Als deutschlandweiter überparteilicher Dachverband von mehr 30 Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen sind wir davon überzeugt, dass der moralische Schaden, den der frühere Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in Sachsen-Anhalt, Gerhard Ruden, seinem Amt zugefügt hat, nur durch eine kompetente, integere und deutschlandweit bekannte Persönlichkeit beseitigt werden kann. Deshalb haben wir bereits am Tag des Rücktritts von Ruden in einem Schreiben an Ministerpräsident Wolfgang Böhmer Stephan Hilsberg als neuen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen vorgeschlagen.

Hilsberg verfügt über die in der jetzigen Situation notwendige öffentliche Bekanntheit und moralische Autorität, das Amt des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen mit der erforderlichen Unabhängigkeit und Autorität zu leiten. Die hervorragende Qualifikation von Hilsberg wertet die Kompetenz anderer Persönlichkeiten nicht ab. Die Notlage aber erfordert, dass das Amt von einer Persönlichkeit geleitet wird, die sich öffentliche Autorität nicht erst noch erarbeiten muss, sondern aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit bereits mitbringt.

Rainer Wagner
Bundesvorsitzender der UOKG

Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) hat am 1.4.2010, in einem Schreiben an Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, den Bürgerrechtler und Mitbegründer der Sozialdemokratischen Partei in der DDR Stephan Hilsberg zum neuen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschlagen.

Der Dachverband der Opferverbände der SBZ/DDR – Diktatur ist davon überzeugt, dass nur eine solch integere und über alle Parteigrenzen als kompetent anerkannte Persönlichkeit wie Stephan Hilsberg den Glaubwürdigkeitsverlust und moralischen Schaden, den Gerhard Ruden hinterlassen hat, beheben kann.

Die Mitglieder der UOKG sind sowohl über das menschliche Versagen, wie über die aktuelle Uneinsichtigkeit des früheren Landesbeauftragten Ruden, zutiefst enttäuscht. Aus eigener Erfahrung ist uns Opfern klar, dass mancher, der in die Maschinerie der Stasi geraten ist, schwach werden konnte.

Den Umgang, den Gerhard Ruden aber kürzlich mit den Enthüllungen zu seiner Person an den Tag legte, lässt uns an seiner menschlichen Integrität zweifeln. Durch seine Behauptung, „Wenn einer verhaftet wird, dann hat er ja in erster Linie selbst daran Schuld“, macht er sich zum Apologeten der Stasi und des Unrechtsstaats DDR. Sie offenbart, dass Gerhard Ruden weder fachlich, noch moralisch für das Amt des Stasi-Beauftragten qualifiziert war.
Wahrscheinlich hat ihm nur seine Karrieresucht, die ihn einst zum Denunzianten seines Freundes Heiko von der Heyde werden lies, motiviert, das Amt des Stasi-Beauftragten zu übernehmen.

gez. Rainer Wagner
Bundesvorsitzender der UOKG

Das Schweizer Urteil über die 230 Millionen aus dem SED-Vermögens, gibt der Bundesrepublik die Möglichkeit etwas von dem Leid, dass zwischen 1945 – 1989 vielen Menschen durch die SED-Kommunisten zugefügt wurde zu lindern.

Deshalb appellieren der Dachverband von mehr als 30 Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen an die Bundesregierung, das Geld auf keinen Fall zur Sanierung des Staatshaushaltes zu verwenden, sondern sachgerecht den Opfern der SED zukommen zu lassen.
Viele Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft leben heute schlechter als ihre ehemaligen Stasi- und SED-Peiniger.
Das SED-Vermögen ist dringend notwendig um die bisher kaum oder nicht entschädigten Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft zu helfen.

