Seit fast zehn Jahren standen die Forderungen nach Bereitstellung des berlinpasses für die Opfer der SED-Diktatur im Raum. Nun wurde er endgültig vom Senat beschlossen (Nr. S-904/2018). Berechtigt sind die in Berlin wohnhaften Empfänger und Emfängerinnen:
1. einer besonderen Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
2. von Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) oder
3. einer Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte nach § 32 Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder eines Berufsschadensausgleichs nach § 30 BVG jeweils in Verbindung mit § 21 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) oder § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG).
Zudem haben sie Anspruch auf das Sozialticket, welches für 27,50 € erhältlich ist.
Der berlinpasses und das Sozialticket können bei den Bürgerämter beantragt werden. In den nächsten Tagen erhalten alle neuen Anspruchsberechtigten ein Informationsschreiben, das alle wichtigen Informationen zum berlinpass und zum Berlin-Ticket S enthält.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Wir freuen uns, dass es endlich mit dem berlinpass und dem Sozialticket für Opfer von SED-Unrecht geklappt hat. Wir hätten uns zwar gewünscht, dass der Empfängerkreis noch weiter gefasst und auch andere Beroffene von SED-Unrecht, wie z.B. die verfolgten Schüler, berücksichtigt worden wären, dennoch bleibt es eine gute Sache.“

Dombrowski: „Endgültige Einstellung der Rekonstruktion von Stasi-Akten ist Schlag ins Gesicht der Opfer – Täter können aufatmen“

Die Mitteilung des Leiters der BSTU, Roland Jahn, dass nach der manuellen nun auch die technische Rekonstruktion von Stasiakten eingestellt wurde, ist eine gute Nachricht für die Täter und eine schlechte für die Opfer von SED und Stasi.
Zugleich ist diese Entscheidung aber auch eine Entscheidung mit hoher Symbolkraft. Die fünftgrößte Wirtschaftsnation, die Satelliten ins All schießt, beendet die Rekonstruktion von Stasiakten wegen angeblicher Unlösbarkeit von technischen Fragen. Schwierig, so Dombrowski, ist das sicherlich, aber unlösbar? Jeder Ingenieur weiß, dass es nur eine Frage des Aufwandes ist, um eine noch optimiertere Lösung zu entwickeln. Dieser Aufwand wird von der Politik gescheut, weil die Aufarbeitung des SED-Unrechts nicht dem Zeitgeist entspricht.
„Ich warne die politischen Verantwortungsträger erneut davor, sich von den SED-Opfern abzuwenden. Die Entscheidung, die Rekonstruktion der Stasiakten einzustellen ist beschämend. Die bisher nicht erfolgte Entfristung der Rehabilitationsgesetze, obwohl alle Fraktionen im Bundestag dafür sind, ist ein Skandal!“, so Dombrowski“.

Anfang der Woche wurde bekannt, dass den Neuen Bundesländern 185 Millionen Euro aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, welche dann 2018 fließen werden.

Der Finanzminister des Landes Brandenburgs, Christian Görke (Linke), erklärte auch schon, wofür er das Geld einsetzen wolle: Für den Ausbau der Breitbandversorgung!?

Aus Sachsen-Anhalt heißt es, die Gelder sollen laut Absprache mit dem Bund in die Wirtschafts- oder Kulturförderung fließen. Der Finanzminster André Schröder (CDU) ergänzte aber, dass das Kabinett entscheiden müsse, wie das Geld verwendet werden müsse.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und Vizepräsident des Landtags Brandenburg:

„Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Länder diesen Geldregen schon für sachfremde Zwecke verplant haben. Schließlich waren es die Zwangsarbeiter in den DDR-Gefängnissen, die durch die Billigexporte nachweislich das SED-Vermögen im Westen erwirtschaftet haben. Das Geld steht denen zu, die von der SED-Diktatur widerrechtlich zur Arbeit gezwungen wurden. Verwendet werden muss es für Entschädigungen und für einen Härtefallfonds, der von der UOKG schon seit Jahren gefordert wird. Daher müssen die Länder die Verwendung überdenken und die Opferverbände einbeziehen.“

Im Rahmen der Mitgliederversammlung am Samstag, dem 18. November 2017 standen satzungsgemäß neue Vorstandswahlen an.
Dieter Dombrowski stellte sich nach seiner 2 jährigen Amtszeit erneut zur Wahl und wurde mit großer Mehrheit (85,7%) in seinem Amt bestätigt.
Auch Roland Lange wurde mit großer Mehrheit gewählt und ist damit alter wie neuer 1. stellvertretender Vorsitzender.
Bei dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden gab es eine Veränderung. Neu im Amt ist Carla Ottmann, die Ernst-Otto Schönemann ablöst.

