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Union der Opferverbände
kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.

Resolution der Mitgliederversammlung vom 22. 11. 2006


Berlin, 12. Dezember 2006 : Baldige Einführung einer Opferpension für Opfer des SED-Unrechtsregimes

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herrn Volker Kauder, antwortete auf Anfrage:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion drängt auf die baldige Einführung einer Opferpension für Opfer des SED-Unrechtsregimes. Für ein Jahr Stasi-Haft stellen wir uns eine monatliche Rente von etwa 150 Euro vor. Das kann dann, je nach Haftdauer, auf bis zu 500 Euro monatlich steigen.

Bereits im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir vereinbart, dass eine Opferrente eine geeignete Maßnahme sein könnte, um die Situation der SED-Opfer zu verbessern. Inzwischen hat auch der Bundesrat die rasche Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur gefordert. Er erwähnt ausdrücklich die Gewährung einer Opferpension als geeignete Lösung für die am schwersten betroffenen Opfer. Über die Ausgestaltung der Opferpension müssen wir noch mit dem Koalitionspartner verhandeln. Ich hoffe aber, dass die Große Koalition in absehbarer Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen kann.


Pressemeldung vom 12. Juni 2006

Union fordert zum 17. Juni eine Ehrenpension für SED-Opfer

CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will endlich eine SED-Opferpension für alle Inhaftierten der kommunistischen Diktatur durchsetzen.

Dies werde ich heute zusammen mit unserem Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder bei einem Besuch der Gedenkstätte Hohenschönhausen, dem berüchtigten Stasi-Knast - noch einmal deutlich machen.

  Junge Union demonstriert für Opferpension

(...) Wenn man bedenkt, was bisher an die Täter geflossen ist, ist das Ganze relativ billig. Während die Rentennachzahlung für die dem SED-Staat nahe stehenden Personen den Steuerzahler jährlich gut drei Milliarden Euro kostet, müssen für die Pensionen der rund 70.000 noch lebenden Opfer jährlich nur 71 Millionen Euro aufgewendet werden.

Der Gesetzentwurf ist schon in der Schublade: Der Bundesratsantrag der CDU-Länder Sachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Anspruchsberechtigt sind danach rehabilitierte politische Häftlinge, die mindestens ein Jahr im Gefängnis gesessen haben.

Die SED-Opfer müssen jetzt für ihren Einsatz für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte mit einer Opferpension gewürdigt werden. Der 17. Juni mahnt uns zu handeln und den Opfern der SED-Diktatur endlich Gerechtigkeit zu verschaffen.

Originalartikel


Pressemeldungen vom 28. Mai 2006

CDU strebt Opferpenion an: monatliche Zahlungen von 150 bis 500 Euro

 

Spiegel, 28. Mai 2006 (Originalartikel)

Rehabilitierte politische DDR-Häftlinge sollen nach dem Willen der CDU eine staatliche Pension bekommen

Rehabilitierte DDR-Dissidenten : Union will Opferrente

Die Union will für anerkannte ehemalige politische Häftlinge in der DDR eine staatliche Pension durchsetzen. Sie hofft auf eine Einigung mit der SPD. Leipzig - " Diese Opfergruppe haben wir bisher sehr stiefmütterlich behandelt", sagte der CDU/CSU-Fraktionsvize Arnold Vaatz (CDU) der "Leipziger Volkszeitung". Geld solle bekommen, wer mindestens ein Jahr im Gefängnis saß. Man strebe monatliche Zahlungen von 150 bis 500 Euro an, den Höchstbetrag bei mindestens neun Jahren Haft. Nach den Worten von Vaatz geht es bei den Pensionszahlungen um rehabilitierte politische DDR-Häftlinge . In der CDU und bei den CDU-geführten ostdeutschen Ländern bestehe hierüber Konsens, die SPD habe bisher aber keine Bereitschaft erkennen lassen, sagte der ehemalige DDR-Bürgerrechtler. Er hoffe, dass der nächste Koalitionsausschuss dazu eine positive Entscheidung fälle. Im Koalitionsvertrag stehe nur, dass die bisherige Hilfe für die Opfer der kommunistischen Diktatur nicht ausreiche. Die Rentennachzahlungen für dem SED-Staat nahe stehende Personen kosteten jährlich drei Milliarden Euro, die Opferpensionen würden nur 71 Millionen kosten, sagte Vaatz. Das Bundesverfassungsgericht habe die Täter deutlich besser gestellt als die Opfer.

