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Union der Opferverbände
kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.

 

Berlin, 9. März 2005

Presseerklärung der UOKG

 

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zum Freispruch des früheren Sozialdemokraten Rüdiger Schirner
wg. Verletzung der Bannmeile um das Berliner Abgeordnetenhaus ff.


Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, in der sich 32 Vereine und Interessengruppen von verfolgten Menschen in der DDR und der SBZ zusammengefunden haben, trat Herrn Rüdiger Schirner in dieser schweren Zeit solidarisch zur Seite. Mehrere Vorstandsmitglieder hatten seine Verhandlung am 9. März 2005 begleitet.

Gleichzeitig protestieren auch wir erneut gegen die Verharmlosung von Allianzen mit der SED-Nachfolgepartei PDS und fordern, daß endlich alle Repräsentanten dieser Partei für die von ihnen damals verursachten oder befürworteten Menschenrechtsverletzungen moralisch und juristisch zur Verantwortung gezogen werden.

Der ehemalige Sonderschullehrer Schirner war 1961 in der DDR zu 3 Jahren Haft im Kupferbergbau verurteilt worden, wegen "Kontakten zu einer verbrecherischen Organisation" - dem Ostbüro der SPD. Daher traf ihn persönlich der "Verrat" seiner Partei besonders hart und rief alte traumatische Erinnerungen wach.

Rüdiger Schirner hatte gegen seinen ursprünglichen Strafbefehl von 8 Monaten Haft auf Bewährung Widerspruch eingelegt. Er wird seit 1998 im Berliner Zentrum für Folteropfer betreut. Seine durch die politische Verfolgung in der DDR hervorgerufene posttraumatische Belastungsstörung wurde auch durch den Gerichtsgutachter bestätigt.

Das Gericht schloß sich dieser Einschätzung an und sprach den Angeklagten frei. Obwohl er Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgeübt habe, sei er wegen seiner DDR-Traumata nicht schuldfähig. Auch der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einem "mulmigen Gefühl" während der Sichtung des TV-Videos, auf dem sich 2002 vor dem Berliner Abgeordnetenhaus vehement viele Opfer der DDR-Diktatur gegen eine Koalition der SED-PDS mit der Berliner SPD aussprachen. Der Staatsanwalt selbst hatte zuvor Rüdiger Schirners Freispruch zu Lasten der Staatskasse beantragt.