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Berlin am 17.Juli 2005


Diesen Artikel übernimmt die UOKG mit freundlicher Genehmigung des Autors
und schließt sich dieser Position an. Download als PDF

Wolfgang Stiehl, Magdeburg:
Opfergedenken und Opferverleumdung
aus der Zeitschrift des Vereins „Gegen Vergessen – Demokratie“ Mai 2005

Jedes Opfer jeder Diktatur ist ein Opfer zuviel, meinten die Teilnehmer der Verbände der Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft BSV und VOS und legten bei der zentralen Gedenkveranstaltung des Landes Sachsen-Anhalt, die in diesem Jahr in der Gedenkstätte für die Opfer der NS-Euthanasie in Bernburg stattfand, einen Kranz zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus nieder.
60 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges gilt angesichts immer wieder aufflackernder rechts- und linksextremer Aktivitäten – wie unlängst im Sächsischen Landtag die rechte Szene – die Notwendigkeit des gemeinsamen Handelns nach dem antitotalitärem Konsens:

„NS-Verbrechen dürfen nicht durch die Auseinandersetzung mit dem Geschehen der Nachkriegszeit relativiert werden. Das Unrecht der Nachkriegszeit darf ebenso wenig mit dem Hinweis auf die NS-Verbrechen bagatellisiert werden.
In der Auseinandersetzung mit diesen Vergangenheiten entwickeln sich lebendige und differenzierte Erinnerungskulturen. Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

(Zitat aus der Mainzer Erklärung des Vereins „GEGEN VERGESSEN – FÜR DEMOKRATIE“)

l Auf dem Friedhof des Donskoj-Klosters wurde ein Gedenkstein für Opfer des Stalinismus geweiht
l
Stalinismus-Opfer aus Werder/Havel geehrt

 


Kranzniederlegung der VOS:
„Zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus“.

Als ganz und gar nicht dem antitotalitären Konsens entsprechend empfinden es die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, wenn, wie unlängst in Halle (Saale), von einigen Vertretern der Opferverbände des Nationalsozialismus 117 tote Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft im „Torgauer Urnenfeld“*, als Kriegsverbrecher nationalsozialistischer Prägung verunglimpft werden. Ihnen soll – bar jedes rechtsstaatlicher Prüfung standhaltenden Beweises – nach den Forderungen dieser Vertreter der Interessenvertretung der NS-Opfer, mindestens teilweise der Opfer-Status gemäß Gräbergesetz § 1 Abs. 1 Nr.. 5 aberkannt werden. Die SED-Fortsetzungspartei PDS lässt dazu ihren innenpolitischen Sprecher sogar gleich von 117 Kriegsverbrechern auf ihrer Internetseite schreiben. Bei 58 von 117 liegen russische Rehhabilitierungserklärungen vor, obwohl die heutigen dortigen Untersuchungen ja ausschließlich auf der Basis der meist foltergestützt entstandenen Geständnisse und Urteile basieren .Aus diesen Unterlagen ist es heute fast aussichtslos, zwischen mutmaßlich wirklicher Schuld und erfolterter Schuld zu unterscheiden – im Gegensatz zu rechtsstaatlicher Maxime bleibt dann im Zweifel die Rehabilitierung aus. Daneben gibt es auch russische Rehabilitierungsaussprüche, wenn die Urteilssprüche eindeutig von falschen Beschuldigungen ausgingen, aber eine tatsächliche Schuld nie Gegenstand der Anklage war.

Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung zufolge sind zwei besonders namentlich benannte Tote aus dem „Torgauer Urnengrab“, denen die NS-Opfervertreter eine Teilnahme am Massaker von Isenschnibbe vorwerfen, als nach damaligen amerikanischen Untersuchungsergebnissen nicht am Massaker beteiligt, erkannt worden.

Erinnern wir uns daran, welche unselige Konsequenz die Zerstrittenheit der demokratischen Kräfte in den dreißiger Jahren für Deutschland und Europa hatte.

Treten wir deswegen besser gemeinsam gegen die nun einmal vorhandenen extremen Kräfte von rechts wie von links auf. Die Vertreter der Verbände von Opfern der SED-Diktatur werden jedenfalls auch weiterhin der Opfer des Nationalsozialismus würdig gedenken.

Wolfgang Stiehl, Regionalgruppe VOS, Sachsen-Anhalt


In Ergänzung zum obigen Artikelentwurf hier ein Zitat
aus dem Beschluss zur Verwaltungsgerichtssache AZ. 2 B69/04 HAL

Obwohl unser Antrag zur Wiederanbringung der Info-Tafel am „Torgauer Urnenfeld“ des Halleschen Gertraudenfriedhofs aus verwaltungsrechtlichen Gründen formalrechtlich abgelehnt wurde wird ab Seite 8 zweiter Absatz dennoch eindeutig festgestellt:

