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Union der Opferverbände
kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.

Berlin, 30. 11. 2006

Presseerklärung

Eine Einteilung in Opfer erster und zweiter Klasse
darf es im Sächsischen Gedenkstättengesetz nicht geben!

Die Mitgliedsverbände des Dachverbandes der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft fordern die Sächsische Staatsregierung auf, das Gedenkstättengesetz nicht zu ändern.

Das Leid der Opfer nationalsozialistischer und kommunistischer Diktaturen kann nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Niemand von uns bestreitet die nationalsozialistischen Verbrechen, zumal auch viele unserer Leidensgenossen bereits von den Nazis in Kerker und Konzentrationslager gesperrt wurden. Wir denken an verfolgte Sozialdemokraten wie Gerhard Brenn oder den ersten Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Berlins nach dem Zweiten Weltkrieg, Erich Nehlhans.

Allerdings darf es nicht dazu kommen, dass die kommunistischen Gewaltopfer in diskriminierender Weise als Opfer zweiter Klasse behandelt werden. Die DDR war nie durch freie Wahlen legitimiert und ein Vasallenstaat des kommunistischen Sowjetimperiums, das seit 1917 Millionen von Menschenopfern forderte.

„Und wenn das Kriminalgewicht des Holocauststaates auch ungleich größer ist als das der DDR – wird ein so scheußliches System wie das des realexistierenden Sozialismus denn weniger scheußlich dadurch, dass es ein noch scheusslicheres gegeben hat ?“ (Ralph Giordano)