DENKSCHRIFTEN 55

Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
Bonn,
Friedrich-Ebert-Allee 170
2/55

 

DIE STRAFLAGER UND
ZUCHTHÄUSER DER SOWJETZONE

Gesundheitszustand und Lebensbedingungen

der politischen Gefangenen

 

INHALT
Vorwort. 3

I. Die Zeit der Massenvernichtung von 1945 bis 1948.
5
1. Politische und soziale Zusammensetzung der Häftlinge. 5
2. Erste Unterbringung der „Internierten“. 7
3. Untersuchungshaft beim MWD.. 7
4. Die Hinrichtungen in den Gefängnissen des NKWD.. 9
5. Das Zuchthaus Bautzen 1945 bis 1948. 9
6. Konzentrationslager Sachsenhausen 1945 bis 1948. 12
7. Die Zustände in anderen Lagern und Strafanstalten. 14
8. Krankheiten, Seuchen und Todesursachen. 14
9. Massenvernichtung. 15

II. Die Entwicklung von 1948 bis Frühjahr 1950.
17
1. Auswirkungen des Sokolowski-Befehls vom Februar 1948. 17
2. Die ersten Erleichterungen in Bautzen. 18
3. Hungerkrankheiten und Tuberkulose grassierten weiter 19
4. Vorbereitung für erste Entlassungen. 21

III. Die Entwicklung seit Einschaltung der SED-Staatsorgane.
21
1. Übernahme der Haftanstalten und Lager durch die „Volkspolizei“. 21
2. Erneute Verschlechterungen. 22
3. Die Hungerrevolten im Zuchthaus Bautzen im März 1950. 23
4. Häftlingsärzte fordern Hilfe für die Kranken. 24
5. Enthüllungen über Bautzen und Solidarität der Gefangenen erzwangen Verbesserungen. 25
6. Häftlinge kämpfen für die Festigung ihrer Widerstandskraft 26
7. Unmenschliche Praktiken des VP-Kommandeursarztes Dr. von Wischhusen. 27
8. Zwangsmaßnahmen gegen Häftlingsärzte. 28
9. Die Entwicklung der Krankenbehandlung in Bautzen. 28
10. Der Kampf um Streptomycin. 30
11. Erfolg der Solidarität 31
12. Wissenschaftliche Arbeiten der Häftlingsärzte in Bautzen. 33
13. Pawlow und der Hauptarzt Dr. Schulze. 33
14. Bespitzelung der Häftlingsärzte in Bautzen. 34

VI. Die Zustände im Zuchthaus Brandenburg. 35
V. Die Verhältnisse in den anderen Strafvollzugsanstalten. 37
VI. Die Häftlinge des 17. Juni 1953. 38

Die Mahnung der politischen Gefangenen. 39
 

VORWORT

Diese Denkschrift des Parteivorstandes der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, geschrieben von einer Gruppe ehemaliger Häftlinge sowjetzonaler Konzentrationslager und Zuchthäuser, gibt ein Bild von den Leiden, denen im sowjetisch besetzten Mitteldeutschland Tausende und aber Tausende durch ein grausames System unterworfen werden.

Nur mit Gewalt hält sich das Regime in der Sowjetzone an der Macht. In den fast zehn Jahren seit Beginn der sowjetischen Besetzung haben die kommunistischen Machthaber gegen die mitteldeutsche Bevölkerung einen hemmungslosen Terror ausgeübt, um sie einzuschüchtern und ihren Widerstand zu, brechen. In den ersten fünf Jahren betrug die Zahl der aus politischen Gründen Verhafteten etwa zweihunderttausend, davon kam die Hälfte ums Leben - durch Hinrichtungen, Folterungen, Hunger und Seuchen - und etwa fünfunddreißigtausend wurden in sowjetrussische Straflager deportiert. Neue Massenverhaftungen erfolgten 1951 und 1953 unter den Bauern, die sich gegen die Kollektivierung ihrer Höfe wehrten oder angeblich ihr Ablieferungssoll nicht erfüllt hatten. Eine weitere Welle von Massenverhaftungen setzte nach dem Juniaufstand 1953 unter der Arbeiterschaft ein.