„Das Gräbergesetz bestimmt nach seinem Paragraph 1 Absatz 1 Nr. 5 seinen Anwendungsbereich auch auf Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft im Geltungsbereich des Gesetzes, die Personen betreffen, die auf Grund von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen als Opfer des kommunistischen Regimes ums Leben gekommen sind oder Gesundheitsschäden erlitten haben, an deren Folge sie innerhalb eines Jahres nach Beendigung dieser Maßnahmen gestorben sind. Diese Voraussetzungen liegen nach dem bisherigen Kenntnisstand bei den 117 namentlich aufgeführten Personen vor, die sämtlich in den Jahren 1950 bis 1953 im Gefängnis Torgau-Fort-Zinna verstorben sind, so dass die in Rede stehende Grabanlage auf dem Gertrauden-Friedhof eine solche nach dem Gräbergesetz darstellt. Der dagegen von den Verbänden der durch den Nationalsozialismus Verfolgten und jüdischen Organisationen geltend gemachte Einwand, unter den Opfern seien auch frühere Täter, greift rechtlich nicht durch. Denn auch diese Verbände und Organisationen behaupten nicht, dass der Aufenthalt der verstorbenen im Gefängnis Torgau-Fort-Zinna auf rechtsstaatliche Weise zu Stande gekommen und die Haftbedingungen nicht Ursache für das Versterben gewesen sind. Nur hierauf ist bei der Einordnung als Grabanlage rechtlich abzustellen. Handelt es sich bei der Grabanlage aber damit um eine solche nach dem Gräbergesetz, so kommt dieser Anlage nach Paragraph 2 Absatz 1 GräbG dauernder Bestand zu.“


Nachfolgend ein Brief an Halles Oberbürgermeisterin:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler,
zunächst einmal möchten wir uns für Ihre beredte Antwort auf den Inhalt unseres Schreibens vom 5.12.04 – auch im Namen der vielen Stellungnahmesender aus dem Kreise der ehemals von der kommunistischen Gewaltherrschaft Verfolgten, der Historiker und LStU-Behörden-Leiter und den Appell-Unterzeichnern – bedanken. Wir meinen, aussagekräftiger hätte keine Antwort ausfallen können. (Frau Häußler hatte jegliche Antwort vermieden)

Anbei übersenden wir ein weiteres Originalblatt mit den Unterschriften der Teilnehmer an einer im Dezember durchgeführten Gedenkveranstaltung in Hannover. Daneben legen wir ein uns etwas irritierendes Blatt über eine Verabschiedungsveranstaltung von Herrn Prof. Dr. Niethammer am 12.2.2005 bei und fragen nochmals nach: wie sieht der Zeitplan für die von Ihnen in Aussicht gestellte Klärung der von den NS-Opferverbänden behaupteten Irritationen durch die von Ihnen „vorsorglich entfernte“ Informationstafel auf dem Gertraudenfriedhof derzeit aus? In welchem Umfang ist die Teilnahme von Vertretern der Verbände der Opfer der beiden Diktaturvergangenheiten vorgesehen?


Nachdem nunmehr das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle, AZ: 2 B 69/04 HAL vom 12 Januar 2005 vorliegt, in welchem zwar unser Antrag auf sofortige Wiederanbringung der „vorsorglich entfernten“ Informationstafel aus formaljuristischen Gründen abgelehnt wurde, stellen wir dennoch fest, dass durch den nachfolgend zitierten Urteilstext ab zweiten Absatz Seite 8 die wesentliche Hauptfrage schon einmal eindeutig geklärt ist und somit keiner weiteren Abklärung durch eine Historikerkommission bedürfte.
(obiges Urteilszitat eingefügt)


Zur Erinnerung sei dazu auch nochmals die Formulierung im Sachsen-Anhalt-Portal aus unserem Schreiben vom 5.12. 04 dargestellt. Wir entnehmen daraus, dass die grundsätzliche Frage, ob es sich um eine Grabanlage nach dem Gräbergesetz handelt, Landessache ist.

„Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Diese Gräber bleiben auf Dauer bestehen ("ewiges Ruherecht"). Die notwendigen Vorschriften zu ihrer Erhaltung enthält das Gräbergesetz, ein Bundesgesetz. Die erforderlichen Pflegemaßnahmen führen in Sachsen-Anhalt die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften durch. Das Ministerium des Innern ist oberste Fachaufsichtsbehörde und für grundsätzliche Fragen zuständig."


Wir bedauern nach wie vor zutiefst, dass Sie zuließen, dass auf dem Gertraudenfriedhof der altehrwürdigen Stadt Halle eine solche unwürdige Totenschändung von Vertretern, die vorgeben, im Interesse der Opfer der NS-Diktatur zu sprechen, aber wie wir meinen, oft Sachwalter der kommunistischen Gewaltherrscher waren, initiiert werden konnte.
Wir hoffen des weiteren – gemeinsam mit den zahlreichen Appell-Unterzeichnern – inständig, dass die Wiederherstellung der Totenruhe auf dem „Torgauer Urnengrab“ in den verbleibenden Monaten des laufenden Jahres 2005 gemeinsam gelingen möge.

mit freundlichen Grüßen

Johannes Rink,
Landesvorsitzender des BSV und der VOS Sachsen-Anhalt

Wolfgang Stiehl,
Schriftführer des BSV Sachsen-Anhalt