 

Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur
von Arnold Vaatz, CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Rostocker Erklärung der CDU Ost-MdB (Originalartikel)
Klausurtagung der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten

Die Aufarbeitung unserer jüngsten Geschichte wird mit der 7. Novelle des Stasi- Unterlagen- Gesetzes forciert. Es ist eine Frage unseres Demokratieverständnisses und Gerechtigkeitsempfindens, endlich angemessen und sichtbar den Einsatz und das Handeln der Opfer des SED-Regimes zu würdigen. Sie haben sich unter einer menschenverachtenden Diktatur für unsere heutige rechtsstaatliche und freiheitliche Grundordnung eingesetzt und dabei Repressionen bis hin zu langjährigen Haftstrafen erleiden müssen. In diesem Zusammenhang ist es völlig inakzeptabel, dass in den letzten Jahren durch die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen im Versorgungs- und Rentenrecht die Gerechtigkeitslücke zwischen Verfolgten und Verfolgern zu Ungunsten der Opfer weiter vergrößert worden ist. Deshalb will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch in diesem Jahr, wie im Koalitionsvertrag bereits benannt, eine SED-Opferpension einführen. Denn nur ein solcher Pensionsanspruch kann den Opfern des SED-Regimes endlich - wenn auch spät - Genugtuung für erlittenes Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür geben und sie für ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit würdigen.


HINTERGRUND März 2006 (Artikel in Das Parlament)

Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur Konzept geplant

Die Bundesregierung hat bekräftigt, dass sie "ein tragfähiges Konzept zur weiteren Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur" erarbeiten will. Dies solle "möglichst zeitnah" gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen geschehen, antwortet die Bundesregierung auf eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (16/754). Die Länderkammer hatte auf ein solches Konzept gedrängt, "damit sich die Gerechtigkeitslücke zwischen Verfolgten und Verfolgern zu Ungunsten der Opfer nicht weiter vergrößert". Hintergrund sind die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Leistungen etwa für ehemalige Stasi-Mitarbeiter.

Mit dem Gesetzentwurf, der von den Koalitionsfraktionen in identischer Fassung (16/444) in den Bundestag eingebracht worden ist, soll unter anderen früheren Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) der DDR ein Ausgleich für Dienstbeschädigungen eingeräumt werden. Reagiert wird mit dem Entwurf auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2001 und vom 9. November 2004 sowie des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005. In diesen wurde festgelegt, dass früheren Stasi-Mitarbeitern Alterszulage, Beschädigtengrundrente und Schwerstbeschädigtenzulage in voller Höhe zu gewähren sind. Ebenfalls einbezogen werden die Angehörigen der übrigen Sonderversorgungssysteme der DDR, also der Nationalen Volksarmee, der Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs.

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales machte die Bundesregierung am 8. März deutlich, dass es sich insgesamt um einen Kreis von rund 600 Personen handele. Leistungen für frühere Stasi-Mitarbeiter Die zu erwartenden Nachzahlungen für die ehemaligen Angehörigen der Sonderversorgungssysteme der DDR beziffert die Regierung auf 735.000 Euro für den Bund, davon 335.000 Euro für ehemalige Angehörige von MfS und AfNS. Die jährlichen Mehraufwendungen für MfS-/AfNS-Angehörige werden rückwirkend zum 1. März 2002 auf 540.000 Euro beziffert. Auf die neuen Länder kommen Nachzahlungen für Angehörige der Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs von 250.000 Euro zu. Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf insbesondere für eine Opferpension. Bis heute erhielten Verfolgte des SED-Regimes keine ausreichende Anerkennung. Es müsse aber Anliegen der Demokratie sein, das Handeln dieser Menschen für eine rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung unter den Bedingungen einer Diktatur zu würdigen, schreibt die Länderkammer. mpi

 


Hamburg, 17. Juni 2006

Juristische Hilfe bei Opferpension nicht erforderlich!

An alle Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft!
An alle ehemaligen politischen Häftlinge der DDR!
An alle ehemaligen politischen Häftlinge in den Straflagern der Sowjetunion!

Wir warnen dringend davor, juristische Hilfe für die Beantragung einer Opferrente in Anspruch zu nehmen. In einigen Medien wird eine solche Hilfe angeboten. Rechtsanwalt Günther Rudolph, der seit Jahren ständiger Rechtsberater der UOKG und der Opferverbände ist, hat im Namen der UOKG, der VOS und des BSV dagegen bereits Beschwerde bei der Berliner Anwaltskammer eingelegt.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die von uns seit langem geforderte Opferrente von den Koalitionsparteien und von der Regierung noch nicht beschlossen worden ist. Zwar gibt es Äußerungen verantwortlicher Politiker beider Parteien, die eine Opferrente befürworten, aber noch keine Beschlüsse.

Folgerichtig gibt es auch noch kein Verfahren, in welcher Form und von wem Anträge gestellt werden können.
Da längst nicht alle unsere Kameradinnen und Kameraden über E-Mail verfügen, bitten wir die Empfänger dieser Warnung um schnelle mündliche oder schriftliche Weitergabe an alle Betroffenen.

Horst Schüler, Vorsitzender der Union
der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V., UOKG

 

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