Der Terror der kommunistischen Machthaber in Mitteldeutschland richtete sich in zunehmendem Umfange von Anfang an mit besonderer Konzentration gegen die Sozialdemokraten. Die Sozialdemokratische Partei wurde bereits im Frühjahr 1946 in die Illegalität gedrängt. Sozialdemokraten, die sich der Zwangseingliederung in die SED widersetzten, wurden von der sowjetischen Geheimpolizei verhaftet. Seitdem versuchte das Regime immer wieder, durch Terror den wachsenden sozialdemokratischen Einfluß auszuschalten.

Dieser Bericht ehemaliger Häftlinge soll dazu beitragen, die Öffentlichkeit über die Leiden und das Schicksal der politischen Gefangenen in der Sowjetzone zu informieren. Es geht jeden Menschen im freien Teil Deutschlands an, was mit unseren Landsleuten in Mitteldeutschland geschieht.

Es ist auch der Wunsch des Parteivorstandes der SPD, daß diese Denkschrift durch ihre Enthüllungen dazu beitragen möge, das Los mancher politischen Häftlinge in der Sowjetzone zu erleichtern, wie dies durch vorangegangene Veröffentlichungen der SPD geschah. Weiter soll diese Denkschrift die solidarische Verbundenheit mit allen Opfern des Terrors und allen anderen freiheitsliebenden Deutschen in der Sowjetzone festigen helfen.

Die Forderung nach Freilassung der zum Teil seit vielen Jahren eingekerkerten politischen Gefangenen muß zu einer ständigen, für die Pankower Machthaber und die sowjetische Besatzungsmacht unüberhörbaren leidenschaftlichen Forderung aller Deutschen werden.

Solidarische Verbundenheit mit den politischen Gefangenen in der Sowjetzone erfordert auch beharrliches Eintreten für eine Politik, deren vordringliches Ziel die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit ist.

Wie entlassene und geflüchtete Häftlinge berichteten, ist in Haftanstalten der SED-Diktatur unter den politischen Gefangenen das Gefühl des Verlassenseins aufgekommen, weil sie in der Politik der Bundesregierung die notwendige Initiative, Beharrlichkeit und Konsequenz vermissen, mit der von deutscher Seite in der Frage der Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit gehandelt wird.

Die Leiden der politischen Gefangenen in der Sowjetzone - und auch das leuchtende Beispiel ihrer Solidarität untereinander, das in dieser Denkschrift vor allem von den Häftlingsärzten berichtet wird - sollten eine ständige besonders dringende Mahnung und Verpflichtung sein, die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit als wichtigstes politisches Ziel anzustreben und anderen Fragen voranzustellen.


Drei Abschnitte der Entwicklung des Strafvollzugs in der Sowjetzone

Bei einer Betrachtung der Verhältnisse in den Konzentrationslagern und Strafvollzugsanstalten der sowjetischen Besatzungszone zeichnen sich - bedingt durch die politische Entwicklung - deutlich drei Abschnitte ab. Die zu Beginn der Besatzung 1945 eingerichteten Konzentrationslager hatten den Charakter von Vernichtungslagern bis zum Jahre 1948.

Ein zweiter Zeitabschnitt mit veränderten Lebensbedingungen für die politischen Gefangenen erstreckte sich von Mitte 1948 bis Anfang 1950. In den Lagern und Strafanstalten war eine Umstellung spürbar, die mit der Konstituierung des SED-Staates und der Taktik der sowjetischen Deutschlandpolitik zusammenhing. Damals erfolgten die ersten Entlassungen und meist vorübergehende Verpflegungserleichterungen. Weiter gab es gewisse Erleichterungen, die Ansätze zu einer gesundheitlichen Betreuung der Gefangenen ermöglichten.

Der letzte Zeitabschnitt begann Anfang 1950 mit der Übergabe der bis zu diesem Zeitpunkt von sowjetischen Militärtribunalen oder von sowjetzonalen Gerichten Verurteilten an Organe des SED-Staates. In der Öffentlichkeit wurde behauptete, die Konzentrationslager seien aufgelöst. Das stand im Zusammenhang mit den kommunistischen Bemühungen, eine „Selbständigkeit“ des Pankower Regimes vorzutäuschen. Jedoch sind auch in den Strafvollzugsanstalten die sowjetzonalen Instanzen nur ausführende Organe, die selbst in unwesentlichen Dingen von Weisungen der sowjetischen Besatzungsmacht abhängig sind.


