Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat zum 65. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR zu mehr Engagement für die Demokratie aufgerufen und kündigte an, künftig Opfer der SED-Diktatur mit einem Härtefallfonds zu unterstützen. Der Fonds solle greifen, wenn Entschädigungsleistungen und Opferrenten nicht ausreichen.

Die UOKG fordert seit vielen Jahren einen Härtefallfonds. Allein Brandenburg hat bisher einen solchen Fonds 2016 eingerichtet. Die UOKG hat daraufhin nochmals alle Bundesländer aufgefordert, ähnlich wie Brandenburg, einen Härtefallfonds für die Opfer der SED-Diktatur zu installieren. Auch im Zusamenhang mit den 18 Millionen Euro aus den SED-Sondervermögen, welche in allen neuen Bundesländern zum größten Teil in die Infrastruktur gepumpt werden, wies die UOKG darauf hin, dass das Geld denen zustünde, die von der SED-Diktatur widerrechtlich zur Arbeit gezwungen wurden, weshalb es für Entschädigungen und für einen Härtefallfonds verwendet werden müsse.

Nun hört man auch aus Thüringen und Berlin, dass ein Härtefallfonds eingerichtet werden soll.

Dies sind positive Entwicklungen, deren Umsetzung die UOKG genau verfolgen wird.

Vor 65 Jahren am 17. Juni 1953 gingen in der DDR in rund 700 Orten Hunderttausende gegen die Unterdrückung des SED-Regimes und dem Verlangen nach Freiheit auf die Straße. Ohne die Panzer der Sowjetarmee, die den Protest blutig niedergeschlugen, hätte das Regime ein jähes Ende gefunden. Viele Aufständische wurden getötet oder zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Bis zur Wiedervereinigung 1990 war der 17. Juni in der Bundesrepublik Deutschland Feier- und Gedenktag als „Tag der Deutschen Einheit“. Durch den Einigungsvertrag wurde der 3. Oktober als „Tag der Deutschen Einheit“ bestimmt. Der 17. Juni blieb zwar Gedentag geriet aber in den Hintergrund des historischen Bewusstseins.

Kürzlich erklärte der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, dass Berlin einen zusätzlichen Feiertag bekommen werde. Dabei stehe auch der 17. Juni im Raum. Die UOKG hat sich für dieses Datum ausgesprochen, um die Erinnerung an den Volksaufstand und das Bekenntnis zur Demokratie ins Bewusstsein zurückzurufen.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Der Volksaufstand der Arbeiter am 17. Juni 1953 gegen die SED-Diktatur ist auch nach 65 Jahren von seinen Zielen nicht überholt. Auch heute gilt es, die Demokratie Tag für Tag zu verteidigen.

Ansprechpartner: Benjamin Baumgart; 030/55779620; presse@uokg.de

UOKG-Verbändetreffen 30. Juni – 1. Juli 2018

Dimensionen und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren 1966 – 1990

und

Die Frau vom Checkpoint Charlie“

Katholische Pfarrgemeinde St. Laurentius Berlin-Mitte

Klopstockstraße 31 · 10557 Berlin

Gefördert mit Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Programmablauf

Sonnabend, 30. Juni 2018

Beginn: 13.00 Uhr

Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender

Roland Jahn, BStU

ca. 13.30 Uhr

Präsentation der Vorstudie „Dimensionen und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren 1966 – 1990“

Dr. Ronald Gebauer, Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam

Auftraggeber der Studie war das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und veröffentlicht wurde die Studie am 26. Februar 2018

ca. 15:00 Uhr

Pause (Kaffee und Brötchen)

16:00 Uhr

Mitgliederversammlung (nicht öffentlich)

Ende: ca. 18:00 Uhr

Anschließend Grillabend im Garten der Gemeinde

Sonntag, 1. Juli 2018

Beginn: 10:00 Uhr

Die Frau vom Checkpoint Charlie“

Die Dokumentation

Jutta Fleck und Beate Gallus

Jutta Fleck (geschiedene Jutta Gallus, geborene Jutta Kessel) ist ein Opfer der SED-Diktatur und wurde international bekannt als „Die Frau vom Checkpoint Charlie“. Sie ist Leiterin des Schwerpunktprojekts Politisch-Historische Aufarbeitung der SED-Diktatur in Hessen.

Beate Gallus, die Tochter von Jutta Fleck, stellte als Minderjährige zusammen mit ihrer Schwester einen Ausreiseantrag. Obwohl Minderjährigen vom Gesetz her eigene Ausreiseanträge nicht erlaubt waren, wurde dem Antrag stattgegeben.

Im Anschluss:

– Aus den Verbänden

– Ausblick auf das nächste UOKG-Verbändetreffen

Ende: ca. 13:00 Uhr

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dieter Dombrowski