssig werden.

Dazu Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG:

Das Verhalten von Politik und erfolgreichen Unternehmen, die an der Vermarktung von Produkten aus der Zwangsarbeit politischer Häftlinge der DDR Gewinne erzielt haben, ist beschämend. Die Haltung erfolgreicher Unternehmen wie Otto Group, die sich vor einer moralischen Verantwortung drücken und zusätzlich den betroffenen ehemaligen Häftlingen unlautere Motive unterstellen und ihnen drohen, ist empörend. Um unternehmerisch verantwortungsvoll zu handeln, sollte es keines Lieferkettengesetzes bedürfen, menschlicher Anstand sollte reichen. Einzig die Firma IKEA ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen.“

Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hat heute dem Bundestag einen Sonderbericht zur Verbesserung der Anerkennung von Gesundheitsschäden von Opfern der SBZ/SED-Diktatur vorgelegt.

Ihrem Kommentar in der dazugehörigen Pressemitteilung kann bereits die Grundlage für einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf entnommen werden:

Evelyn Zupke:
„Die Schädigungen der SED-Opfer liegen mehrere Jahrzehnte zurück und erfolgten in den Strukturen eines repressiven Staats. Mit dem Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs werden hier Kriterien angelegt, die für die Mehrheit der Opfer von politischer Verfolgung in der DDR nicht erfüllbar sind. Das Scheitern der Opfer liegt damit im System.“

Die UOKG e.V. schließt sich der Forderung nach einer Verbesserung der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden umfänglich an.

Dazu Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG:
„Wir haben keinerlei Verständnis dafür, dass die Opfer der SBZ/SED-Diktatur im 35. Jahr nach der Friedlichen Revolution so ausgegrenzt werden und das Thema kein Interesse findet. Der Gesetzgeber sollte sich endlich um die Menschen kümmern, die schwere gesundheitliche Schäden davongetragen haben, weil sie unschuldig staatlicher Gewalt ausgesetzt waren.“

[Beitragsbild: Evelyn Zupke und Dieter Dombrowski bei einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag 2022, Foto: Alesch Mühlbauer/UOKG]

Aus Anlass der Verhaftung der seit dreißig Jahren als RAF-Terroristin gesuchten Daniela Klette hat der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, gefordert, eine mögliche Beteiligung des Ministeriums für Staatssicherheit an den RAF-Morden umfassend zu prüfen. Es gehörte zu den inzwischen bekannten Strategien des MfS, alles zu unterstützen, was die bundesdeutsche Gesellschaft untergraben könnte. RND, das Redaktionelle Netzwerk Deutschland, zitiert Dombrowski: „Das Thema Komplott- und Mordbeteiligungen des Ministeriums für Staatssicherheit ist sehr wahrscheinlich größer, als es öffentlich diskutiert wird, denn es hatte ein großes Interesse daran, die Gesellschaft zu destabilisieren.“ Er fügte hinzu: „Man wird den ganzen Komplex neu bewerten müssen.“

Lesen Sie die Meldung bei RND.

[Beitragsbild: Von Ratatosk – original WMF-file from http://www.rafinfo.de/archiv/logo.php?pic=logo03.wmf, converted to SVG, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1302390]

Anlässlich des Mauerbaus vor 62 Jahren erklärt Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Es ist wichtig diesen Akt der Unmenschlichkeit als ständige Mahnung zu verstehen und dies vor allem nachwachsenden Generationen zu vermitteln.“

An der Berliner Mauer starben zwischen 1961 und 1989 nach Angaben der Stiftung Berliner Mauer mindestens 140 Menschen. Insgesamt geht die Stiftung von etwa 650 Todesopfern an der innerdeutschen Grenze aus.

Mit zahlreichen Veranstaltungen wird am 13. August 2023 an den Tag des Mauerbaus am 13. August 1961 erinnert. An der zentralen Gedenkstätte an der Bernauer Straße sind zum Jahrestag ist unter anderem eine Andacht in der Kapelle der Versöhnung und Kranzniederlegungen geplant.

Teilnehmen werden neben Stiftungsdirektor Axel Klausmeier und Zeitzeugen unter anderem der Berliner Bürgermeister und der Bundesvorsitzende Dieter Dombrowski.