I. Die Zeit der Massenvernichtung von 1945 bis 1948

1. Politische und soziale Zusammensetzung der Häftlinge

Unmittelbar nach der Besetzung Mitteldeutschlands durch die sowjetische Armee setzte eine Verhaftungswelle ein, deren Umfang wohl niemals ganz geklärt werden wird.

Männer und Frauen, teilweise auch Kinder, wurden aus den Wohnungen, aus den Betrieben und von der Straße verhaftet und verschwanden, ohne daß die Angehörigen von ihrem Verbleib Nachricht bekamen. Es handelte sich zunächst vorwiegend um ehemalige Funktionäre der Hitlerzeit oder in dieser Hinsicht Verdächtige, um Offiziere und Soldaten, besonders um solche, die im Osten eingesetzt waren - und um Wissenschaftler und Fachleute. Aber auch andere unpolitische Menschen wurden von der Straße wegverhaftet. teilweise auf Grund von Denunziationen, oder aber auch, um Transporte, die infolge der Flucht von anderen Verhafteten unvollständig geworden waren, wieder aufzufüllen.

Diese Verhafteten wurden „interniert“, d.h. ohne Überprüfung und Verurteilung in meist improvisierten und vollkommen unzulänglichen Konzentrationslagern untergebracht, z.B. in Mühlberg, Neubrandenburg, Fort Zinna bei Torgau und andere. Die alten Nazi-Konzentrationslager, wie Buchenwald und Sachsenhausen, lebten wieder auf, Zuchthäuser wie Bautzen und Waldheim wurden überbelegt wie nie zuvor.

In der Folgezeit wurde eine weitere Anzahl von Männern, Frauen und auch Kindern nunmehr auf Grund des allmählich ausgebauten Spitzelsystems und auf Grund systematischer Denunziationen vom MWD verhaftet. Diese zweite Gruppe wurde in den Kellern und Spezialuntersuchungsanstalten des MWD monatelang, mitunter jahrelang verhört und schließlich von sowjetischen Militärtribunalen auf Grund des § 58 des sowjetischen Strafgesetzbuches zu ungewöhnlich hohen Strafen verurteilt. Todesstrafen und 25jähriges Arbeitslager waren die Regel. Niedrigere Strafen waren die Ausnahme. Häftlinge, die „nur“ bis zu 20 Jahren Arbeitslager o. ä. bekommen hatten, galten als minderbestraft. Die Verurteilten kamen in dieselben Lager und Anstalten wie die Internierten.

Dieser Kreis der Verurteilten setzte sich zunehmend aus Personen zusammen, die sich für den Aufbau zur Verfügung gestellt, aber mehr oder weniger offen gegen die Ausplünderung und Sowjetisierung Mitteldeutschlands Stellung genommen hatten.

Den schärfsten Terror jedoch richteten dabei die Sowjets und ihre kommunistischen Handlanger in der Sowjetzone gegen die Sozialdemokraten, ihre Funktionäre und Mitglieder. Widerstandskämpfer gegen Hitler, die erst im Mai 1945 aus dem KZ befreit worden waren, wurden bereits im gleichen Jahr wieder in die gleichen Lager und Zuchthäuser zurückgebracht. Schon damals sahen die Sowjets in den Sozialdemokraten die schärfsten und kompromißlosesten Gegner ihrer Versuche, Mitteldeutschland zu sowjetisieren und es zu einem Satelliten Moskaus zu machen.

Der gegen die Sozialdemokratie gerichtete Terror erreichte einen ersten Höhepunkt mit der Vorbereitung der sogenannten „Vereinigung zwischen SPD und KPD“. Mitglieder und Funktionäre der Partei, die es wagten, gegen diese notdürftig getarnte Zerschlagung der SPD aufzutreten, wurden in großer Zahl verhaftet und verschleppt. Selbst vor den schon unter Zwang gewählten sozialdemokratischen Delegierten zum „Vereinigungsparteitag“ machte dieser Terror nicht halt, einige von ihnen wurden vor der Abreise, andere im Zug oder sogar noch kurz vor Erreichen des Parteitages festgenommen.

