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Denkschrift:
Für ein persönliches Amt zur Vertretung der Interessen der Opfer der SED-Diktatur auf der Ebene des Bundes

Dr. Christian Sachse, 17. Januar 2018

Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) e.V.

Mit dieser Denkschrift soll die bereits in Gang befindliche Diskussion um ein Amt, dessen Bezeichnung noch offen ist, weitergeführt werden.

Die UOKG befürwortet – wie bekannt – ein solches Amt auch unabhängig von Diskussionen um die Zukunft der BStU. Wie es aussehen könnte und wie es in die allgemeine Aufarbeitungslandschaft eingebettet werden soll, wird im Folgenden aus meiner persönlichen Perspektive ausgeführt.

Wie bereits die seinerzeitige Kommission zur Zukunft der BStU richtig erkannte, kann eine so bedeutende Institution wie die BStU nicht reformiert werden, ohne die Auswirkungen auf weitere Einrichtungen der Aufarbeitung mit zu bedenken.

Inhalt

Neue Prioritäten der Aufarbeitungslandschaft 2

Die Landesbeauftragten. 2

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung. 4

Wissenschaftliche Forschung. 4

Die Stiftung Aufarbeitung. 5

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft 7

Das Archiv der Staatssicherheit 7

Exkurs: Elektronische Findmittel 8

Politisches Amt zur Opfervertretung. 9

Soziale Sicherung. 9

Anwalt der Opfer 10

Fortführung der Tradition der BStU.. 11

Vorbild: Landesbeauftragte. 11

Nachwort 12

 

 

Alte und neue Prioritäten der Aufarbeitungslandschaft

Dreißig Jahre nach dem Ende der DDR existiert eine hochdifferenzierte und pluralistische Aufarbeitungslandschaft. Die Institutionen und deren Aufgabenzuweisungen sind historisch gewachsen und sollten deshalb nicht ohne Not Veränderungen unterworfen werden.

Die Notwendigkeit einer Umstrukturierung der BStU ist allgemeiner Konsens. Die UOKG hat sich intensiv an der Arbeit der damaligen Expertenkommission beteiligt und dabei ihre Vorstellungen ausführlich dargelegt.

Die UOKG hat gefordert, dass die geschichtspolitische Rolle des Staatssicherheits-Archivs für die nationale Geschichte aktiv erhalten und fortgeschrieben wird. Dazu gehören bestimmte Garantien, welche das Archiv vor Eingriffen durch untere Behörden schützen.

Das Archiv soll als Ganzes in Struktur und Umfang erhalten bleiben. Das schließt die üblichen Kassationen bei der Übernahme durch das BArch aus. Aktenzugänge sollten erleichtert werden. Der Zugang von Betroffenen darf in keiner Weise eingeschränkt werden. Das gilt auch für Gebühren oder andere faktische Begrenzungen.

Die UOKG hat gefordert, dass die Akten des MfS in einer Weise als eigenständiger Bestand öffentlich sichtbar bleiben, welche die Bedeutung der Übernahme der Akten während der friedlichen Revolution angemessen und dauerhaft würdigen.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Funktionen wie politische Bildung in den Regionen, öffentliche Beiträge zu kontroversen Themen, welche von der BStU über ihren Gesetzesauftrag hinaus geleistet worden sind, institutionell aufgefangen werden.

Im Zentrum stehen für uns

  • die physische Sicherung der Bestände als „Ewigkeitsaufgabe“ und
  • die Anpassung des Zugriffs an die Entwicklung der modernen Demokratie und digitalen Technik.

Für weitere Forderungen und Empfehlungen wird auf die „Stellungnahme der UOKG zur Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde“ vom 13. Oktober 2014 verwiesen.

Veränderungen bei der BStU ziehen möglicherweise veränderte Aufgabenbeschreibungen für die anderen Akteure der Aufarbeitung nach sich.

Die Landesbeauftragten

Zu den zentralen Institutionen der Aufarbeitung gehören die Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, zuständig bis vor kurzem für die Stasi-Unterlagen in den östlichen Bundesländern. Diese Beschränkung auf die Stasi-Unterlagen hat sich in keinem Land als durchführbar erwiesen. Von Anfang an haben alle Landesbeauftragten ein breites Spektrum an Aufgaben wahrgenommen.

Innerhalb ihrer Länder agieren die meisten Aufarbeitungsbeauftragten der östlichen Länder sehr erfolgreich. Sie verfügen jedoch nur in ihrem jeweiligen Land über politische Handlungskompetenz. Damit sind zwei große Fehlstellen markiert.

  • Im Westen lebende SED-Opfer haben meist nicht einmal einen Ansprechpartner.
  • Initiativen oder auch nur die Klärung von Problemen auf Bundesebene sind für die Landesbeauftragten nur über mehrere Zwischenstufen (eigene Landesregierung, Bundesrat, Bundesregierung) realisierbar.

Der damit extensiv verbundene Verlust an Zeit und Kraft hat bei den SED-Opfern bereits für tiefe Verärgerung gesorgt. Nicht umsonst hat das Stasi-Unterlagengesetz versucht, zwischen den Landesbeauftragten (in ihrer alten Funktion) und dem Bundesbeauftragten ein besonderes Verhältnis herzustellen (§ 38 StUG). Diese Verhältnisbestimmung ist angesichts der neuen Funktionsbestimmung für die Landesbeauftragten allerdings überholt.

Die Aufgabenbeschreibungen in den jeweiligen Gesetzen der Länder haben in den vergangenen Jahren eine wesentliche Umorientierung erfahren und sind den faktischen Aufgabenfeldern angepasst worden. Die Beauftragten sind jetzt zuständig für die gesamte DDR-Aufarbeitung in den östlichen Ländern, meist einschließlich der Folgen der kommunistischen Diktatur. Sie beraten Opfer individuell, betreiben Beratungsstellen, unterstützen die Bildung von Netzwerken, kooperieren mit anderen Institutionen der Aufarbeitung (regionale Einrichtungen, Landeszentralen für politische Bildung), sind selbst in der Forschung und in der Öffentlichkeit tätig. Sie betätigen sich als Vermittler zwischen Initiativen der Aufarbeitung und der Politik. Sie vergeben selbst Drittmittel an Initiativen der Aufarbeitung und an Opfergruppen. Personelle und finanzielle Ausstattung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Insgesamt ist in den Ländern das Verständnis für die Notwendigkeit dieser Arbeit gewachsen. In den neuen Ländern sind die Landesbeauftragten zu zentralen Säulen der Aufarbeitung geworden.

Ein ähnliches Engagement gibt es in den westlichen Bundesländern nur rudimentär. Das ist sachlich nicht angemessen. Zwar gibt es in den westlichen Ländern nur sehr wenige Orte mit Bezug zur SED-Diktatur. Allerdings lebt eine hohe Zahl von SED-Opfern heute im Westen und hat damit keinen Ansprechpartner. Es gibt keine konkreten Zahlen, aber einige Hinweise darauf, dass rund die Hälfte der ehemaligen politischen Häftlinge mit ihren Familien heute im Westen leben.  Historische Aufarbeitung, wie etwa des Grenzregimes, der Auffanglager u.ä. bleibt eher dem Zufall überlassen.

