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Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.
Mittel sind ausgeschöpft
Weitere
Erläuterungen zur Unterstützungsaktion
aus dem Zuschlagserlös der Sonderbriefmarke 17. Juni 1953
Die nach der Septembersitzung noch eingegangenen Anträge wurden nach Datum der Antragstellung sortiert. Eine Überweisung kann jetzt nur noch bis zur Erreichung der vorhandenen Summe erfolgen. Die letzte Sitzung der Bewilligungskommission fand am 3. November 2004 statt. Auch im Stacheldraht wird darauf hingewiesen werden, daß die der UOKG aus der Zuschlagaktion der Sonderbriefmarke "17. Juni" zur Verfügung stehenden Mittel restlos verbraucht sind.
9. Oktober
2004: Bisher wurde über Zahlungen für 716 Anträge entschieden.
Darunter befanden sich ausschließlich Anträge von ehemaligen politischen
Häftlingen. Antragsteller mit Gründen beruflicher oder verwaltungsrechtlicher
Verfolgung wurden noch nicht berücksichtigt. Etwa 290 weitere Anträge
liegen noch vor. Auch Hinterbliebene und Familienangehörige ehem. politischer
Häftlinge sollten Unterstützungsanträge künftig nun besser
an die Stiftung für ehem. politische Häftlinge (Wurzer Str. 106,
53175 Bonn, Tel.: (02 28) 3 68 93 70 Fax.: (02 28) 3 68 93 99) richten, deren
Etat
soeben Ende September um 2,765 Mio. Euro aufgestockt wurde. Wir möchten
darum bitten, dass sich potentielle Antragsteller ab sofort ausschliesslich
an die Stiftung in Bonn wenden.
Aufgrund des großen Andranges seit Mai 2004 stehen inzwischen nur noch geringe Mittel aus dem Fond Sonderbriefmarke der UOKG zur Verfügung. Über mögliche weitere Mittel (die Sonderbriefmarke wird noch in geringem Umfang verkauft) liegen uns noch keine Informationen vor. Der Vorstand wird sich bemühen, bei der Stiftung Aufarbeitung weitere Mittel aus dem Briefmarken-Fonds zu erhalten.
13. September 2004: Hier und in unserer Verbandszeitschrift Der Stacheldraht wurde in der Ausgabe Nr. 7/2004 ein Artikel veröffentlicht, wonach der Kreis der Antragsteller für die Unterstützungsaktion Sonderbriefmarke 17. Juni 1953 erweitert worden ist. Dieser Artikel bedarf einiger Erläuterungen:
1. Da für den letzten Teil der Auszahlungen aus dem der UOKG zur Verfügung gestellten Fond nur noch begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, haben bei allen noch eingehenden Anträgen ehemalige politische Häftlinge weiterhin Vorrang bei der Bewilligung.
2. Als Angehörige von verstorbenen politischen Häftlingen (der Tod kann auch nach der Haft bzw. an den Folgen der Haft eingetreten sein) gelten nur die früheren Ehepartner.
3. Politische Verfolgte, die nicht in Haft waren, müssen als Beleg der Verfolgung eine Kopie des Bescheids nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und/oder dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) ihrem Antrag beifügen.
4. Die soziale Notlage ist in jedem Fall nachzuweisen
5. Die noch
zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Fond der Sonderbriefmarke sind
begrenzt.
Wenn sie erschöpft sind, können Antragsteller leider nicht mehr
mit einer Bewilligung ihres Antrags rechnen.
Kreis der Antragsteller wurde erweitert: Zwischenbericht
2. September 2004: Der erste Abschnitt der Unterstützungsaktion aus dem Zuschlagserlös der Sonderbriefmarke 17. Juni 1953 ist abgeschlossen. Wie berichtet, sind dafür der UOKG 200 000 € zur Verfügung gestellt worden. Die Bewilligungskommission hat Anfang August 326 eingereichte Anträge bearbeitet. In zehn Fällen konnte den Anträgen nicht entsprochen werden, da sie entweder unvollständig ausgefüllt waren, keine Unterschrift trugen oder die Rehabilitierungsbescheinigungen fehlten. Zur Auszahlung freigegeben wurden insgesamt 196 950,- € . Sie sind an die Antragsteller entweder bereits überwiesen worden bzw. werden es in den nächsten Tagen. Dem weitaus größten Teil der Antragsteller sind 600,- Euro als einmalige Hilfeleistung bewilligt worden.
