UOKG Lieferkettengesetz soll auch Zwangsarbeit entgegenwirken

Die Bundesregierung hat sich nach langem Streit auf ein Lieferkettengesetz für größere deutsche Unternehmen verständigt. Firmen sollen verpflichtet werden, Menschenrechte, worunter selbstverständlich auch das Verbot von Zwangsarbeit zählt, bei ihren Lieferanten im Ausland durchzusetzen und Umweltstandards einzuhalten. Das Gesetz soll ab 2023 in Kraft treten und zunächst aber nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern gelten. Schon im Januar hatte auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments für die Einführung eines europäischen Lieferkettengesetzes gestimmt.

Die UOKG begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung und des EU-Parlaments mit einem Lieferkettengesetz zu verhindern, dass Produkte, die durch Ausbeutung und Zwangsarbeit hergestellt werden, in den Deutschen bzw. europäischen Handel gelangen. In diesem Zusammenhang weist die UOKG daraufhin, dass Produkte aus der Zwangsarbeit von politischen Häftlingen in der ehemalige DDR im großen Umfang Bestandteil des Innerdeutschen Handels waren.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Es ist richtig und wichtig, dass die deutsche Bundesregierung Ausbeutung und Zwangsarbeit im internationalen Warenverkehr einschränken möchte. Um wirklich glaubwürdig zu sein, wäre es aber auch an der Zeit der Zwangsarbeit von Zehntausenden ehemaligen politischen Häftlingen endlich Aufmerksamkeit zu schenken und sich an der Behebung von gesundheitlichen Schäden und der Entschädigung für geleistete Zwangsarbeit zu beteiligen.“ In diesem Zusammenhang verweist die UOKG auf die Studie „Das System der Zwangsarbeit in der SED-Diktatur“ von Dr. Christian Sachse und die Dokumentation des Tribunals „Zwangsarbeit in politscher DDR-Haft“ vom September vergangenen Jahres. Beides erhältlich über die Geschäftsstelle.

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