Die gewachsenen Strukturen bei den Beauftragten für Aufarbeitung, den Landeszentralen für politische Bildung, den Gedenkstätten-Stiftungen der Länder, vermehrt um einige Universitäten und weitere Einrichtungen sind als bewahrenswerte Mehrdimensionalität zu betrachten. Zwischen den Akteuren gibt es bereits jetzt vielfältige Kooperationen, für die es keiner steuernden Eingriffe bedarf. Im Bereich der Landesbeauftragten bedarf es daher keiner zentralen Regelungen. Sie sind über die Konferenz der Landesbeauftragten vernetzt. Schwierig wird es dann, wenn die Landesbeauftragten ein Problem angehen wollen, das auf Bundesebene gelöst werden muss.

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung

Der Ostbeauftragte im Rang eines parlamentarischen Staatssekretärs steht in der Tradition der Förderung von Wirtschaft und Infrastruktur in den östlichen Bundesländern. Belegt wird diese Schwerpunktsetzung durch den Umzug vom Bundesinnenministerium in das Bundeswirtschaftsministerium Ende 2013. Die beiden letzten Ostbeauftragten nehmen sich darüber hinaus punktuell bestimmter Aufgabenbereiche der Aufarbeitung an, die im Bereich der politischen Bildung oder schwerpunktorientierten Forschungsprojekten liegen (vgl. dazu die interne Projektliste des Arbeitsstabes NBL).

Der beim Ostbeauftragten für Aufarbeitung zuständige Arbeitsstab ist mit einem hohen Arbeitsethos dabei, bestimmte drängende Sonderprojekte wahrzunehmen (zurzeit ein Forschungsprojekt zur Zwangsadoption). Eine umfassende Opfervertretung ist beim dortigen Personalbestand nicht machbar. Die Ostbeauftragten haben in dieser Frage auch kein (eindeutiges) Mandat. Ob eine spezielle Förderung der Wirtschaft und Struktur Ostdeutschlands mit einem „Ostbeauftragten“ weiter nötig sein wird, ist umstritten und muss hier nicht erörtert werden. Eine dezidierte Vertretung von Opferinteressen ist damit kaum zu vereinbaren (siehe dazu Strukturschema des Arbeitsstabes und die jeweiligen Arbeitsberichte).

Als ausgesprochen fruchtbar hat sich das Dialogforum beim Ostbeauftragten herausgestellt. Hier treffen Vertreter verschiedener Institutionen der Aufarbeitung (UOKG, BStU, Stiftung Aufarbeitung) mit Bundesministerien zusammen, um praktische Fragen zu beraten. Das Dialogforum ist ein reines Arbeitsgremium, in dem politische Entscheidung sachlich vorbereitet, aber nicht getroffen werden.

Wissenschaftliche Forschung

Die wissenschaftliche Forschung zur SED-Diktatur an den deutschen Universitäten und Hochschulen ist nach übereinstimmendem Urteil der Fachwelt bislang schwach ausgeprägt. Schwerpunkte der Forschung liegen bis heute in privaten Forschungseinrichtungen (Vereinen), die von den Ländern Brandenburg und Sachsen betrieben werden (ZZF Potsdam, Hannah-Arndt-Institut Dresden). Diese Forschungseinrichtungen werden teils durch die Länder gefördert, in denen sie angesiedelt sind, teils durch den Bund. Ursprünglich bezweckte ihre Gründung, Forschung in Gang zu setzen, aber nicht universitäre Forschung zu ersetzen. Deshalb war das ZZF auch als Provisorium anzusehen. Der offensichtliche Nachteil solcher Sondergründungen konnte trotz einiger Gegensteuerungsversuche nicht ausgeglichen werden: Die Verankerung in der universitären Lehre ist bis heute unterentwickelt. Die Finanzierung entspricht nicht dem Standard der freien Forschung an den Universitäten.

Thematisch sind die beiden privaten Einrichtungen der zeitgeschichtlichen Forschung verpflichtet. Spezielle Forschungsprojekte beispielsweise aus den Bereichen Psychologie, Medizingeschichte, Soziologie, Wirtschaftsgeschichte, Pädagogik, vergleichende Diktaturforschung, internationale Politik werden so außerhalb des etablierten Wissenschaftskanons durchgeführt. Dies muss nicht unbedingt ein Qualitätsverlust bedeuten. Es entstehen dadurch aber keine dauerhaft auf Spezialthemen ausgerichtete Zweige an den Universitäten. Die Wahrnehmung der Forschungsergebnisse an den Universitäten in übergreifenden Zusammenhängen ist zumindest in Teilbereichen unterentwickelt (z.B. Traumaforschung an Überlebenden des Holocaust, der Bombardierungen im 2. Weltkrieg, von Kriegsteilnehmern und Insassen von Lagern bzw. Zuchthäusern der SBZ/DDR).

Ob ein Engagement der Fachwissenschaftler an den Universitäten stattfindet, ist derzeit extrem von der biographischen Prägung der leitenden Wissenschaftler und nicht von gewachsenen wissenschaftlichen Traditionen abhängig. Eine kontinuierliche Aufnahme der DDR-Geschichte in Lehre und Forschung nicht nur der historischen, sondern auch anderer Fachwissenschaften ist nicht in Sicht. Hier ist zu berücksichtigen, dass es einige Wissenslücken gibt, die aus praktischen Gründen schnell geschlossen werden müssen, z.B. zu psychischen und physischen Schäden als Folge der Zwangsarbeit, Traumatherapie auf dem Hintergrund von Trennungserfahrungen von Kindern politisch Verfolgter. Wichtig ist auch die Aufnahme des Themas „kommunistische Diktatur“ in die Lehre, z.B. die Ausbildung von Lehrern und Juristen. Derzeit gibt es keine Sammlungen von grauen oder geheimen Verordnungen aus dem politischen Repressionsbereich. Juristen aller Funktionen argumentieren oftmals mit Zufallsfunden.

Mit dem Forschungsprogramm der letzten Ministerin für Bildung und Forschung, Professorin Johanna Wanka, wurde hoffentlich begonnen, diese bisher schmerzlich empfundene Lücke dauerhaft zu schließen: die Implementierung des Bereichs „DDR“ in die Fachwissenschaften an den bundesdeutschen akademischen Einrichtungen. Der mit dem „Wanka-Programm“ beschrittene Weg der Forschungsverbünde ist zu favorisieren. Er nimmt eine Fülle von Wissenschaftszweigen und ihre interdisziplinäre Zusammenarbeit in den Blick. Damit wäre ein international vertretbares Niveau der Erforschung der SED-Diktatur erreichbar. Es ist zu hoffen, dass aus dem „Sonderforschungsbereich“ DDR in der Perspektive finanziell und strukturell ein alltäglicher Bereich im allgemeinen Wissenschaftsbetrieb wird.

