DER STACHELDRAHT
FÜR FREIHEIT, RECHT UND DEMOKRATIE

DER STACHELDRAHT AUSGABE 8/2009 | November 2009
ÜBERSICHT
     
Horst Schüler Quo vadis, SPD?
   
Kongress 2009 „Das Erlebte bleibt unauslöschlich“
   
     

 

Horst Schüler:

Quo vadis, SPD?

 

 

In der römischen Sagen- und Mythenwelt gab es den Gott Janus. Er war für Anfang und Ende zuständig, ins Materielle übertragen für Tore und Türen. Um deutlich zu machen, daß Türen nach innen und nach außen zu öffnen oder zu schließen sind, daß sie also zwei Seiten haben, wurde Gott Janus mit zwei Gesichtern dargestellt. Das aber gibt ihm Bedeutung bis in die Gegenwart. Immer dann, wenn Menschen sich mit zwei Gesichtern zeigen, die jeweils Ausdruck für unterschiedliche Bedeutung oder Meinung sind, sprechen wir von einer janusköpfigen Darstellung. Beispiele dafür gibt es reichlich, mir allerdings geht es hier ausschließlich um die Sozialdemokratische Partei, die sich immer klarer als eine Partei mit zwei Gesichtern präsentiert, sehr unterschiedlichen Gesichtern. Manche werden sagen, das gibt es bei allen politischen Gruppierungen, warum also nicht auch bei der SPD? Aber warum geht über deren Janusköpfigkeit die Enttäuschung vieler Menschen so schmerzhaft in die Gefühlswelt ein?

Zu tun hat das wohl mit der Geschichte der SPD. Ohne die Verdienste anderer Parteien schmälern zu wollen: Es waren vor allem Sozialdemokraten, die in den vergangenen Jahrhunderten entscheidend dazu beigetragen haben, daß Kinderarbeit beseitigt wurde, daß die Arbeitswelt einen menschwürdigen Rahmen bekam, daß die Menschen „unten“ überhaupt erst zu einem Selbstbewußtsein fanden. Kurz: Die SPD hat unsere heutige Gesellschaft mit vernünftigen Arbeitszeiten, mit Urlaubsansprüchen, Kündigungsschutz, Gleichberechtigung der Geschlechter und vielen anderen Dingen, die uns selbstverständlich erscheinen, geformt. Und ihr Eintreten dafür ging in die familiären Traditionen ein, viele unserer Urgroßväter, Großeltern, Eltern waren an den Kämpfen der SPD beteiligt, haben dafür Entbehrungen auf sich genommen und für Freiheit und Menschenrechte sogar ihr Leben gegeben.

Aus einer solchen Familie stamme ich. Meinen sozialdemokratischen Vorfahren gegenüber fühle ich mich verpflichtet. Ich und sicher auch viele andere unter uns, die wir für die Errichtung einer demokratischen und sozial gerechten Gesellschaft in die Gefängnisse der Kommunisten gingen, der historisch schärfsten Gegner der SPD. Und deshalb grenzt unsere Enttäuschung über das janusköpfige Gesicht der heutigen SPD beinah schon an Verzweiflung, zeigt es sich doch in ihrer Haltung zu den heutigen Kommunisten bei den Linken. Da sind Sozialdemokraten wie Walter Steinmeier, Klaus von Dohnanyi, Helmut Schmidt, Peer Steinbrück, oder der Thüringer Christoph Matschie, die eine Zusammenarbeit mit den Linken ablehnen, so lange sie sich nicht von ehemals aktiven Mitarbeitern des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit und von Politikern trennen, die offen die Systemfrage stellen. Und da sind Andrea Nahles, Ottmar Schreiner, Ludwig Stiegler, Heidemarie Wieczorek-Zeul, da ist auch Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck, die solche Zusammenarbeit suchen, ungeachtet der Tatsache, daß viele dies als Verrat an der sozialdemokratischen Geschichte werten. Denn um das noch einmal in Erinnerung zu bringen: Keine andere deutsche Partei wurde von den Kommunisten in der ehemaligen DDR so verfolgt wie die SPD. Unter den Tausenden, die in den Gefängnissen und Lagern der Kommunisten saßen oder gar hingerichtet wurden, waren ungezählte Sozialdemokraten.

Wer repräsentiert also die heutige SPD? Menschen wie Steinmeier oder Menschen wie Platzeck? Herrgott, ihr sozialdemokratischen Mächtigen, gebt uns eine Antwort. Und macht es euch bitte nicht so leicht damit!
Horst Schüler, Ehrenvorsitzender der UOKG e.V.


