22 Mai „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat“
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet und war damit zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland.
Auch wenn Skeptiker dies gerne anzweifeln, das Grundgesetz ist die gültige, vollkommen rechtmäßige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Das Grundgesetz hat sich bewährt. Doch ist es nicht auf ein menschenverachtendes System ausgerichtet. So sind viele Betroffene von SED-Unrecht heute enttäuscht und frustriert. Zum einen müssen sie ihre Rechte über jahrelange kräftezehrende Rechtsstreitigkeiten durchsetzen, wie bei der Anerkennung von Haftfolgeschäden, oder es gibt einfach keine Rechtgrundlage, so, wie im Zusammenhang mit Betroffenen von Zwangsadoptionen.
Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley hatte schon Anfang der 90er auf den Punkt gebracht:
„Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat“
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG, fordert:
„Die Ausführungen des Grundgesetzes und der darauf basierenden Normen müssen auch auf die Lebenswirklichkeit der SED-Opfer anwendbar sein. Es kann nicht sein, dass die SED-Unrechtsgeschädigten ihre Rechte immer wieder über die Gerichtsbarkeit einklagen müssen.“