Unter solchen Auspizien dürfte es sich als überflüssig oder sogar kontraproduktiv erweisen, ein neues Forschungszentrum zum Fragenkreis der SED-Diktatur zu bilden. Dieses würde die ohnehin zu beklagende Isolation des Forschungsgebietes nicht auflösen. Wichtiger ist die Integration in die allgemeine Forschungslandschaft. Die begonnenen Forschungsverbünde sind als richtungsweisend zu betrachten.

Die Stiftung Aufarbeitung

Zu den Sonderinstitutionen, die in den frühen Phasen der Aufarbeitung eine ausgezeichnete Arbeit der Strukturbildung und Orientierung geleistet haben, gehört die Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur. Auch hier sind die strukturbildenden Elemente der Anfangszeit auf den Prüfstand zu stellen.

Die Stiftung Aufarbeitung hat seit ihrer Gründung mit einer Fülle von Eigenprojekten und initiierten Programmen als richtungsweisend für die DDR-Aufarbeitung gewirkt. Heute entsteht die Frage, ob diese Steuerungsfunktion weiter benötigt wird. Mit dieser Frage steht der Anteil der Ausgaben an internen Kosten (Personal, Miete, Betriebsausgaben) mit fast 50 Prozent und Eigenprojekten noch einmal mit 8,5 Prozent auf dem Prüfstand. Es wäre zu klären, ob diese Eigenausgaben in erheblicher Höhe (57,2%) zugunsten von Initiativen und Institutionen der Aufarbeitung zurückgeführt werden können. Mit anderen Worten: Wenn auf Bundesebene ca. 6,3 Millionen Euro für die Aufarbeitung zur Verfügung stehen, sollten nicht 3,6 Millionen Euro von einer einzigen Institution einer gewiss im Einzelfall sinnvollen, aber die Aufarbeitungslandschaft als Ganze verarmenden Verwendung zugeführt werden. Vorrang sollte die Freigabe von Geldern für die Förderung von gesellschaftlichen Aufarbeitungsinitiativen haben (Stiftungsgesetz §2,II,1).

Die Vertretung von Opfern der SED-Diktatur ist im Stiftungsgesetz nicht vorgesehen. Die Stiftung soll Beratung und Betreuung von Opfern unterstützen. Dies bleibt eine sinnvolle Aufgabe auf der Ebene der Weiterbildung.

Eine dezidierte Wissenschaftsförderung durch die Stiftung Aufarbeitung würde der Idee der Integration von Themen wie DDR, Diktatur und Kommunismus in die Forschung und Lehre der akademischen Wissenschaften nicht förderlich sein. Denkbar sind nach dem Auslaufen des „Wanka-Programms“ weitere spezielle unterstützenden Programme, die aber von den „klassischen Drittmittelgebern“ der akademischen Einrichtungen bestritten werden müssten. Eine spezielle Förderung im Einzelfall nach aktuellen Gesichtspunkten bleibt der Stiftung natürlich vorbehalten.

In diesem Feld wären sicher andere Synergie-Effekte zu bedenken, etwa den Umzug der Stiftung in das angedachte „Campus der Demokratie“, die Verbreiterung der Nutzungsmöglichkeiten von Archiv und Bibliothek der Stiftung. Dies wäre besonders dann ein attraktives Angebot, wenn Teile des Bundesarchivs, des Stasi-Archivs und des Bürgerrechtsarchivs der Havemann-Gesellschaft dauerhaft auf dem Gelände etabliert würden.

Neu zu justieren ist auch die Co-Finanzierung von Filmen oder Filmfestivals, die gleichzeitig auch aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. Die Vorteile erhöhter Reichweite und die Nachteile sehr hoher Kosten, die bürgerschaftlichem Engagement zugutekommen könnten, sollten noch einmal abgewogen werden.

Insbesondere auf den Prüfstein zu stellen ist der umfangreiche Aufgabenkatalog nach §2.II.4. Stiftungsgesetz. Mit einer solchen Aufgabe ist eine einzelne Institution überfordert. Es ist angesichts der erwünschten Pluralität der Erinnerung auch nicht sinnvoll, diese Aufgabe zu stark zu konzentrieren. Insofern wäre nach einem geeigneten Profil für die Stiftung zu suchen, das sie entlastet. Sinnvoll bleibt die finanzielle Unterstützung von bürgerschaftlich organisierten regionalen und fachlich spezialisierten Archiven.

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft

Auf der UOKG ruhten zu Anfang der 1990er Jahre Hoffnungen, die nicht realisiert werden konnten. So bestand ursprünglich die Idee, die UOKG neben ihrer Funktion als Opfervertretung für die Verwaltung von Unterstützungsgeldern an die Opfer und ihre Initiativen einzusetzen. Diese Idee geriet in Widerstreit mit dem Ansatz, einen Dachverband der Opfervertretungen zu bilden, der die Aufarbeitung im Allgemeinen beförderte und die Interessen der Opfer als Gruppen und als individuelle Personen vertreten sollte.

Seit ungefähr 10 Jahren hat die UOKG ein Profil gefunden, dass allgemein anerkannt ist. Sie sieht ihren Schwerpunkt darin, sich in Politik und Öffentlichkeit als Lobby der SED-Opfer zu betätigen. In diesem Feld befördert sie aktiv Gesetzesvorhaben, indem sie Formulierungshilfen leistet, politische Gespräche mit sachlichen Leistungen aufwertet, öffentliche Diskussionen bestreitet, aber auch Widerspruch und Protest organisiert. Sie profitiert dabei von ihren eigenen Beratungsstellen, ihrer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und ihrer Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen, Publikationen und Pressearbeit sowie einer breiten Vernetzung in den Bereichen Politik, Aufarbeitung, Wissenschaft.

Trotz willkommener staatlicher Förderung erhält sich die UOKG den Charakter einer Selbstorganisation der Betroffenen und ihrer Sympathisanten. Ihr Charakter einer NGO gibt ihr den Vertrauensvorschuss, der nötig ist, in diesem sensiblen Politikfeld zu agieren.

Diesem Konstrukt einer NGO als Opfervertretung in eigener Verantwortung sollte ein von der Bundesregierung bestelltes Amt gegenüberstehen, in dem die Kommunikation gebündelt und strukturiert wird.

Das Archiv der Staatssicherheit

Im Umgang mit den Akten der Staatssicherheit gibt es keine letztgültige Zweckrationalität. Es gibt aber einzelne Zwecke, die allen einsichtig zu machen sind, die am Erhalt des Archives interessiert sind. Dieser Konsens, der einen gezielten Diskurs mit Betroffenen und Beteiligten voraussetzt, sollte intensiv weitergeführt werden. Die unabweisbaren Notwendigkeiten helfen, einen langwierigen politischen Prozess in Gang zu halten.