Recht - Elke Weise (Juristin)

Russische Rehabilitierungen -
Nicht nur moralische Bedeutung

 


Laut Mitteilung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat die Moskauer Generalstaatsanwaltschaft 10 091 Urteile überprüft, die gegen Deutsche im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg ergangen sind. In den meisten dieser Fälle sind die Urteile der sowjetischen Militärgerichte (SMT) als rechtswidrig angesehen und die Betroffenen rehabilitiert worden.

Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat seit Juni 2008 die Aufgaben des Referats 506 des Auswärtigen Amtes übernommen. Sie wird auf ihrer neuen Internet-Seite www.dokst.de ab Ende November 2009 die Namen der Rehabilitierten veröffentlichen. Betroffene und heute noch lebende Familienmitglieder ihrer damals meist zu Unrecht verurteilten Angehörigen können diese Rehabilitierungsbescheinigung bei der Dokumentationsstelle der Stiftung abfordern.
Nähere Informationen und rechtliche Beratung zu dieser Problematik werden auch über die Geschäftsstelle des BSV-Fördervereins für Beratungen erteilt, Tel. (030) 55 49 63 34.

Der BSV-Landesverband Berlin-Brandenburg hat in der Vergangenheit viele Anträge auf russische Rehabilitierung über das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft in Moskau vermittelt. Auf Grund fehlenden Rücklaufs konnten nicht alle Vorgänge abgeschlossen werden. Diese Möglichkeit könnte sich nun auftun. An einer entsprechenden Information über eine vorliegende Rehabilitierung von Betroffenen, die damals den Rehabilitierungsantrag über den BSV gestellt haben, besteht großes Interesse (Telefonnummer siehe oben).

Eine russische Rehabilitierung hat in den meisten Fällen nur eine moralische Wirkung, die allerdings für die Betroffenen oder deren Hinterbliebene von großer Bedeutung ist. Sie kann aber auch sehr hilfreich sein im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren als ehemaliger politischer Häftling. Des weiteren ist sie Grundvoraussetzung für einen Rückgabe- oder Entschädigungsanspruch wegen enteignetem Vermögen (z.B. Immobilienbesitz). Ein solcher Folgeanspruch wird aber nur begründet, wenn der Rehabilitierte nicht nur zu Haft- oder Todesstrafe verurteilt wurde, sondern auch bei Einziehung seines Vermögens und am Tag seiner Verurteilung noch Eigentümer seines Vermögenswertes war. Der Rückgabeanspruch wird nicht allein damit begründet, daß das Vermögen eingezogen wurde infolge der Verhaftung bzw. Verurteilung, vielmehr muß der Vermögensentzug schriftlich im Urteil festgehalten sein.

Es ist unbedingt darauf zu achten, daß Rückgabe- bzw. Entschädigungsansprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Zustellung des Rehabilitierungsbescheides, spätestens aber acht Monate ab Versendung des Bescheides durch eine deutsche Stelle, beim jeweils örtlich zuständigen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen geltend gemacht werden. Der entsprechende Rehabilitierungsbescheid ist dem Antrag beizufügen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlußfrist!
Elke Weise, Juristin, BSV-Förderverein für Beratungen


Recht - Florian Kresse (Jurist)


Auch Anträge abgelehnt -
Nachfrage zur Durchführung des Ministergesetzes

 


Mehrfach berichtete „der stacheldraht“ im letzten Jahr über eine Änderung des Bundesministergesetzes. Besagte Änderung brachte die Mitglieder des Ministerrats der Regierung Lothar de Maizière in den Genuß eines satten Ruhegehalts ab dem 55. Lebensjahr. Die sogenannte Ehrenpension soll sich auf eine Summe zwischen 650 € und 800 € belaufen.

Die Neuregelung sorgte für heftige Kritik in den Opferverbänden. Das Kabinett de Maizière war schließlich keine sechs Monate im Amt. Demgegenüber müssen Opfer politischer Haft mindestens sechs Monate Haftzeit nachweisen, um überhaupt in den Genuß einer monatlichen Zuwendung zu kommen. Ganz abgesehen davon, daß jene zudem wirtschaftlich Bedürftig sein müssen. Insbesondere fiel aber ein anderer Gesichtspunkt in den Fokus der Kritik. Die Gesetzesänderung bedachte nämlich auch solche Personen, welche nachweislich oder mutmaßlich den SED-Terror gestützt haben. Hier muß Dr. Kurt Wünsche Erwähnung finden. Justizminister unter der Regierung de Maizière, leitete Wünsche dieses Amt schon einmal in den Jahren 1967 bis 1972. Seine Dienstherren hießen damals Walter Ulbricht und Erich Honecker. Sollte dieser Mann eine solche Pension bekommen, wäre dies unerträglich.

