Petitionsübergabe: Entschädigung für Zwangsausgesiedelte

Fast 11.000 Menschen wurden aus dem Sperrgebiet an der innerdeutschen Grenze ausgewiesen und zwangsweise im Hinterland der DDR angesiedelt. Diese Zwangsausgesiedelten warten bis heute auf eine Entschädigung für den zu Unrecht erlittene seelischen Schaden, den sie durch ihre individuelle politische Verfolgung erlitten haben. Der damalige Justizminister Klaus Kinkel hat diese 1992 als „exceptionell“ bezeichnet.

1994 trat das 2. SED-UnBerG in Kraft, in dem nur dieser Verfolgtengruppe ausdrücklich zugesichert wird, dass sie anspruchsberechtigt sei. Das Gesetz verweist auf Folgeansprüche vermögensrechtlicher, gesundheitlicher und beruflicher Art, die jedoch nicht als direkte Entschädigung für politische Verfolgung angesehen werden können. Trotzdem wurde dies bei der Ablehnung früherer Petitionen an den Deutschen Bundestag behauptet. Dazu schreibt Dr. Johannes Wasmuth, Experte für Rehabilitierungsrecht: „Wenn die Vertriebenen aus den Ostgebieten eine Entschädigung bekommen, dann steht sie den innerhalb der DDR Vertriebenen erst recht zu“. Und weiter: „mit dem Ausgleich der Vermögensverluste wird das schwere Vertreibungsunrecht nicht erfasst.“

Am Dienstag den 11. September um 14:00 Uhr übergeben im Paul-Löbe-Haus Inge Bennewitz, 1961 selbst aus Dömitz/Elbe zwangsausgesiedelt, und die UOKG dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eine Petition. Die Petition fordert für jeden Betroffenen eine einmalige finanzielle Zuwendung, als Ausgleich für den zu Unrecht erlittenen seelischen Schaden.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG): „Mit den beiden Zwangsaussiedlungsaktionen in den Jahren 1952 und 1961 wurde den Betroffenen alles genommen. Der seelische Schmerz, den diese Menschen erleben mussten, prägt sie bis heute. Eine angemessene Entschädigung ist längst überfällig.“

Ansprechpartner: Benjamin Baumgart; 030/55779620; presse@uokg.de

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