Oberste Priorität hat derzeit der physische Erhalt der Akten. Hierzu bedarf es Investitionen in Gebäude, in technische und personelle Infrastruktur. Mit 111 zusätzlichen Aktenkilometern kommt auf das Bundesarchiv eine erhebliche Erweiterung ihrer Aufgaben hinzu. Diese Erweiterung ist handhabbar. Es gibt Dutzende Archive gleicher Größenordnung in Deutschland. Die Bestände des Bundesarchivs betragen derzeit ca. 350 Aktenkilometer an verschiedenen Dienstorten. Das BArch kann auf die bisherige Struktur des BStU zurückgreifen.

Unter dem Aspekt, dass die Aktenbestände zu einem erheblichen Teil vom physischen Zerfall bedroht sind, muss eine Umlagerung von Beständen in Räume mit konservierender Atmosphäre Vorrang haben. Aus diesem Grund ist die Zusammenführung von Beständen jeweils in ein Gebäude pro Bundesland akzeptabel. Es entstehen technisch überschaubare Archive, die jeweils maximal 10 Aktenkilometer verwalten. Darüber hinaus bedarf es Strategien, die Akten sukzessive physisch zu konservieren bzw. in einer möglichst maschinennahen Form zu digitalisieren.

Gewarnt werden muss vor der Erwartung kurz- oder mittelfristiger Einsparungen. Angesichts eines massiven Investitionsbedarfs im Bereich Stasi-Akten und gleichzeitiger Unterfinanzierung von modernen Teilbereichen des Bundesarchivs werden sich kostensparende Synergieeffekte in Grenzen halten. Es dürfte keinen Sinn machen, Bestände in neue provisorische Einrichtungen umzulagern. In diesem Fall sollte die Devise gelten: Erst Neu- oder Umbau, dann Umzug.

Angesichts der Tatsachen,

  • dass die akademische Forschung mit dem „Wanka-Programm“ gerade erst begonnen hat,
  • dass immer wieder unvorhergesehene Forschungsthemen hoher zeitgeschichtlicher Brisanz bekannt werden,
  • dass die Einbindung der Staatssicherheit in die lokalen politischen Akteure bisher nur rudimentär erforscht ist,

sind Kassationen (wie sie in früheren Konzepten mitunter auftauchen) bei der Übernahme in das Bundesarchiv strikt zu vermeiden.

Mit der Übernahme der Stasi-Akten wird das Bundesarchiv zum Sachwalter der Ergebnisse der Friedlichen Revolution, durch welche die Geheimpolizei entmachtet und ihre Unterlagen in die Verantwortung der Demokratie überführt wurden. Aus diesem Grund ist dieser Bestand (ähnlich wie SAPMO) als besonderer Bestand erkennbar zu halten. Die Vernichtung von Teilbeständen, Formularen oder sogenannten Doppelüberlieferungen muss unterlassen werden. Sie würden zu einem nicht wieder aufzuholenden Vertrauensschwund führen.

Wenn von einer Veränderung des Aktenzugangs die Rede ist, dann sollte eine Synthese aus der Praxis des BArch im DDR-Bereich und der Auflösung von Restriktionen des StUG in einem mittleren Zeithorizont gesucht werden.

Nicht akzeptabel ist die Anpassung des StUG an die Archivgesetze der Länder.

Exkurs: Elektronische Findmittel

Die bisherige Einfügung des BStU-Archivs in die elektronischen Findmittel des BArch wirkt wenig überzeugend. Zunächst sollten die Mängel im BArch beseitigt werden.

Die derzeitige Gestaltung der externen elektronischen Findmittel (invenio, argus) zur DDR im Bundesarchiv kann bisher nicht zufriedenstellen. Die Archivstruktur hinsichtlich der DDR-Sachgruppen ist der der Bundesrepublik nachempfunden. So werden im Bereich DDR Sachgruppen bzw. Hierarchien in der staatlichen Struktur unzutreffend bezeichnet bzw. zugeordnet.

Die Suchmaschine argus bietet zwar ein etwas unmodernes Design, arbeitet dafür weitgehend intuitiv, bei komplexeren Abfragen leider aber auch nicht stabil (proxy error, bad request als typische „Totalausfälle“ bei komplexeren Abfragen). Eine technisch nicht mehr vertretbare Beschränkung liegt in der Einschränkung bei der Auswahl auf 100 Findbücher. Dadurch ist es unmöglich, separat in den bisher 307 Findbüchern des BStU-Archivs zu recherchieren.

Stark eingeschränkt ist die Brauchbarkeit von invenio, einmal wegen der wenig intuitiven Benutzerführung, vor allem aber deshalb, weil invenio keine Suche im Bereich MfS zulässt. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Der Bereich SED wird unter „Politische Parteien und Gruppierungen“ angezeigt, müsste aber über dem Bereich „Parlamente und Staatsoberhaupt“ stehen. Hier wurde die DDR aus dem Blickwinkel der parlamentarischen Demokratie archiviert (vgl. andererseits Norddeutscher Bund und Deutsches Reich). Hier wurde die Kennzeichnung als Sonderbestand (SAPMO) aufgehoben. Es ist zu befürchten, dass sich dies für MfS-Bestände wiederholt.

Zu kritisieren ist, dass der Sonderbestand SAPMO bei invenio nicht mehr erkennbar ist. Es steht zu befürchten, dass auch bei der Implementierung des MfS-Bestandes dessen Sondercharakter nivelliert wird.

Sowohl bei argus als auch bei invenio müsste zunächst ein gewisser Standard erreicht werden, bevor eine MfS, SAPMO und DDR-Verwaltung übergreifende Such-Struktur geschaffen wird.

Das eigentliche Problem der MfS-Datenbank im BArch besteht darin, dass eine Fülle von Aktentiteln, die der Stichwortbildung dienen, wegen des unabänderlich gebotenen Datenschutzes keine relevanten Suchinformationen enthalten. Insofern ist die Volltextsuche (Aktentitel) nur sehr eingeschränkt verwendbar. Anders als bei anderen Beständen im Bundesarchiv wird man daher weiterhin verstärkt auf die Hilfe von Mitarbeitern des BArch zurückgreifen müssen. Die wirklich atemberaubende Schnelligkeit des BArch bei der Bereitstellung von Akten wird sich im MfS-Bereich nicht erreichen lassen – es sei denn, man vereinfacht die Regeln auf das sonst im BArch übliche Niveau, die den Nutzern die Verantwortung überlassen. Bei der Personalplanung sollte das berücksichtigt werden.

Politisches Amt zur Opfervertretung

Die UOKG befürwortet ein Amt zur Vertretung der Interessen der SED-Opfer.

Soziale Sicherung

Vermutlich niemand hatte 1990 im Blick, dass die gesellschaftlichen Folgen der SED-Diktatur Kosten verursachen würden, die sich mindestens über ein halbes Jahrhundert erstrecken werden. War die Höhe der wirtschaftlichen Kosten permanent umstritten, so schienen die gesellschaftlichen Kosten jederzeit handhabbar. Bis heute hält sich die Illusion, dass die gesellschaftlichen Kosten in Kürze gegen Null gehen könnten. Diese Illusion ist aufzugeben. Dadurch ergibt sich eine Möglichkeit kontinuierlicherer und damit kostengünstigerer Problemlösungsstrategien.

