15 Mai Bundeskabinett bringt Entfristung auf den Weg
Heute hat das Bundeskabinett über einen von der Justizministerin, Katarina Barley, eingebrachten Novellierungsentwurf der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beraten.
Darin vorgesehen ist zum einen die Entfristung aller drei Rehabilitierungsgesetze. Auch in dem Gesetzesentwurf enthalten ist eine Regelung, die zu einer Erleichterung der Rehabilitierung für ehemalige Heimkinder führen soll. Zudem sollen Kinder, die in der DDR in ein Heim gekommen sind, weil ihre Eltern politisch verfolgt und inhaftiert waren, denen eine Rehabilitierung bisher verwehrt wird, Unterstützungsleistungen bekommen. Die Rehabilitierung soll aber auch weiterhin nicht möglich sein.
Das Kabinett hat auch über eine Änderung des Stasiunterlagengesetzes beraten. So sollen leitende Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auch künftig, nunmehr bis 2030, auf eine frühere Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit hin überprüft werden können.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Seit vielen Jahren fordert die UOKG die Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Nun ist es kurz vor knapp und deshalb ist es von hoher Bedeutung, dass die Entfristung endlich beschlossen wird. In diesem Zusammenhang ist der Entwurf sehr zu begrüßen. Darüber hinaus zeugt er aber von wenig Problembewusstsein. So sind die Regelungen zu den Heimkindern enttäuschend. Ob diese zu einer Erleichterung führen werden, hängt von der Gunst der Gerichte ab. Denn schon jetzt besteht dort ein großer Spielraum. Auch die Lösung für die Kinder von politisch Inhaftierten, die aufgrund der Inhaftierung im Heim landeten, erscheint sehr konstruiert. Die Betroffenen wollen vom Staat als Opfer anerkannt und dementsprechend rehabilitiert werden. Ihnen die Möglichkeit für Unterstützungsleistungen, welche ihnen als Hinterbliebene ohnehin ab einem gewissen Zeitpunkt zustehen würden, zu geben, kann nicht als Erfolg für die Betroffenen gewertet werden.
Die Verlängerung der Stasi-Überprüfbarkeit“, so Dombrowski, „sollte ebenso wie die Entfristung selbstverständlich sein.“
Ansprechpartner: Benjamin Baumgart; 030/55779620; presse@uokg.de