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Union der Opferverbände
kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.

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Hintergrund der geplanten Gesetzesnovelle

CDU will Überprüfungen weiter breit zulassen

Protest der Bürgerrechtler hatte Erfolg

Bundestag stellt die Novelle zurück


Schreiben der UOKG zur geplanten Novellierung
des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG)

Hamburg, 22. Oktober 2006

Herrn Hans-Joachim Otto MdB
Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien
im Deutschen Bundestag

Sehr geehrter Herr Otto,
ich wende mich an Sie als den Vorsitzenden des Ausschusse für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag, der eine Öffentliche Anhörung zur Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes leitet. Für die in der UOKG vereinten Verbände ehemaliger politischer Häftlinge des Kommunismus und dessen Opfer wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das anliegende Schreiben an die Sachverständigen dieser Anhörung verteilen lassen könnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Horst Schüler
Vorsitzender der UOKG


22. Oktober 2006

An die Teilnehmer/innen der Öffentlichen Anhörung
des Kulturausschusses des Bundestages
zur Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Damen / Herren,
nur beiläufig haben die Organisationen der ehemaligen politischen Häftlinge des Kommunismus und dessen Opfer von der Öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses zum oben genannten Gesetzentwurf erfahren.

Obgleich niemand so bittere Erfahrungen mit den Unterdrückungsmechanismen und Terrorapparaten kommunistischer Diktaturen gemacht hat, werden wir bei der Anhörung übergangen, scheint unsere Meinung diejenigen nicht zu interessieren, die oft noch nicht einmal geboren waren, als viele von uns bereits ihren Widerstand gegen die kommunistische Diktatur mit Gefängnis, Lager, mit physischer und psychischer Folter, oft genug mit dem Leben bezahlen mussten. Verstehen Sie bitte, dass uns eine solche Brüskierung empört, zumal sie vorerst nur letztes Glied in einer Reihe ähnlicher Brüskierungen ist.

Ich schreibe Ihnen als Vorsitzender der UOKG, Dachverband der Organisationen ehemaliger politischer Häftlinge des Kommunismus sowie dessen Opfer. Ich schreibe Ihnen trotz der oben geschilderten Empörung, weil der zur Anhörung stehende Gesetzentwurf so schwerwiegende Schwächen aufweist, dass sie zwangsläufig zu verheerenden Folgen führen müssen, bekämen sie Gesetzeskraft. Unsere Warnungen richten sich vor allem gegen die Neufassung der §§ 20 und 21, die die Überprüfung auf ehemalige Tätigkeit oder Mitarbeit bei der Staatssicherheitsorganen der DDR entscheidend einschränken würden. Gegen ihren Willen dürften Parteienvertreter, Journalisten, Lehrer, Polizisten etc. nicht mehr überprüft werden, Angehörige von Regierungen und Parlamenten nur noch sehr eingeschränkt, wenn nämlich ihre Mitarbeit bei der Stasi schon bekannt ist. Welche Konsequenzen dies hätte, scheint den Verfassern der Novellierungspassagen unbekannt geblieben zu sein. Das schon angeschlagene Vertrauen der Bürger zu den Trägern der Politik unseres Staates würde weiter beschädigt werden, könnten sie nicht mehr ausschließen, dass es sich bei denen um frühere Angehörige des Staatssicherheitsdienstes der DDR handelt. Gleiches gilt in den Schulen, bei Verwaltungen, in Gerichten und sicher auch in den Medien. In der öffentlichen Meinung ist die These, wonach in unserer Gesellschaft dem Schutz der Täter größere Aufmerksamkeit geschenkt wird als den Opfern, an sich schon sehr breit vertreten – sie würde bei der Realisierung dieser Paragraphen noch weiter an Gewicht gewinnen. Mit Recht sogar. Wer wollte sich überdies wohl noch der Aufarbeitung der DDR-Geschichte widmen, wenn er mit juristischen Schritten früherer Stasi-Mitarbeiter rechnen müsste, deren Namen er nennt?!

Beinahe noch schlimmer wären die Folgen des Vorschlags, wonach die Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR Personen weitgehend nicht mehr vorgehalten werden darf. Seine Realisierung hätte nicht nur eine Fülle von straf- und zivilrechtlichen Prozessen und sicher auch Schadensansprüchen zur Folge, angestrengt von ehemaligen Stasi-Angehörigen. Sie würde letztlich die Aufarbeitungsarbeit völlig zum Erliegen bringen. Vor allem aber entspräche sie auch den provokativen Rechtfertigungsversuchen ehemaliger Stasi-Angehöriger, die immer zahlreicher (wenngleich natürlich falsch) darauf verweisen, sie seien juristisch ja bereits rehabilitiert, da fast keiner von ihnen von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland wegen seiner Stasi-Tätigkeit bestraft worden sei. Dass dafür ganz andere Gründe eine Rolle spielten, muss hier nicht ausgeführt werden. Geradezu fassungslos haben die ehemaligen politischen Häftlinge des Kommunismus jüngst ausgerechnet auf der Homepage des Deutschen Bundestages die Aufforderung lesen müssen, man möge sich einer Petition per Unterschrift anzuschließen, wonach Auskunft über die strafrechtliche Verfolgung der DDR-Täter in den vergangenen zehn Jahren gefordert wurde - offensichtlich um nachzuweisen, dass die DDR kein Unrechtsstaat war. Undenkbar wäre ein solcher Umgang mit den entsetzlichen Untaten der Nationalsozialisten. Mit Recht wird den Tätern dort kein Pardon gegeben. Warum man dagegen kommunistischen Verbrechen Milde entgegenbringt, wird uns immer unverständlich bleiben und letztlich die Meinung stärken, es gebe bei uns Opfer 1. und 2. Klasse.

Wir haben in jüngster Zeit sehr viel hinnehmen müssen: Stetig dreister werdendes Auftreten von Tätern kommunistischen Terrors, eine wachsende Zahl von Publikationen, in denen diese sich als Kämpfer für den Frieden darstellen, immer stärkeres Eindringen solcher Leute in Organisationen der Wirtschaft oder des politischen Lebens etc. Viele von uns sind ob dieser Entwicklung verbittert, haben resigniert. Als sie gegen die kommunistische Diktatur kämpften, waren Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ihre Ideale, und sie sind es selbstverständlich auch heute. Von den demokratischen Parteien jedoch fühlen sich viele von uns allein gelassen - etwa wenn jährlich am 3. Oktober der deutschen Einheit gedacht wird, ohne dass jemand auch nur ein Wort der Anerkennung für die Frauen und Männer findet, die sich mehr als andere für diese Einheit eingesetzt haben.

Und nun dieser Gesetzentwurf! Nun die vielen Novellierungsvorschläge, die unseren Vorstellungen widersprechen und von denen wir hier nur zwei angeführt haben. Nun eine Anhörung, bei der wir höchstens „Zaungäste“ sind.

Wir möchten so gern zu dem Staat stehen, für den wir vor vielen Jahren unter Einsatz des Lebens gekämpft haben.
Wenn er es uns nur nicht so verdammt schwer machen würde!

Mit der Bitte um Ihre Aufmerksamkeit und

mit freundlichen Grüßen
Horst Schüler