Es zeigte sich in den letzten Jahren, dass immer neue Kosten virulent wurden. So ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung sich durch administrative Eingriffe nicht abrupt stoppen lassen wird. Einmal werden die Regelsysteme stärker belastet als vorhergesehen, andererseits wird es auf absehbare Zeit bestimmte Sondersysteme geben müssen. Die Regelsysteme sind für die auf sie zukommenden Anforderungen hin zu qualifizieren. Für die Sondersysteme sind finanzielle Mittel vorzuhalten.

Zu den wichtigsten Feldern gehören Kosten im medizinischen und sozialen Bereich vorwiegend für SED-Opfer, die um einen gewissen Faktor höher liegen als bei der „normalen Bevölkerung“. Dazu gehören Kosten im Bereich der Rechtsprechung und Sozialverwaltungen.

Es ist davon auszugehen, dass noch über lange Zeit die Interessen der SED-Opfer koordiniert und moderiert werden müssen, um a) die Gerechtigkeitslücken abzubauen, b) zukünftige Erfordernisse adäquat aufzunehmen.

Die Größenordnungen der zukünftigen Anforderungen sind dabei weitgehend unbekannt. Bekannt ist nur, dass von potenziellen Schädigungen bei 250.000 politischen Gefangenen und ihren Familienangehörigen, von potenziellen Schädigungen bei 140.000 Kindern und Jugendlichen in Spezialheimen ausgegangen werden muss. Hinzu kommen die „weichen“ Zahlen der verfolgten Schüler, der Opfer von Zersetzung des MfS und weitere.

Der jüngst verstorbene Greifswalder Psychologe Harald Freyberger wies darauf hin, dass die psychischen Folgewirkungen von schweren Repressionen auch in einer Verkürzung der Lebenszeit und einer Verstärkung chronischer Erkrankungen beständen. Beides sind Kostenfaktoren für die Gesellschaft. Damit kommen auf die Gesellschaft bestimmte Bedarfe in Form von spezieller Ausbildung von Psychologen und Gutachtern, von Zuwendungen in Härtefällen, womöglich auch spezialisierter Wohnangebote oder ähnliches zu. Diese Belastungen sind für das Sozialsystem der Bundesrepublik vermutlich kaum spürbar, wenn sie nicht über „Sondermaßnahmen“ und die dazugehörigen öffentlichen „Verteilungskämpfe“ organisiert werden müssen.

Es wäre gut, wenn für solche und ähnliche Zwecke ein mit Vollmachten ausgestattetes Amt geschaffen würde, mit dem aktuelle Bedarfe kommuniziert, gebündelt und in die politischen Entscheidungsprozesse eingespeist werden können.

Anwalt der Opfer

Ein besonderes politisches Amt auf Bundesebene, das eine effektive Vertretung von Opferinteressen ermöglicht, ist aus mehreren Gründen sinnvoll und damit auch nötig:

  • Viele Opfer der SED-Diktatur sind in einer Weise langfristig geschädigt, die es ihnen stark erschwert oder unmöglich macht, sich selbst nach bürgerlichem Recht zu organisieren und mit den gebotenen rechtsstaatlichen Mitteln für sich selbst zu streiten.
  • Die SED-Opfer bilden in der heutigen Gesellschaft eine sehr kleine Minderheit. Sie haben keine eigene Lobby im politischen Raum. Selbst wenn es gelänge, alle zu mobilisieren, wäre der Weg politischen Drucks in Richtung auf Veränderungen effektiv kaum gangbar. Die Qualität von Demokratien wird aber daran gemessen, wie sie mit ihren Minderheiten umgehen.
  • Die Lösung von Problemen der SED-Opfer sind in der Regel politische Querschnittsaufgaben (Justiz, Gesundheit, Soziales u.s.w.). Einzelne Initiativen sind mit ihren speziellen Schadensbildern nicht in der Lage, eine Kooperation z.B. mehrerer Bundesministerien zu organisieren.

Fortführung der Tradition der BStU

Alle Bundebeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes von Joachim Gauck über Marianne Birthler bis zu Roland Jahn sind in ihrem politischen Handeln weit über die ursprünglich vorgesehene Funktion im Sinne des § 37 StUG hinausgegangen und haben sich zu brennenden und kontrovers diskutierten Fragen der Aufarbeitung geäußert. Sie haben damit wesentlich zur Akzeptanz der Behörde und der Art der Aufarbeitung in Deutschland beigetragen. Mit der Übernahme der Stasi-Akten in das Bundesarchiv wurde sofort die Frage virulent, ob damit nicht ein politisches Amt verschwindet, in dem Betroffene aber auch viele andere Bürger rein aus der Praxis heraus, einen Anwalt als Brücke in die Politik und Öffentlichkeit gesehen haben.

Einen adäquaten Ersatz für diese faktische Anwalts-Funktion gibt es bisher nicht, jedenfalls nicht auf Bundesebene.

Die Generalaufgabe der Stiftung Aufarbeitung besteht darin, Aufarbeitung zu finanzieren. Darin hat sie einiges zugunsten der SED-Opfer unternommen. Als Anwältin der Opfer kann und darf sie sich auch unabhängig von der Gesetzeslage nicht profilieren. Ihre Funktion als Transferorganisation für staatliche Gelder in Millionenhöhe könnte sie in einen Konflikt mit der Interessenvertretung der Opfer bringen. Jedenfalls kann dieser Verdacht jederzeit aufkommen, was diesen empfindlichen Bereich stört. Ein Engagement der Stiftung in diesem Bereich wird also immer willkommen sein, einen gesetzlichen Auftrag sollte man um der Glaubwürdigkeit Willen vermeiden.

Die UOKG hat in den letzten Jahren erfolgreich auf Bundesebene im Sinne der SED-Opfer agiert. Um aber alle Vertretungsaufgaben wahrnehmen zu können, würde ein Mehrfaches des zurzeit vorhandenen und zugleich mit vielen weiteren Aufgaben belegten Personals benötigt. Sie müsste mit politischen Vollmachten ausgestattet werden, die einer NGO nicht zukommen. Damit wäre die UOKG als Dachverband der Opferinitiativen und Nicht-Regierungs-Organisation strukturell überfordert. Es wäre besser, die UOKG hätte in der Politik ein Gegenüber, mit dem qua Amt Probleme besprochen und einer Lösung zugeführt werden. Selbstverständlich würde sich die UOKG die Auswahl ihrer Gesprächspartner nicht nehmen lassen. Es gäbe aber einen definierten Kommunikationskanal.