Seit dieser Zeit hat die SED einen permanenten Terror gegen die ehemaligen Sozialdemokraten, die ihrer freiheitlichen Oberzeugung treugeblieben und zur Hauptwiderstandskraft der Sowjetzone geworden sind, aufrechterhalten und von Jahr zu Jahr verstärkt. 1948, als die Umwandlung der SED in eine „Partei neuen Typus“ begann, eröffnete man eine neue Menschenjagd unter dem Motto: „Wachsamkeit gegen die Schumacheragenten“, der Tausende von Sozialdemokraten zum Opfer fielen. In der Folgezeit wurde der Begriff des „Sozialdemokratismus“ zum Anlaß von Diffamierungen und Verfolgungen. Es vergeht kein Monat, in dem nicht wegen dieses „Verbrechens“ Menschen verhaftet und in die Straflager und Zuchthäuser geworfen werden. So stellte die Sozialdemokratie von Beginn der sowjetischen Besetzung an aus den Reihen ihrer unbeugsamen Kämpfer einen erheblichen Teil der Opfer, die in den Haftanstalten des SED-Regimes leiden und sterben.

Einen weiteren Kreis von Verhafteten stellten ehemalige Wehrmachtsangehörige, die im Russlandeinsatz waren, meist zur Partisanenbekämpfung, oder ehemalige Wehrmachtsangehörige, die während des Krieges mit der Bewachung von Kriegsgefangenen zu tun hatten. Auch Betriebsangehörige, denen russische Kriegsgefangene oder Zivilarbeiter unterstellt waren, bekamen aus nichtigen Gründen sehr hohe Strafen. „Volkssturm“ und „Werwolfgruppen“, die niemals in Funktion getreten waren. Schülergruppen, die mit ihren Lehrern über die Zukunft Deutschlands diskutiert hatten, Jugendliche, die sich zusammengetan hatten um dem Bandenunwesen entgegenzutreten, Jugendliche die Flugblätter oder westliche Zeitungen verteilt hatten, Menschen aller Stände, die öffentlich oder im kleinen Kreis Worte der Kritik hatten fallen lassen, fanden sich unter den Verurteilten. Kinder im Alter von 13 bis 15 Jahren, die mit gefundenen Waffen gespielt hatten, wurden zum Tode oder zu hohen Strafen verurteilt. Selbst harmlose Grenzgänger und von den Westmächten entlassene ehemalige Kriegsgefangene, die ihre Angehörigen suchten, waren unter den Verurteilten.

Durch die Methoden der NKWD-Untersuchungshaft wurden sie in kürzerer oder längerer Zeit dazu gebracht, sich selbst in unsinniger Weise zu beschuldigen. Die Verurteilung erfolgte dann auf Grund des § 58 des sowjetischen Strafgesetzbuches wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, wegen Gruppenbildung, wegen Terrororganisation, wegen Spionage, wegen antisowjetischer Propaganda, wegen Unterstützung des Hitlerregimes, wegen Betreten des sowjetischen Gebietes u. ä. in einem Scheinprozeß. In einem Teil der Fälle wurde die Strafe durch ein Fernurteil aus Moskau verhängt, wobei selbst der Scheinprozeß fortfiel.

2. Erste Unterbringung der „Internierten“

Die Transporte der Internierten und anderer Verhafteten vollzogen sich unter Umständen, die nur mit Viehtransporten zu vergleichen sind. In den improvisierten Lagern und den überbelegten Haftanstalten fehlten die primitivsten Voraussetzungen für eine Massenunterbringung.

In den Baracken und Sälen befanden sich meist nur mehrgeschossige Holzpritschen. Oft fehlten auch diese, so daß auf dem Fußboden geschlafen werden mußte. Strohsäcke und Decken waren in der ersten Zeit nicht vorhanden.

