Wer sind wir?
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Wir sind ehemalige politische Häftlinge des Kommunismus. Unmittelbar nach Ende des 2. Weltkriegs haben wir – Frauen und Männer – in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und späteren DDR Widerstand geleistet gegen die Errichtung einer der Nazi-Gewaltherrschaft folgenden neuerlichen Diktatur in einem Teil Deutschlands.

Der Widerstand bestand in allen Aktionen, die in einer demokratischen Gesellschaft selbstverständlich und legal sind, etwa im Verteilen von Flugblättern, Kritik an Maßnahmen von Partei und Regierung, Verfassen von Artikeln für Zeitungen, die in der SBZ und DDR mangels unterdrückter Meinungsfreiheit nicht erlaubt waren etc. Deshalb wurden wir verhaftet – manche wurden mit Gewalt aus Westberlin oder der Bundesrepublik entführt - und von Sowjetischen Militärtribunalen, die bis von 1945 bis 1953 in der DDR wirkten, zu langjährigen Freiheitsstrafen (meist 25 Jahre Haft) oder zum Tode verurteilt.

Den unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit und ohne Rechtsbeistand stattfindenden Gerichtsverfahren gingen mehrmonatige so genannte Untersuchungshaftzeiten in Gefängnissen des sowjetischen Geheimdienstes voraus. Dabei unterlagen die Häftlinge, die vom Zeitpunkt ihrer Verhaftung an für ihre Angehörigen und die deutsche Öffentlichkeit spurlos verschwunden waren, jeder nur denkbaren physischen und psychischen Folter. Letztlich waren sie so zermürbt, dass sie die von den Verhöroffizieren vorgelegten unsinnigsten Geständnisse unterschrieben, nur um der Qual endlich ein Ende zu machen.

Manche Häftlinge wurden per Fernurteil durch Sonderberatungen einer Troika, der so genannten „Osoboje Soweschanje“ (OSO), verurteilt. Die gegen die Häftlinge erhobenen Anklagen beruhten auf den Paragraphen 58 des sowjetischen Gesetzbuches, in dem alle so genannten „konterrevolutionären Verbrechen“ in 14 Abschnitten abgehandelt waren, z. B. umfasste der Paragraph 58,6 „Spionage“, 58,10 „Machenschaften mit dem Ziel, die Sowjetmacht zu zerstören oder zu schwächen“, 58,4 „Unterstützung der internationalen Bourgeoisie“. Die Zahl der so verurteilten und in die Sowjetunion verschleppten Deutschen wird auf ca. 40 000 geschätzt, unter ihnen etwa 1200 aus Westdeutschland oder Westberlin.

Nach den Prozessen kamen die Verurteilten in eine der GULag-Strafregionen der Sowjetunion, einige auch in die so genannten Speziallager in der DDR. Ende 1955 wurden die in der Sowjetunion befindlichen Deutschen nach Verhandlungen einer Bonner Regierungsdelegation unter Führung von Bundeskanzler Adenauer amnestiert und nach Deutschland zurückgeführt.

Unsere von 1950 bis 1953 zum Tode verurteilten ca. eintausend Kameradinnen und Kameraden wurden im Moskauer Butyrka-Gefängnis erschossen. Ihre Asche kam anonym in ein Massengrab auf dem Donskoje-Friedhof in Moskau. 2005 wurde für diese unschuldigen Opfer eines Terrorregimes dort eine Gedenkstätte eingeweiht, die der Volksbunde deutsche Kriegsgräberfürsorge gestiftet hatte. Die Zahl der vor 1950 in der SBZ und späteren DDR erschossenen deutschen Frauen und Männer ist noch immer unbekannt.

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion sind die überwiegende Zahl der ehemaligen deutschen politischen Häftlinge – auch die der zum Tode verurteilten und erschossenen – von der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation rehabilitiert worden.

Die in der Lagergemeinschaft Workuta / GULag Sowjetunion vereinten Frauen und Männer treten mit aller Entschiedenheit gegen jeden politischen Extremismus und für den Schutz der rechtsstaatlichen Demokratie ein. Als eine ihrer wichtigsten Aufgaben betrachten sie es, die Öffentlichkeit über die Verbrechen des Kommunismus zu informieren. Vor allem fordern sie, junge Menschen in den Schulen mittels verpflichtender Lehrpläne darüber zu unterrichten. Als Zeitzeugen stellen sich die Angehörigen der Lagergemeinschaft dafür jederzeit zur Verfügung.

 

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Lagergemeinschaft GULag/workuta
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