Vorbild: Landesbeauftragte

Die UOKG plädiert für ein politisches Amt, das seinem Inhaber die Unabhängigkeit von Verwaltungshierarchien einräumt. Idealerweise wäre das eine Beauftragung durch den Deutschen Bundestag analog den Gesetzen für die Landesbeauftragten. So bestimmt das Brandenburger Gesetz: „Das Amt des Landesbeauftragten wird bei dem Präsidenten des Landtages Brandenburg eingerichtet. Der Landesbeauftragte ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er untersteht der Dienst- und der Rechtsaufsicht des Präsidenten, soweit seine Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.“ Analog sind dem Amtsinhaber bestimmte Befugnisse einzuräumen, die ihm bestimmte Aufgabenerfüllungen ermöglichen.

Zu den Aufgaben des Amtsinhabers sollten gehören

  • Der Schwerpunkt des Amtes besteht darin, artikulierte Interessen und Probleme von SED-Opfern aufzunehmen und sie in verallgemeinerter Form in den politischen Diskurs einzuspeisen, um sie zur Entscheidungsreife zu bringen.
  • Zu seinen Aufgaben gehört es unbedingt, Gesetzesvorhaben im Dialog vorzubereiten und diese in den politischen Betrieb einzuspeisen.
  • Er nimmt zu bestimmten Arbeitsfeldern und Defiziten öffentlich Stellung. Dazu gehören bisher vernachlässigte Opfergruppen, versäumte rechtliche Regelungen, aber auch das strukturelle oder persönliche Weiterwirken von Teilen der SED-Diktatur.
  • Er hat qua Amt Sitz und Stimme in Gremien inne, zu deren Kernaufgabe die Aufarbeitung der SED-Diktatur und Vertretung der Opfer gehört (z.B. Bundesarchiv, Stiftung Aufarbeitung).
  • Er ist zur Kooperation mit Amtsträgern und Institutionen angehalten, deren Aufgaben im Bereich der Aufarbeitung liegen (u.a. Landesbeauftragte, Ostbeauftragter, Opfervertretungen, Zentralen für politische Bildung, Stiftung Aufarbeitung).
  • Er nimmt in eigenem Ermessen individuelle Härtefälle auf, um sie zielgerichtet einer Lösung zuzuführen. Zu diesem Zweck steht ihm ein kleiner Fonds zur Verfügung.

Zwischensatz: Zu diesem Zweck könnte die Häftlingshilfe-Stiftung herangezogen werden, die zurzeit ohne eigentliche Aufgabe ist. Die HHS hat seit Jahrzehnten solide gearbeitet. Das Verhältnis von externen Leistungen zum Eigenverbrauch ist lobenswert.

  • Er ist verpflichtet und berechtigt, im Deutschen Bundestag zu sprechen.
  • Er gibt in der Öffentlichkeit Anstöße über die allgemeine Richtung der Aufarbeitung.
  • Je nachdem, inwieweit es gelingt Kapazitäten in den westlichen Bundesländern zu schaffen, wird der Amtsinhaber sich Anfragen von dortigen Opfern kaum entziehen können. Es wird seine Aufgabe sein, im Westen notwendige Kapazitäten zu initiieren.

Nachwort

Die Debatten zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hinsichtlich des Amtes des Beauftragten und des breiten Aufgabenspektrums der Behörde werden seit jeher mit Leidenschaft geführt. Ich halte diese Leidenschaft für ein gutes Zeichen. Sie steht dafür, dass es im Diskurs zwischen Opfern der Diktatur, Parlamenten und kritischer Öffentlichkeit gelungen ist, ein Instrument zur Aufarbeitung der Hinterlassenschaften der Geheimpolizei der SED-Diktatur zu schaffen, das auf ein ausgesprochen hohes Vertrauen unterschiedlichster gesellschaftlicher Akteure in die Behörde zurückgreifen kann. Ein solches Vertrauen ist angesichts des heute vielerorts offen artikulierten Misstrauens in Parteien, Regierungen und Parlamente überhaupt nicht als selbstverständlich anzusehen. Es ist daran zu erinnern, dass die Behörde, aber auch die entscheidenden politischen Akteure dieses Vertrauen durch behutsame und sachkundige Entscheidungen befördert haben. Alle Entscheidungen zur Zukunft der Behörde sollten der Bewahrung dieses Vertrauens hohe Priorität einräumen.

 

Christian Sachse
wissenschaftlicher Mitarbeiter der UOKG
cs@christian-sachse.de
www.christian-sachse.de

 

 

 

Einladung zur Ausstellungseröffnung
“Zersetzung. Repressionsmethode des Staatssicherheitsdienstes”

Eine Ausstellung des Vereins Denkstätte Teehaus Trebbow e.V., gefördert durch die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die Landesbeauftragte für die MfS-Unterlagen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landeszentrale für politische Bildung in MV und die Ehrenamtsstiftung in MV.

Zeit: Freitag, 11. Januar 2019, 14.00 Uhr
Ort: Stasimuseum – Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße,
Haus 1 (3. Etage), Ruschestr. 103, 10365 Berlin

Begrüßung:
Dieter Dombrowski, UOKG-Bundesvorsitzender
Jörg Drieselmann, Stasimuseum / ASTAK e.V.

Plötzlich gerät das Leben aus den Fugen: Da tauchen merkwürdige Gerüchte auf, man sollte für die Stasi spitzeln, anonym zugesandte Fotos suggerieren, dass der Ehepartner fremd geht, die Kinder verhalten sich merkwürdig und abweisend, der Job geht verlustig, die Fahrerlaubnis wird eingezogen, in der Wohnung sind die Handtücher unerklärlicherweise Tag für Tag anders geordnet. Dass das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) hinter all dem steckt, das ahnen die wenigsten Betroffenen. Ebenso wenig können sie erkennen, dass diese Vorgänge Teil einer planvoll eingesetzten Repressionsstrategie sind, die in der geheimpolizeilichen Arbeit ZERSETZUNG genannt wird.
Die Ausstellung zeigt auf, was sich hinter der Zersetzung verbarg, welche Ziele und Folgen sie hatte und wie Menschen konkret betroffen waren.
Mit der „Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge“ gab das MfS ein Instrumentarium verschiedenster Zersetzungsmaßnahmen vor, die sich tief und zerstörerisch im privaten und beruflichen Leben der Betroffenen auswirkten. Die Richtlinie kam zur Anwendung z.B. gegen oppositionelle Gruppen und Einzelpersonen, unangepasste Künstlerkreise oder die alternative Umwelt- und Friedensbewegung.
Am 19.10.2018 verabschiedete der Bundesrat eine „Entschließung zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze“ (Bundesrat, Drucksache 316/18 Beschluss). Mit dieser Entschließung wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert, nach Wegen zu suchen, Opfern von Zersetzungsmaßnahmen den Zugang zu Entschädigungsleistungen zu ermöglichen.

Eine Kooperation der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) e.V. mit Stasimuseum/ASTAK e.V.