Ab sofort beginnt der zweite Abschnitt der Unterstützungsaktion. Wieder werden der UOKG dafür 200 000 Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt bekommt die UOKG für diese Aktion ca. 600 000 Euro. (. . .)
Es versteht sich von selbst, dass in allen Fällen eine soziale Notlage vorliegen muss. Kriterien für diese Notlage sind z. B. : geringer Sozialhilfebezug, finanzielle Probleme durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung. Hohe Operationskosten, dringend benötigter Zahnersatz, Sehhilfen, eine notwendige Kur, Kosten, die durch eine Erkrankung des Lebenspartners entstanden, notwendige Renovierung der Wohnung etc.Wir bitten darum, umgehend die Anträge entweder der UOKG einzureichen oder dem Opferverband, bei dem der Antragsteller Mitglied ist. Wer noch kein Antragsformular hat, kann ihn entweder bei seinem Opferverband oder bei der UOKG anfordern:
UOKG-Bundesgeschäftsstelle, Genslerstraße 66, 13055 Berlin, Raum 315,
Telefon/Fax: 030/986 08 24 68, E-Mail: uokg@freenet.de
Das Formular ist nicht mehr im Internet herunterzuladen.
Unterstützungsaktion für hilfsbedürftige Opfer des Kommunismus beginnt
17. Juni 2004: Ab sofort beginnt die Unterstützungsaktion für hilfsbedürftige Opfer des Kommunismus aus dem Fonds des Zusatzerlöses der Sonderbriefmarke zum Gedenken an den 17. Juni 1953. Insgesamt erhält die UOKG daraus ca. 600 000,- €.
In einer ersten Tranche (Teilbetrag) sind ihr 200 000,- € zur Verfügung gestellt worden. Das Geld sollen auf Antrag hilfsbedürftige deutsche Opfer des Kommunismus bekommen. Als Antrag dient der hier abgedruckte Fragebogen, den der/die Antragsteller/in mit den geforderten Nachweisen nach Möglichkeit dem Vorstand des Verbandes zusendet, dem er/sie angehört (dort kann er/sie den
Fragebogen auch anfordern). Der Vorstand prüft die Richtigkeit des Antrags und reicht ihn mit einem Unterstützungsvorschlag an die UOKG weiter. Dort entscheidet eine aus den Herren Gerhard Finn, Roland Bude und Dietmar Mokros bestehende Bewilligungskommission, die sich in der Regel an den Vorschlag des Verbandes ausrichten will. Die Verantwortung für die technische Durchführung der Aktion liegt bei Herrn Ewald Ott, der auch für die Verwaltung der UOKG zuständig ist.
Opfer des Kommunismus, die keiner Organisation angehören, wenden sich mit dem ausgefüllten Fragebogen (oder um den Fragebogen zu erhalten) an unsere Geschäftsstelle oder können den Fragebogen hier herunterladen:
Geschäftsstelle der UOKG
Genslerstr. 66, Raum 315
13055 Berlin
Telefon (Anrufbeantworter und Fax: 030-986 08 24 68)Die jeweils gewährte Unterstützung ist eine einmalige Leistung. Sie beginnt bei 300,- € und wird durchschnittlich ca. 500,- € betragen. In Ausnahmefällen darf sie 1000,- € nicht überschreiten. Kriterien für die soziale Notlage können z. B. sein: geringer Sozialhilfebezug, finanzielle Probleme durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit, Scheidung, Operationskosten, Zahnersatz, Sehhilfen, Kur, Kosten, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Lebenspartners entstanden, Bankschulden, notwendige Renovierung der Wohnung etc. Voraussetzungen für die Hilfeleistung: Der/die Antragsteller/in muss Deutscher und durch Verfolgungsmaßnahmen in der sowjetischen Zone und späteren DDR nachweislich in Haft gewesen sein. Er/sie muss als politischer Häftling anerkannt sein und den Wohnsitz lm Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland haben. Er/sie muss versichern, dass bei keiner anderen Stelle bereits eine Unterstützung aus diesem Zuschlagerlös der Sonderbriefmarke beantragt wurde und dass von keiner anderen öffentlichen Stelle (z. B. Sozialamt) für den gleichen Zweck, wie im Fragebogen genannt, eine finanzielle Hilfe gezahlt wurde.
gez. Horst Schüler, Vorsitzender