(UOKG) Genslerstraße 66, Raum 315, 13055 BerlinHamburg, 14. Dezember 2004
Keine Abwicklung der Stasiunterlagen-Behörde bis 2010 !
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Weiss!
Die Meldungen der letzten Tage über Hintergründe der ohne jede Abstimmung mit den Betroffenen angeordneten Verlagerung der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) in den Bereich des Kulturstaatsministeriums sind verwirrend und gegensätzlich. Sie hinterlassen bei uns, den ehemaligen politischen Häftlingen und Opfern der kommunistischen Gewaltherrschaft, ein vielleicht auch von Ihnen nachvollziehbares Misstrauen.
Zwar haben Sie ein in Ihrem Amt von Staatssekretär Knut Nevermann erstelltes Thesenpapier über eine Abwicklung der von Frau Birthler geleiteten Behörde bis 2010 als mit Ihnen nicht abgestimmt bezeichnet, doch für Klarheit sorgt diese Darstellung nicht, zumal der Präsident des Bundesarchivs, Herr Weber, den Termin 2010 für die Übernahme der Stasi-Unterlagen für möglich und anzustreben genannt hat. Im Namen der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft, deren Dachorganisation ich vertrete, bitte ich Sie deshalb sehr, dafür zu sorgen, dass die BStU als eigenständige Behörde bestehen bleibt, nicht nur kurz- oder mittelfristig, sondern so lange, wie die Aufarbeitung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes im Sinne seiner Opfer notwendig ist.
Es waren engagierte Gegner des kommunistischen Systems, die 1989 diese Akten vor der Vernichtung bewahrt haben. Dies geschah zwar auch im Interesse einer historischen Aufarbeitung, vor allem aber, um den Opfern des Systems diese Akten zugänglich zu machen. Für beide Bereiche hat die von Frau Birthler und ihrem Vorgänger, Herrn Gauck, geführte Behörde beispielhaft gesorgt, sie muss das auch weiterhin ohne jeden Zeitdruck tun können. Alles andere wären Handlungen einer Ministerialbürokratie ohne jede Rechtfertigung und ein Verstoß gegen das Stasi-Unterlagengesetz. Eindeutig stehen wir hinter der Stellungnahme von Frau Birthler vom 10. Dezember, in der es u. a. heißt: Mehr als 200 000 Anträge im Jahr, die Hälfte davon auf persönliche Akteneinsicht, sprechen eine deutliche Sprache: Die Akten sind nach wie vor Teil des aktuellen Lebens, sie werden gebraucht, um Recht und Wahrheit an die Stelle von Unrecht und Lüge zu setzen.
Mit respektvollen Grüßen
Horst Schüler,
Vorstandsvorsitzender der UOKG