Die Internierten schliefen in dem Zeug, das sie bei der Verhaftung trugen. Wäschewechsel fand nicht statt. Ein Waschen der Wäsche war aus Mangel an Wasser und Waschmitteln praktisch nicht möglich. Die Ungezieferplage (Läuse, Wanzen, Flöhe) war außerordentlich groß und von den Häftlingen aus kaum zu bekämpfen, da infolge der Überbelegung und infolge der fast fehlenden Reinigungsmöglichkeit alle Voraussetzungen fehlten. Die Häftlinge lagen so dicht, daß sie sich reihenweise auf Kommando nur gleichzeitig umdrehen konnten, wenn sie auf der harten Unterlage einen Lagewechsel vornehmen wollten. In dieser Zeit wurde aus selbstbesorgten Konservendosen mit selbst hergestellten Holzlöffeln gegessen.

Die Ernährung war vollkommen unzureichend und bestand aus Wassersuppen und kleinsten Brotrationen. Eiweiß, Fett und Vitamine fehlten fast vollständig, so daß bei allen Inhaftierten in kürzester Zeit unter starker Gewichtsabnahme schwerste Dystrophie auftrat, meist in Form der Hungerwassersucht mit geschwollenen Beinen und geschwollenem Leib, mitunter in Form der trockenen Dystrophie. Dazu kam der Mangel an Bewegung, Licht und Luft, und die Ungewissheit der Zukunft und die Sorge um das Schicksal der Familie.

3. Untersuchungshaft beim MWD

Die nachstehende Schilderung gilt nicht allein für den ersten Zeitabschnitt in der Entwicklung der Gefangenenbehandlung, sondern im wesentlichen auch für die folgende Zeit bis zur Gegenwart.

Die Unterbringung der U-Häftlinge erfolgt in Kellern, die praktisch ohne Tageslicht sind, oder in entsprechend vorgerichteten Haftanstalten mit stark verblendeten Zellenfenstern. Die U-Haft erstreckt sich über viele Monate, oft über Jahre. Wenn der Häftling nicht seine eigene Kleidung behält, was relativ selten ist, so bekommt er zerlumpte Anstaltskleidung, schadhafte Wäsche, Fußlappen und defekte Hausschuhe. Die Kleidung ist oft ohne Knöpfe. Nähzeug wird nicht geliefert.

Geschlafen wird auf Holzpritschen oder auf dem Fußboden mit Strohsäcken ohne Wäsche, wobei das Stroh oft jahrelang nicht erneuert wird. In den Zellen stehen für die Notdurft schlecht schließende Holz- und Steingutkübel, die ein bis zweimal täglich von Kalfaktoren oder von den Häftlingen selbst im Laufschritt entleert werden müssen. Eine gründliche Reinigung oder Desinfektion der Kübel erfolgt nur in den seltensten Fällen. Waschwasser steht meist täglich in kleinen Mengen zur Verfügung. In vielen Fällen muß sich der Häftling in besonderen Waschräumen waschen, wobei ihm nur eine Zeit bis zu 3 Minuten gestattet wird. In großen Abständen gibt es Tonseife. Waschlappen, Kämme und Zahnbürsten sind nicht erlaubt. In einzelnen Anstalten wird regelmäßig in zehn- bis vierzehntägigen Abständen, in anderen nur in großen willkürlichen Abständen geduscht. Haarschnitt erfolgt nur in langen Zwischenräumen, mitunter überhaupt nicht. Der Bart wird meist in siebentägigen Abständen mit Haarschneidemaschinen gekürzt. Auch das unterliegt der Willkür des MWD.

Geheizt wird entweder schlecht oder gar nicht, wobei selbst im kältesten Winter stundenlang die Fenster geöffnet werden müssen. Mitunter werden jedoch die Zellen überheizt, wobei das öffnen der Fenster verboten wird. Spaziergang wird in willkürlichen Abständen 10 bis 15 Minuten täglich durchgeführt. Viele U-Häftlinge kommen überhaupt nicht an das Tageslicht. Die Verpflegung ist vollkommen unzureichend, jedoch in den einzelnen Anstalten, abhängig von der Willkür des Verwaltungsoffiziers, verschieden.

