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Pressererklärung der


Union der Opferverbände
kommunistischer Gewaltherrschaft

Keine Schwärzungen im Internet!
Die Mitgliederversammlung
hat am 21. April 2002 beschlossen:

Die Sperrung von Akten und gelöschte Daten in den Stasi-Akten
schaden den Opfern der DDR und der Vergangenheitsaufarbeitung!

Öffnung von Informationen durch das § 32 STUG

Im Grundsatzurteil vom 8. März 2002 wurde Dr. Helmut Kohls berufliches Wirken seiner Privatsphäre gleichgesetzt.
Was sind die Folgen eines Urteils, das dem Schutz von Opfern dienen will, tatsächlich aber den Tätern nützt ?

In den Opferakten zeigt sich deutlich, daß nicht nur IM's zum Einsatz kamen, um mißliebige Personen auszuforschen. SED - Funktionsträger ab SED- Kreisleitungsebene standen über der Stasi, weil sie deren Auftraggeber waren. Ihre Entscheidungen gegen die Bürger werden durch das Urteil nicht mehr zu klären sein.
Handelnde Personen (Mitläufer, Mitmacher..) werden plötzlich ihrer Verantwortung entledigt. Gesellschaftliche Kräfte (wie Betriebsdirektoren, SED-Funktionäre, Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Polizisten, ABV, Pfarrer, Lehrer usw.) belasteten oft mit ihren Handlungen unbescholtene Bürger. Die Mitschuld der Funktionäre für die Stabilisierung der DDR-Diktatur versinkt nach dem Urteil in der Unkenntlichkeit.

„Das Kohlurteil macht die DDR zu einer gesichtslosen Gesellschaft." (Dr. Edmund Käbisch, Zwickau)
Der Halbsatz im §32 STUG - wenn er mißverständlich als Opferschutz ausgelegt wird, wie im Kohlurteil - verwischt Opfer und Täter. Zivilcourage und Mut werden ebenso eingeebnet, wie Mittäterschaft und Mitläufertum. Wir fordern deshalb die Streichung des entsprechenden Halbsatzes im § 32! Die Aufarbeitung der DDR-Diktatur darf nicht an juristischen Hürden scheitern.

Streichung des § 14 STUG

Im Stasiunterlagengesetz (STUG) eröffnet der Paragraph 14 die Möglichkeit, Akten anonymisieren zu lassen.
Ab 1.1.2003 soll allen Personen dieses Recht eingeräumt werden, die keine Mitarbeiter des MfS waren.

Eine Datentilgung ungeahnten Ausmaßes wäre die Folge. Allein für die Zeitgeschichtsforschung wäre es ein unabsehbarer Verlust. Für viele Opfer könnte es sogar bedeuten, daß ihnen mit geschwärzten Akten wichtige Nachweise für Rentenberechnungen, Rehabilitationsverfahren u.a. verlorengingen.

Zu erwarten ist mit Sicherheit, daß Staats- und Parteikader der DDR, die nicht unmittelbar als Stasi-Spitzel geführt wurden, die Aktenschwärzung beantragen. Deshalb erheben nicht nur Opferverbände, Aufarbeitungsinitiativen, die Landesbeauftragten für die Unterlagen des MfS, Forschungseinrichtungen und namhafte Historiker dagegen Einspruch. U.a. brandmarkte der Historiker Hermann Weber dieses Vorhaben, Originalakten zu schwärzen, als in der deutschen Archivgeschichte einmaligen Eklat.

Eine lückenlose Aufklärung der Machtmechanismen und des üblen Spitzelunwesens der SED-Nomenklatura würde dies beträchtlich behindern. Angesichts der zunehmenden Verdrängung des DDR-Unrechts und der nachträglichen Beschönigung der DDR wehren wir uns dagegen, daß die Belege für das unmenschliche Unterdrückungssystem der SED (heute PDS) vernichtet werden sollen.
Die ersatzlose Streichung des § 14 ist deshalb unerläßlich.

Keine Schwärzungen im Internet!

Die UOKG erklärt sich solidarisch mit der Initiative des Münchener Vereins "Spurensuche e.V.", auf dessen Internet-Seite www.stasiopfer.de ein Zugang zu einer amerikanischen Suchmaschine für hauptamtliche Stasioffiziere geschaffen wurde.

Die UOKG fordert die Einstellung der Verfolgung des Webmasters Mario Falcke durch die Behörde des Berliner "Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" und deren Einschüchterungsversuche gegen Links, die auf dessen Website verweisen.

Wer seinerzeit als Offizier für das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet hat, war handelndes Teil der öffentlichen Verwaltung - seine offizielle Geheimdiensttätigkeit unterliegt so nicht seiner Privatsphäre. Die Zensurbemühungen einer Berliner Landesbehörde gegen Personen im Freistaat Bayern und gegen Informationen auf Servern in den USA verstößt gegen ihren gesetzlichen Auftrag zur Verteidigung der Informationsfreiheit!