Die Ausstellung kann bis zum 15. März 2019 besichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
UOKG-Geschäftsstelle

Infos zur Ausstellung

Union der Opferverbände
kommunistischer Gewaltherrschaft
UOKG e.V.
Ruschestr. 103, Haus 1
10365 Berlin
Tel.: 030-55779351
Fax: 030-55779340
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Über Vierzig bekannte ehemalige Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler und namhafte Historikerinnen
und Historiker haben sich mit einer Erklärung zur aktuellen Debatte um die Gedenkstätte Hohenschönhausen
zu Wort gemeldet. Sie sehen „mit Sorge, dass das Anliegen der Aufarbeitung hinter der
Debatte um eine Person verschwindet – zur Freude all jener, die die Aufarbeitung der kommunistischen
Diktatur als störend empfinden.“

Zu den Erstunterzeichnern gehören Wolf Biermann, Frank Ebert (Robert-Havemann-Gesellschaft), Prof. Rainer Eckert (Historiker), Rainer Eppelmann, Anna Kaminsky (Stiftung Aufarbeitung), Prof. Axel Klausmeier (Stiftung Berliner Mauer).

Text der Erklärung und weiter Informationen im Anhang

Zeit: Mittwoch, 5. Dezember 2018, 18.00 Uhr,
Veranstaltungsort: „Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie“, Haus 7, Raum 427, Ruschestr. 103, 10365 Berlin.

Vortrag und Podiumsdiskussion:
„Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit – Auswirkungen und verwehrte Entschädigung heute“

Programm

Grußwort
Roland Jahn, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU)

Begrüßung
Dieter Dombrowski, UOKG-Bundesvorsitzender

Impulsreferat „Zersetzen. Strategie einer Diktatur“
Dr. Sandra Pingel-Schliemann, Politikwissenschaftlerin, Autorin

 

Im Anschluss Podiumsdiskussion mit:

Stefanie Knorr, Dipl.-Psychologin, Beratungsstelle „Gegenwind“ für politisch Traumatisierte der SED-Diktatur:
gesundheitliche Auswirkungen von Zersetzungsmaßnahmen

Petra Morawe, LAkD Brandenburg, Referentin für Rehabilitierung und Entschädigung, Bürgerberatung
Probleme bei der Rehabilitierung und Entschädigung von Zersetzungsmaßnahmen sowie mögliche Lösungswege

Dr. Martin Morgner, Historiker, Schriftsteller
in der DDR selbst von Zersetzungsmaßnahmen betroffen, Autor der Bücher “Zersetzte Zeit 1973-84” und “Deckname ´Maske´. Die Künstlergemeinschaft Mecklenburg 1980/81”

Dieter Dombrowski, UOKG-Bundesvorsitzender
als politischer Häftling freigekauft, dann in Westberlin von Zersetzungsmaßnahmen des MfS betroffen

Moderation: Isabel Fannrich-Lautenschläger, freie Journalistin

Mit der „Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge“ gab das MfS ein Instrumentarium verschiedenster Zersetzungsmaßnahmen vor, die sich tief und zerstörerisch im privaten und beruflichen Leben der Betroffenen auswirkten. Die Richtlinie kam zur Anwendung z.B. gegen oppositionelle Gruppen und Einzelpersonen, unangepasste Künstlerkreise oder die alternative Umwelt- und Friedensbewegung. Die Folgen von Zersetzungsmaßnahmen setzen sich bis in die Gegenwart fort, Betroffene leiden unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen und nicht zu kompensierenden materiellen Defiziten. Die derzeit theoretisch zur Verfügung stehende Möglichkeit einer verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung ist quasi nur symbolisch, da aus ihr zunächst keine Entschädigungsleistungen resultieren und eine Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden häufig verwehrt wird.

Am 19.10.2018 verabschiedete der Bundesrat eine „Entschließung zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze“ (Bundesrat, Drucksache 316/18 Beschluss). Mit dieser Entschließung wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert, nach Wegen zu suchen, Opfern von Zersetzungsmaßnahmen den Zugang zu Entschädigungsleistungen zu ermöglichen. Die UOKG-Veranstaltung soll das Anliegen dieser Bundesratsinitiative unterstützen und eine breitere Öffentlichkeit dafür schaffen.

 

Veranstaltungsort: „Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie“, Haus 7, Raum 427, Ruschestr. 103, 10365 Berlin.
Zeit: 5. Dezember 2018, 18 Uhr

Dort ist auch die Ausstellung „Einblick ins Geheime: Die Ausstellung zum Stasi-Unterlagen-Archiv“ untergebracht. Die BStU bietet im Rahmen der Veranstaltung um 16:45 Uhr eine Sonderführung an.

Sonderführung 16.45 Uhr -17.45 Uhr, Ausstellungsrundgang und Blick ins Archiv

Eine Veranstaltung der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) e.V. in Kooperation mit der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU)

Gefördert mit Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

 

Einladung als PDF

 

 

 

 

Herzliche Einladung zur Einweihungsfeier

Flyer als PDF

Sehr geehrte Damen und Herren!
Am Donnerstag, dem 8. November um 11 Uhr ist es soweit. In einem feierlichen Akt wollen wir mit Vertretern der Stadt Koblenz, der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft und dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen am Deutschen Eck an den Segmenten der Berliner Mauer zusammenkommen. Die Mauersegmente sollen erklärende Tafeln erhalten, damit auch kommende Generationen an das Leid der deutschen Teilung erinnert werden.

Zeit: Donnerstag, 08. November 2018 – 11.00 Uhr
Ort: Peter – Altmeier- Ufer, Mauersegmente der Berliner Mauer
Nähe Eiscafe am Deutschen Eck, Danziger Freiheit 4, 56068 Koblenz

Programm
Eröffnung: Elke Schlegel
Regionalbeauftragte der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft Rheinland-Pfalz

Begrüßung: David Langner
Oberbürgermeister der Stadt Koblenz

Grußwort: Roland Jahn
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Grußwort: Dieter Dombrowski
Vizepräsident des Brandenburger Landtages
Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft

Im Anschluss lädt die Regionalbeauftragte der UOKG für Rheinland_Pfalz Elke Schlegel zum Empfang.

Anschließend:
Gemeinsame Besichtigung der Ausstellung
„Hammer-Zirkel-Stacheldraht
Zwangsarbeit politischer Häftlinge in der DDR im Rathaus der Stadt Koblenz“

Veranstalter: Elke Schlegel in Kooperation mit der UOKG e.V.

Pressemitteilung (27. Oktober 2018)

Mahnmal Mauersteine Koblenz

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Die Berliner Mauer war ein bedeutendes Zeugnis für die Teilung Deutschlands und ganz Europas im Kalten Krieg. Von dieser Mauer ist nur eine begrenzte Anzahl an Einzelstücken erhalten. Das Deutsche Eck in Koblenz ist ein Touristenmagnet erster Größenordnung. Das Reiterstandbild Kaiser Wilhelms I besitzt eine besondere Bedeutung für die Einheit Deutschlands, die durch seine Umwidmung zum Mahnmal für die Deutsche Einheit im Jahr 1953 der aktuellen Entwicklung angepasst wurde. Das Denkmal wurde bei den Einheitsfeiern im Jahr 1990 durch drei Mauersegmente ergänzt, welche die Inschriften „Den Opfern der Teilung“, „17. Juni 1953“ und „9. November 1989“ tragen.