Zweimal täglich gibt es Wassersuppen mit wenigen Graupen oder Kohlfäden, einmal 200 bis 300 gr. Brot, mitunter etwas Zucker. Zubrot wird nicht verabreicht. Gewichtsabnahmen von 6 bis 8 kg monatlich sind die Regel. Nach drei bis vier Monaten leiden fast alle U-Häftlinge an Dystrophie mit den entsprechenden körperlichen und seelischen Folgen. Haftpsychosen sind häufig. Den Begriff der gesundheitlichen Haftunfähigkeit gibt es beim NIWD nicht. Schwerstkranke müssen die U-Haft durchstehen oder an ihr zugrundegehen. In den Zellen, in welche kaum Tageslicht hineingelangt, brennt Tag und Nacht Licht. In kürzesten Abständen werden die Zellen durch die in den Türen befindlichen Spione von russischer Bewachung kontrolliert. Da die Wachposten oft Filzschuhe tragen, kann ihr Heranschleichen meist nicht wahrgenommen werden.

Die Vernehmungen erfolgen grundsätzlich in den späten Abend- und Nachtstunden, wobei das einzelne Herausholen der Häftlinge vom ganzen Hause gespannt belauscht wird. Die Angst vor den Vernehmungen läßt keinen der Häftlinge vor ein bis zwei Uhr nachts zur Ruhe kommen. Einen Ausgleich für den verlorengegangenen Schlaf gibt es nicht, da am Tage das Liegen auf den Pritschen strengstens untersagt ist und mit Karzer bestraft wird. Zur Erzwingung von Geständnissen dienen Karzerstrafen. Bei normalem Karzer wird das Essen entzogen. Der Häftling muß ohne Decken auf dem Steinfußboden liegen, wobei besonders im Winter die Fenster geöffnet werden. Dabei steht der Häftling bis an den Unterleib im Wasser. Teilweise wird der Häftling während der Karzerhaft ständig durch tausendkerzige Glühbirnen bestrahlt. Mißhandlungen während der Vernehmung sind häufig.

Die unhygienische Unterbringung, die Mangelernährung, der Mangel an Licht, Luft und Bewegung, der Mangel an Schlaf, die Angst vor den nächtlichen Verhören und vor den Willkürmaßnahmen der Bewachung führen den von der Außenwelt vollkommen abgeschlossenen U-Häftling zwangsläufig in eine körperliche und seelische Verfassung, die ihn schließlich jedes Geständnis, das ihm als Protokoll in russischer Sprache vorgelegt wird, unterschreiben läßt, nur um endlich den endlosen Drangsalierungen zu entgehen. Abgemagert und ausgemergelt, mit aschgrauer Gesichtsfarbe und hohlem verstörtem Blick, unrasiert und mit langen ungepflegten Haaren und in zerlumpter Kleidung ist er nur noch ein Schatten seiner selbst ein menschliches Wrack. Es bedarf nur eines Anstoßes, um ihn ernstlich erkranken zu lassen. Viele vermögen in diesem Zustand selbst eine leichte Krankheit nicht zu überstehen. Sowjetische Militärärzte haben die Verantwortung für die gesundheitliche Betreuung in den Untersuchungsgefängnissen des MWD. Oft handelt es sich um Feldschere. Sie sind durchweg interessenlos und versehen ihr Amt nur der Form nach. In einzelnen Anstalten gehen sie täglich oder mehrmals wöchentlich durch die Zellen, in anderen Anstalten ist von einer ärztlichen Betreuung überhaupt nichts zu merken. Beim Durchgang wird nach Ungeziefer gefragt und auf Sauberkeit der Zellen geachtet. Medikamente stehen kaum zur Verfügung. Der Kranke wird praktisch seinem Schicksal überlassen.

4. Die Hinrichtungen in den Gefängnissen des NKWD

In den meisten Untersuchungsgefängnissen waren vor der vorübergehenden Aufhebung der Todesstrafe in der UdSSR Zellen für die zum Tode Verurteilten eingerichtet. Es waren meist Kellerzellen ohne Tageslicht, vollkommen verschmutzt, feucht und starrend von Ungeziefer. Möglichkeiten einer Körperpflege bestanden nicht.

