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Union der Opferverbände
kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.

Berlin, 5. Januar 2006

Pressemitteilung

Dopingopfer des DDR-Sports müssen besser entschädigt werden !

Die Union der Opfer Kommunistischer Gewaltherrschaft begrüßt die vor zwei Wochen im Rahmen des Entschädigungsabkommens für Dopingopfer stattgefundenen Vergleichszahlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Pharmaunternehmens Jenapharm an die betroffenen Sportler und Sportlerinnen aus der DDR.

Die Sportler und Sportlerinnen wurden meist im Jugendalter und ohne ihr Wissen im Leistungssport der DDR gedopt und sind damit dem Mythos der sportlichen Erfolge der DDR bei internationalen Wettkämpfen skrupellos geopfert worden. Die Betroffenen benötigen die Solidarität des vereinten Deutschlands, und zwar eine größere Solidarität, als nur als Mahnung dargestellt zu werden. Viele leiden unter schweren gesundheitlichen Folgeschäden und selbst ihre Kinder sind z.T. massiv von Behinderungen betroffen, da das Doping massive genetische Veränderungen verursacht hat.

Die UOKG fordert daher, dass in dem noch zu verabschiedenden 3. SED-Unrechts-Bereinigungsgesetz diese Opfergruppe endlich Beachtung findet, um ihnen damit den Anspruch auf versorgungsrechtliche Leistungen zu sichern.

Die illegale Herstellung und das Verabreichen von Doping stellen eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Aufgrund des Rückwirkungverbotes fehlen ausreichende Möglichkeiten der juristischen Anklage und Verurteilung für diese Straftaten. Dies sollte weder Sportverbände, die Pharmaindustrie noch die ärztlichen Verbände daran hindern, durchaus schon vorhandene ethische Kriterien zu ergänzen, um für den Umgang mit dieser Thematik und der Einstellung und Beschäftigung von am Zwangsdoping befassten verantwortlichen Trainer, Mediziner und Wissenschaftler entsprechende Regelungen zu schaffen.

Dies müsste neben der umfassenden Entschädigung der Betroffenen die politische Antwort auf Doping in der DDR sein. Wir regen daher an, für diese Klärungsprozesse eine übergreifende Bundes-Doping-Kommission zu gründen, die Verantwortliche und Betroffene verbindlich und mit zuverlässigen Informationen benennt, um eine Entscheidungsgrundlage für weitere Verfahren zu haben.

Hintergrund: Einigung über 9250 Euro pro Person