Im Fall der Koblenzer Mauerstücke, die nicht mehr am originalen Platz in Berlin stehen und damit etwas den Zusammenhang vermissen lassen, kommt etwas anderes hinzu: Das Kaiser-Wilhelm-Denkmal am Deutschen Eck war während der Zeit des Kalten Krieges ein Mahnmal für die wiederzugewinnende Deutsche Einheit. Dies wurde verdeutlicht durch die Fahnen der Bundesländer und die Wappen der hinter der Mauer liegenden Länder im Osten, die man immer noch als Teil Deutschlands betrachtete. Die Wiedervereinigung war politisches Ziel, das hier ausgedrückt wurde. Unter anderem auch im Fehlen des Reiterstandbildes. Nach 1990 trat diese Aussage des Deutschen Eckes in den Hintergrund, denn die Einheit war ausgehend von der friedlichen Revolution in der DDR vollendet worden. Logischer Schluss nach der Wiedererrichtung des Reiterstandbildes war, die vollendete Einheit in der Nähe des Deutschen Eckes auszudrücken, wo so lange Zeit dieses Ziel gestalterisch ausgedrückt worden war.

Die Mauerstücke, die aus Berlin hierher verbracht worden sind, übernehmen diese Funktion. Sie runden die Aussage des Gesamtdenkmales „Deutsches Eck“ im Spiegel seiner und der politischen Entwicklung ab. Sie sind damit untrennbarer Bestandteil des Denkmales am Deutschen Eck geworden und für seine Aussage als Mahnmal der Teilung und Wiedervereinigung unverzichtbar. Jedoch wirken die Inschriften auf dem großen Gelände des Deutschen Ecks kontextlos. Sie müssen kommentiert werden, um dem gesamten Ensemble eine neue, aktuelle Bedeutung zu geben. Die drei dicht beieinanderstehenden Mauersegmente sollen daher mit kommentierenden Lesepulten versehen werden.

Schon zum 25. Jahresstag des Mauerfalls am 09. November 2014 wollten mein Mann Thomas Schlegel (ehemaliger politischer Gefangener in Cottbus) und ich Elke Schlegel (ehemalige politische Gefangene in Hoheneck) die Reststücke der Berliner Mauer als kunstvoll gestaltete Elemente der Stadt Koblenz neu übergeben.

Ein Denkmal ist mehr als ein Bauwerk aus Stein, Holz oder Beton.

Diese historischen Mauersteine sind ein Zeugnis unserer Geschichte, unserer Kultur und lebendige Orte der Erinnerung.

Da die Steine in Koblenz sehr nackt dastehen und lediglich mit einer Kupfertafel bestückt sind, wollten wir, dass die Mauersteine kommentiert werden.

Mehr Besucher werden auf die Steine aufmerksam. Unser Gedanke dabei ist, die Steine zu einem lebendigen Zeitzeugen zu machen. Die drei Mauerreste sind Zeugnisse unserer Geschichte und unsere Aufgabe ist es sie zu erhalten, zu pflegen und mehr Aufmerksamkeit auf sie zu lenken.

Wichtigste Zielgruppe sind Touristen und Spaziergänger der Stadt. Das Deutsche Eck wird täglich von hunderten von Touristen besucht. Zu besonderen Feierlichkeiten, etwa wenn das Land Rheinland-Pfalz wieder den Tag der Deutschen Einheit auszurichten hat, sollten die Mauersegmente eine eigenständige Rolle spielen. Denkbar ist aber auch ein Anknüpfungspunkt im Bereich der politischen Bildung von Schülern und Schülerinnen.

Die Lesepulte interpretieren die drei Inschriften „Den Opfern der Teilung“, „17. Juni 1953“ und „9. November 1989“ in dem Sinne, dass sie die Inschriften zum Anlass weitergehender Informationen und Reflexionen nutzen.

Den Opfern der Teilung

Der historische Teil soll über die Entstehung und den menschenverachtenden Charakter der innerdeutschen Grenzanlagen und ihre Opfer berichten. Dabei sollen nicht die „Mauertoten“ im engeren Sinne thematisiert werden, sondern auch diejenigen Menschen, die nach misslungenen Fluchten jahrelang hinter Gefängnismauern verschwanden, deren Kinder in Heime verbracht oder zur Adoption freigegeben wurden. Genannt sollen auch diejenigen werden, die nach einem Ausreiseantrag jahrelange Repressalien zu erleiden hatten.

17. Juni 1953

Ausgehend von Basisinformationen zum 17. Juni 1953 wird über Widerstand in der DDR gegen die SED-Diktatur berichtet. Zum Widerstand gehörten auch Demonstrationen des „Weißen Kreises“ in Jena, die sich öffentlich für das Recht auf Ausreise einsetzten und dafür unmenschliche Repressionen zu erleiden hatten.

9. November 1989

Die gesamte Geschichte des Ostblockes hindurch gab es Protest und Widerstand, der teilweise tödlich endete. Zu erinnern ist beispielsweise an den frühen Widerstand des „Eisenberger Kreises“ oder an die Opposition in Jena seit den 1970er Jahren, die in den 1980er Jahren zu DDR-weiten Netzwerken von Bürgerrechtlern zusammenwuchsen. Im Herbst 1989 kulminierte der Widerstand in öffentlichen Protesten, die weit über Leipzig hinausgingen. Ohne diesen flächendeckenden öffentlichen Protest hätte der Fall der Mauer kaum in dieser Weise stattgefunden.

Seit fast fünf Jahre arbeiten mein Mann und ich mit ehrenamtlichem Engagement und einer privaten Spende an diesem Projekt. Erst mit Hilfe und in Kooperation mit der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. sowie einer finanziellen Förderung durch die Ostbeauftragte der Bundesregierung Staatssekretärin a.D. Iris Gleicke konnten die Schriftpulte erschaffen werden. Die Stadt Koblenz übernimmt kostenlos die Aufstellung der Tafeln. Ganz besonders möchte ich mich bei Dr. Christian Sachse, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der UOKG, bedanken.

Besonders stolz sind wir, dass es dann einen Erinnerungsort in Koblenz gibt, der an die SED-Diktatur erinnert.

Am 08. November 2018 ab 11.00 Uhr werden die Schrifttafeln in Koblenz am Peter-Altmeier-Ufer am Deutschen Eck eingeweiht. Zur Eröffnung wird Frau Elke Schlegel, Regionalbeauftragte der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft Rheinland-Pfalz sprechen. Begrüßen wird Sie David Langner, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz und Grußworte sprechen Herr Dr. Roland Jahn der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) und Herr Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft

Elke Schlegel, Regionalbeauftragten der UOKG für Rheinland-Pfalz

Kontakt: schlegel@uokg.de