Die Todeskandidaten, die oft monatelang auf die Urteilsvollstreckung warten mußten, waren in höchstem Grade unterernährt, verschmutzt, in zerlumpten Kleiderresten und mit langem verfilztem Kopf- und Barthaar. Das Essen und die Kübel für die Notdurft wurden meist durch Klappen in den Türen gereicht, so daß die Unglücklichen nicht die geringste Verbindung mit der Außenwelt hatten.

Das Herausholen der Verurteilten erfolgte nachts, wobei sich entschied, ob es zum Genickschuß ging, oder ob eine Begnadigung (meist zu 10 Jahren Arbeitslager) ausgesprochen war. Die Aufforderung, die Kleidung in der Zelle zu lassen oder mitzunehmen, brachte bereits die Entscheidung. Der Todeskandidat mußte sich nackt ausziehen und durfte nur eine Decke mitnehmen, in die er eingewickelt wurde.

Das Geräusch der sich entfernenden bloßen Füße auf dem Steinfußboden des Kellergangs, das Anlassen des Motors eines LKW auf dem Gefängnishof und das Klirren auf den Wagen geworfener Spaten war das letzte, was von dem Unglücklichen zu hören war. Die lauten Stimmen der zurückkehrenden sowjetischen Mannschaften bestätigten, daß die Exekution beendigt war. In einzelnen Anstalten wurden die Exekutionen in den Kellern leerstehender Häuser durchgeführt, z.B. im Keller des Hauses IV des Lagers Bautzen. Sehr viele Häftlinge und unter ihnen sehr viele Jugendliche und halbe Kinder haben so aus nichtigen Gründen ihr Leben lassen müssen.

5. Das Zuchthaus Bautzen 1945 bis 1948

Die Strafvollzugsanstalt Bautzen wurde unmittelbar nach dem Zusammenbruch vom MWD als Lager eingerichtet, zuerst nur für Internierte, von Ende 1945 an zunehmend auch für Verurteilte. Die durchschnittliche Belegung betrug 7000 bis 9000. Durchgänge bis 1950 mindestens 30 000. Die Zahl der Toten betrug bis 1949 nach authentischen Angaben des nach Rußland abtransportierten und seitdem verschollenen Beerdigungskommandos 16 700.

Die Unterbringung der Häftlinge erfolgte in Zellen, in den früheren Maschinensälen. die 1945 von den Sowjets ausgeräumt worden waren und in Barackenstuben (Innen- und Außenbaracken). Die 13 Säle, von denen sich 8 im Haus I, 3 im Haus II und 2 im Haus III befanden, hatten im allgemeinen eine Größe von 300 qm und waren zeitweise mit je 500 Mann, durchschnittlich mit 400 Mann belegt. Die Liegemöglichkeiten bestanden aus doppelgeschossigen Holzpritschen. Bis 1948 waren keine Matratzen, Strohsäcke oder Decken vorhanden. Der Häftling, der bei den verschiedenen „Filzungen“ seine mitgebrachte Decke behalten hatte, konnte von Glück reden.

Die Liegebreite auf den Holzpritschen betrug pro Mann 34 bis 40 cm. Tische und Schemel waren praktisch kaum vorhanden. Für den ganzen Saal standen drei Klosettbecken zur Verfügung, wobei die Spülung infolge des permanenten Wassermangels sehr oft aussetzte. Die Säle waren einseitig sehr hoch verblendet, so daß in ihnen tagsüber ein dämmriges Halbdunkel vorherrschte. Die Zellen hatten mit nur wenigen Ausnahmen eine Größe von 1,90 x 3,80 m bei einer Höhe von 3,50 m. Die ursprünglich für einen Mann bestimmten Zellen waren wenigstens mit 4 Mann, mitunter mit 5 bis 6 Mann belegt, wobei neben einem herabklappbaren Wandbett eine dreigeschossige Holzpritsche aufgestellt wurde, so daß neben dem kleinen Tisch, 4 Schemeln, 1 Spind und dem Kübel kaum noch Platz zum Bewegen blieb. Das Fenster war hoch verblendet, so daß nur durch einen wenige Zentimeter breiten Spalt Tageslicht in die Zelle kommen konnte. Die schlecht schließenden Kübel verpesteten die Luft Tag und Nacht, wobei das Fenster nur selten und nur auf Anordnung geöffnet werden durfte. In den Sälen und Zellen brannte nachts ständig Licht. Eine Benutzung der Pritschen war tagsüber verboten und wurde bestraft. Bis Mitte 1950 mußten die Häftlinge die Kleidung tragen, in der sie verhaftet waren. Diese war sehr bald vollkommen zerlumpt, besonders, da sie infolge Fehlens von Decken auch nachts anbehalten werden mußte. Nadeln und Flickzeug waren praktisch kaum vorhanden und mußten unter ständiger Gefahr einer Bestrafung „organisiert“ werden. Auch die Wäsche war völlig zerlumpt und wurde nur in ungenügenden Abständen (14 Tage bis 1 Monat) schlecht gewaschen.