Zum Vorstand gehören weiterhin als Beisitzer: Inge Bennewitz, Konstanze Helber, Sybille Krägel und Ernst-Otto Schönemann.

Freitag, den 17. November 2017 um 19:18 Uhr
Am gestrigen Abend (16.11.2017) hat der Landtag Brandenburg einstimmig einen Antrag zur Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen (Drucksache 6/7585).
Ziel ist es,

  • den Zugang zu monatlichen Unterstützungsleistungen insbesondere beim Renteneintritt zu verbessern und den Kreis der Berechtigten zu erweitern,
  • die Beweiserleichterung bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden zu verbessern und
  • die Frist für das Auslaufen der Rehabilitierungsgesetze aufzuheben.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und Vizepräsident des Landtags Brandenburg:
„Mir war es ein ganz besonderes Anliegen, dass dieser Antrag in den Landtag eingebracht wird. Umso mehr freue ich mich, dass der Antrag nun auch einstimmig beschlossen wurde. Die soziale Lage der Betroffen ist oftmals aufgrund ihrer Schicksale sehr schlecht. Ihnen gebührt eine weitreichendere Unterstützung. Allen voran muss aber endlich die Befristung bis zum 31.12.2019 ersatzlos gestrichen werden. Der Aufarbeitung darf kein zeitlicher Riegel vorgeschoben werden. Alle Parteien im Bundestag sprechen sich für eine Entfristung aus, dennoch geschieht nichts. Mit diesem Antrag wollen wir nun den Weg über eine Bundesratsinitiative gehen.“

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftstelle der UOKG: 030/55779351; info@uokg.de

Berlin / Prag, den 8. November 2017. Anlässlich des 28. Jahrestages des Falls der Mauer am 9. November 1989 rufen die Platform of European Memory and Conscience (Plattform für das Gedenken und Gewissen Europas) und die UOKG ehemalige Flüchtlinge der DDR, welche bei ihrer Flucht über die Tschechoslowakei in den Westen festgenommen worden sind, vor tschechischen und slowakischen Gerichten Rehabilitierungen und Entschädigungen zu beantragen.

In dem Glauben, dass die tschechoslowakische Grenze weniger stark bewacht sei als die innerdeutsche Grenze, reisten viele tausend DDR-Bürger zur Zeit des Kommunismus in die Tschechoslowakei, um von dort aus zu versuchen, den Eisernen Vorhang zu überqueren. Einige waren erfolgreich, andere sind leider bei dem Versuch ums Leben gekommen. Diejenigen, die festgenommen worden sind, wurden inhafiert und an die Stasi ausgeliefert.

Im Fall von Hartmut Tautz gelang in diesem Jahr der Durchbruch. Der 18-jährige Abiturient aus Magdeburg wurde bei seinem Versuch, im Jahr 1986 die Grenze zwischen der Tschechoslowakei und Österreich zu überwinden, von Wachhunden der tschechoslowakischen Grenztruppen so stark angegriffen, dass er seinen schweren Verletzungen kurze Zeit später erlag. Hartmut Tautz wurde imMärz 2017 von dem Bezirksgericht I in Bratislava rehabilitiert und der Familie wurde eine Entschädigung zugesprochen.

Basierend auf diesem Fall rufen die Platform of European Memory and Conscience und die UOKG Betroffene auf, vor tschechischen und slovakischen Gerichten eine Rehabilitierung und Entschädigung zu beantragen.

Betroffene mit einem Interesse an einem entsprechenden juristischen Vorgang sollen sich bitte an die Adresse justice@memoryandconscience.eu wenden. (mehr …)