Konkret fordern wir:

  1. Die Aufhebung der demütigenden Bedürftigkeitsprüfung für ehemalige politische DDR-Häftlinge bei der Opferrente.
  2. Die Erweiterung der Opferrente für Witwen bzw. Witwer von ehemaligen politischen Häftlingen
  3. Die Aufnahme der bisher kaum oder nicht berücksichtigten Opfergruppen in die Opferrente z.B. zwangsdeportierten Frauen, Zwangsausgesiedelte, Stasi – Zersetzungsopfer, Personen, die aus politischen Gründen in der Psychiatrie, in Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen festgehalten wurden.
  4. Eine Stafflung der Opferrente für Personen, die weniger als 6 Monate in Haft waren.

gez. Rainer Wagner

Mit Empörung nehmen wir, die Opfer der kommunistischen Terrorherrschaft in der früheren DDR die Ignoranz des SPD-Staatssekretärs Erben im Magdeburger Innenministerium entgegen, der unter dem Beifall von Links-Politikern einen „Diktaturvergleich als Methode der Extremisforschung“ ablehnt.
Wer nicht vergleichen will, hat schon verglichen.
Wie kann man daher anderen diese legale und wissenschaftlich übliche Methode verbieten wollen?
Oder soll damit von vornherein unterstellt werden, die DDR war gar keine Diktatur?
Selbst ein demokratischer Rechtsstaat kann mit einer Diktatur verglichen werden, denn prinzipiell ist alles miteinander und untereinander vergleichbar, wenn man Unterschiede, Gemeinsamkeiten erforschen will. Unvergleichbarkeit ist eine demagogische Formel von vorgestern, mit der man dem Forschenden von vornherein unlautere Absichten unterstellt.
Die Gefahr einer Tabuisierung des Vergleichs bringt Ralph Giordano zum Ausdruck wenn er sagt:

„Allemal lachen sich die Täter ins Fäustchen, und wenn das Kriminalgewicht des Holocauststaates auch ungleich größer ist als das der DDR – wird so ein scheußliches System wie das des real existierenden Sozialismus denn weniger scheußlich dadurch, dass es ein noch scheußlicheres gegeben hat?“

Und wer einen Vergleich als Gleichsetzung interpretiert gehört auf die Klippschule, aber nicht in ein Staatsamt.

gez. Siegmar Faust, Vorstand UOKG

Wir, die Vertreter der Betroffenen, haben die Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung der
Opferrente für politische DDR-Gefangene dankbar zur Kenntnis genommen.

In unseren Augen ist es an der Zeit, das Gesetz weg von einer Sozialleistung für einkommensschwache ehemalige politische Häftlinge hin zu einer echten Ehrenpension zu entwickeln.

Deshalb begrüßen wir den Vorschlag, Kriminellen die Opferrente abzuerkennen. Auch die Nichtberücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Einkommens ist ein guter Schritt.

Allerdings legen wir den Politikern dringend nahe, nicht nur diese beiden Veränderungen vorzunehmen, sondern das gesamte Gesetz über die Opferrente zu überarbeiten.

Nach unserer Überzeugung gehört dazu:

– Aufnahme der bisher nicht berücksichtigten Opfergruppen, hier speziell der besonders hart betroffenen zwangsdeportierten Frauen

– ehemalige Häftlinge, die weniger als sechs Monate in Haft waren, in nach Haftmonaten gestaffelter Form in das Gesetz aufnehmen

– Opfergruppen, wie z. B. die Zwangsausgesiedelten oder Zersetzungsopfer der Stasi, für die es keine andere geeignete Entschädigung gibt, in die Regelung der Opferrente einbeziehen- Personen, die aus politischen Gründen in der Psychiatrie festgehalten wurden, und Jugendliche, die aus politischen Gründen in Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen untergebracht waren, ebenso aufnehmen

– Da die gesamte Familie unter der Haft oder später unter den finanziellen Verlusten gelitten hat, die die der Haft folgenden Repressalien im Berufsleben mir sich brachten, muss die Opferrente, vergleichbar mit der Altersrente, auf Witwen oder Witwer vererbbar werden.
Auch sollte, nachdem die Minister der letzten DDR-Regierung eine Ehrenpension von bis zu 900 Euro erhalten, die Ehrenpension auf 750 Euro erhöht werden. Staffelungen nach Haftdauer wären sinnvoll.

-Die mit der Gewährung der Opferrente verbundene Überprüfung der finanziellen Bedürftigkeit muss abgeschafft werden.

gez. Rainer Wagner
Bundesvorsitzender der UOKG