Die UOKG hat daher im Sommer 2009 nachgefragt. Wir baten den Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) darum, eine kleine Anfrage bei der Bundesregierung über die bisherige Durchführung des Gesetzes zu stellen. Wir wollten wissen, wie viele Anträge gestellt und wie viele davon abgelehnt wurden. Besonders interessierte uns der Grund für eine Ablehnung. Denn das Bundesministergesetz sieht vor, daß ein Antrag abgelehnt werden kann, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht hat. Diese Formulierung findet sich wortgleich auch in allen Rehabilitierungsgesetzen. Sie soll verhindern, daß SED-Täter in den Genuß staatlicher Leistungen kommen.

Wieland, als engagierter Fürsprecher für die Belange der SED-Opfer bekannt, brachte die kleine Anfrage bei der Bundesregierung ein.
Die Antwort war zunächst erwartungsgemäß enttäuschend. Die Bundesregierung nahm schlicht nicht Stellung zu den Ministerrenten und beschränkte sich auf allgemeine Auskünfte. Davon unbefriedigt, hakte Wieland noch einmal nach. Am 30. September antwortete das Bundesinnenministerium in Person des parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier etwas ausführlicher. Hier die Antwort im Wortlaut:

„Auch nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage ist mir eine Beantwortung Ihrer Fragen wegen des grundrechtlichen Schutzes des betroffenen Personenkreises aus den nachfolgend dargelegten Gründen nur teilweise möglich.
Das Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen des § 21 Abs. 3 BminG ist vom jeweiligen Antragsteller gegenüber der zuständigen Bundesfinanzdirektion darzulegen. Die Antragsprüfung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt hat der Antragsteller vor dem Hintergrund des Auschlusstatbestandes gem. § 21 Abs. 3 s. G BminG schriftlich zu versichern, dass keine derartigen Verstöße und Missbräuche begangen wurden. Im sich anschließenden Verfahren werden neben den antragsbegründenden Unterlagen des Antragstellers sämtliche verfügbaren Informationen (z.B. Ergebnisse von Untersuchungsausschüssen, Pressemitteilungen) berücksichtigt. Sofern nach einer ersten Prüfung Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Verstoß gegen § 21 Abs. 3 s. 6 BminG vorliegen könnte, wird der Betreffende gemäß §§ 13 Abs. 2 BminG i.V.m. 62 Abs. 2 s. 2 Beamtenversorgungsgesetz aufgefordert, einen zusätzlichen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zu erbringen.
Bislang wurden 23 Anträge nach § 21 Abs. 3 und Abs. 3 BminG gestellt; 15 Anträge wurden positiv beschieden, zwei abgelehnt. In sechs Fällen ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass weitere Details nicht mitgeteilt werden können.
Der Informationsanspruch des Deutschen Bundestages findet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seine Grenzen nicht nur in den bereits von Ihnen genannten Gründen, die dem Geheimhaltungsinteresse sowie dem Staatswohl dienen und den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffen, sondern auch im Grundrechtsschutz Dritter.

Im vorliegenden Fall würde eine umfassenden Beantwortung Ihrer schriftlichen Frage vom 22. Juli 2009 das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht der betroffenen Antragsteller auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Dem Grundrechtsträger steht hiernach die Befugnis zu, grundsätzlich selbst über Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. Entscheidung des BVerfG vom 15.12.1983, Az.: 1 BvR 209/83, BverfGE 65,1). Wegen der geringen Antragszahlen und der Bekanntheit der ehemaligen Mitglieder des DDR-Ministerrates wären durch weitere Angaben unmittelbar ein Rückschluss auf eine bestimmte Person möglich. Für die politische Kontrolle zur Anwendung des § 21 Abs. 3 BminG ist die Kenntnis von individuellen, personenbezogenen Verwaltungsvorgängen nicht erforderlich.“

Was sagt uns das nun? Zumindest, daß die Behörden ihre Prüfungspflicht ernst nehmen. Die Versorgung der Minister läuft nach einem Antrag nicht automatisch an. Über alles andere läßt sich nur spekulieren. Wessen Anträge weshalb abgelehnt wurden, wissen wir nicht. Aber es bleibt die Hoffnung, daß Wünsche und Co. schließlich doch nicht für ihre Untaten vom Staat belohnt werden. (Die Stellungnahme Wolfgang Wielands zu diesem Thema können Sie nachlesen unter: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575 - Florian Kresse, Jurist, UOKG e.V.

 

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