Zum 70. Jahrestag der Niederschlagung des Volksaufstandes erklärt der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, Dieter Dombrowski: „Der 17. Juni rückt vor allem zu runden Jahrestagen wie in diesem Jahr in den Blick. Wir sollten uns aber nicht darauf beschränken, den Mut der Aufständischen und das Schicksal der Verfolgten nur an Jahrestagen mit Kranzniederlegungen zu würdigen. Die Erinnerung an den 17. Juni 1953 muss noch intensiver wachgehalten werden. Hoffnung mache zwar, dass nach einer Umfrage der Bundesstiftung Aufarbeitung „drei Viertel der Befragten die Ereignisse vor 70 Jahren als wichtig oder sehr wichtig für die deutsche Demokratiegeschichte einschätzen“. Es wäre darüber hinaus essentiell, an den Universitäten Lehrstühle für DDR-Geschichte einzurichten, so würde letztlich an den Schulen der Unterricht zu den Ereignissen des 17. Juni einen höheren Stellenwert bekommen, so Dombrowski abschließend.

Hintergrund:

Der 17. Juni 1953, das war nicht nur ein Generalstreik von Arbeitern in Ost-Berlin. An vielen Orten der  DDR demonstrierten bis zu eine Million Menschen – gegen neue Arbeitsnormen, aber auch gegen die SED, für freie Wahlen und mehr Wohlstand. In zahlreichen Städten insbesondere im Süden und Osten der DDR stürmten die Menschen lokale Machtapparate und befreiten Gefangene aus den Gefängnissen. Nur mit der Verhängung des Ausnahmezustandes durch die sowjetische Führung und der Niederschlagung des Aufstandes mit Truppen und Panzern konnte der Untergang der SED-Herrschaft verhindert werden. Am Ende wurden 55 Menschen getötet. Mehr als 10.000 wurden verhaftet, ca. 1500 kamen hinter Gitter.

Ein besonderes Multimediaprojekt erinnert an die Ereignisse vom 17. Juni 1953 in der DDR. Ab 16.06.2023 beleuchtet die von öffentlichen Stellen geförderte berlinHistory.app in Echtzeit, wie sich die Protestaktionen damals an 350 Orten in Berlin und Ostdeutschland entwickelten und wie sie niedergeschlagen wurden. Auf einer Karte erscheinen nach und nach Flammensymbole, daneben stehen Reportagen und gelesene Berichte von Zeitzeugen.

Bild: @Bundesarchiv_B_145_BildF005191-0040_Berlin_Aufstand_sowjetischer_Panzer (002)

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nach insgesamt 12 Jahren Rechtsstreit festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt hat. Das Land Brandenburg hätte mehr Informationen zu den dreizehn Stasi belasteten Richtern und Staatsanwälten an die Bildzeitung herausgeben müssen. Es ist zwar zulässig, dass den Journalisten nicht die Namen der in Frage kommenden Justizmitarbeiter genannt werden. Deren Persönlichkeitsrechte haben Vorrang. Allerdings gebe es keinen Grund, dass die brandenburgische Justiz allgemeine Informationen über die Gruppe der Richter und Staatsanwälte zurückhält, die in der DDR mit der Stasi verbandelt waren. Erstmals im Jahr 2011 räumte der damalige brandenburgische Justizminister Schöneburg ein, dass dreizehn damals tätige Richter eine Stasi-Vergangenheit hatten. Gerichtlich war es in der Folge nicht möglich, die Namen der Richter mit Stasi-Vergangenheit zu erfahren. Lediglich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 10 S 33.11) stellte fest, dass sechs der dreizehn belasteten Richter mit Verfahren zur Rehabilitierung von SED-Opfern befasst waren.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft erklärt hierzu:

„Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein hohes Gut.  Es ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, dass Richter objektiv und unvoreingenommen tätig werden sollen. Wenn es zutrifft, dass dreizehn Richter mit Stasi-Vergangenheit auch mit Rehabilitierungsentscheidungen befasst waren, dann liegt im Zweifel Befangenheit vor. Um keinen Zweifel an der Objektivität der Rechtsprechung in diesen Fällen aufkommen zu lassen, halten ich es für unverzichtbar alle Verfahren, in denen diese Richter im Zusammenhang mit SED-Unrecht beteiligt waren einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen. Diese Forderung ist kein generelles Misstrauen gegen diese Richter. Es darf aber aus diesen Umständen  kein Misstrauen gegen unser Rechtssystem erwachsen. Deshalb habe ich in Schreiben an die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtages Brandenburg Tina Fischer, die brandenburgische Justizministerin Susanne Hoffmann und den Richterbund Brandenburg gefordert, die Verfahren der belastenden Richter zu überprüfen und die allgemeinen Informationen über diese Gruppe der Richter und Staatsanwälte herauszugeben.“

Bild: Ekaterina Bolovtsova