Die hygienischen Verhältnisse waren. katastrophal. Seife gab es oft nur in monatelangen Abständen in Form von Tonseife, die auch für Rasierzwecke benutzt werden mußte. Ein Kamm war nicht nötig, weil in Abständen von 4 bis 6 Wochen „Glatze“ geschnitten wurde. Zahnbürsten fehlten ebenso wie Toilettenpapier. Für das Kürzen der Finger- und Zehennägel wurde mangels Nagelscheren Glasscherben benutzt, falls der Häftling die Nägel nicht abkaute. Für die Körperpflege und zum Reinigen der Blechschüsseln und Holzlöffeln („Stalinkellen“) stand Wasser nur sehr ungenügend zur Verfügung. Als Waschschüsseln wurden ehemalige Brotkästen benutzt. Die Toilettenkübel waren sehr oft schadhaft, mitunter unzureichend. Reinigung und Desinfektion derselben war aus Wasser- und Desinfektionsmittelmangel meist nicht möglich. Der Gestank in den Zellen und dadurch auch in den Zellenhäusern war besonders im Sommer kaum zu ertragen. Die Ungezieferplage (Flöhe und Wanzen) war sehr groß. Filz- und Kleiderläuse waren selten und wurden nach Feststellung bei realtiv häufigen Kontrollen durch Entlausungsmaßnahmen beseitigt. Bei diesen Entlausungsaktionen, die in Desinfektionskammern des Krankenhauses und des Hauses I durchgeführt wurden, ist oft Kleidung und Wäsche versengt und verbrannt worden, ohne daß Ersatz geliefert wurde. Vor 1948 bestand die Verpflegung in Bautzen aus zweimal täglich je einem halben Liter Wassersuppe mit je zwei Löffel Graupen und aus 600 gr. nassem Brot. Bei der Herstellung von 600 Liter Suppe wurden 36 kg Haferflocken oder Graupen, 12 kg Mehl und ein bis zwei Kellen Speck oder Butter verwandt. Später gab es Wassersuppen aus Salzgemüse (Mohrrüben, Steckrüben u. ä.) saure Gurken und 350 gr. Brot täglich. Im Essen waren nur Spuren von Fleisch und Fett. Von der allgemeinen Kost wurde die Zusatzkost für die Arbeitskommandos abgezweigt, wobei auch bei dem oft wechselnden Küchenpersonal viel hängen blieb.

Die ärztliche Betreuung lag während der sowjetischen Lagerleitung in Händen deutscher Häftlingsärzte, die von den sowjetischen Ärzten beaufsichtigt wurden, aber sonst relativ frei handeln konnten. Infolge des fast vollkommenen Fehlens von Medikamenten gab es jedoch eine Behandlungsmöglichkeit nur in sehr geringem Umfange. Sie bestand oft nur in einem Sortieren der Kranken nach dem Grad der Unterernährung und der Schwere der Krankheit. Häftlinge mit einem Strafmaß von mehr als 15 Jahren waren praktisch von der Behandlung ganz ausgeschlossen, starben in der Zelle oder kamen erst sterbend in das Krankenhaus. Die Zahnärzte konnten aus Mangel an Instrumenten und Material nur Extraktionen vornehmen, wobei nur selten eine Vereisung mit Chloräthylspray möglich war. Das Krankenhaus, das unter normalen Umständen etwa 60 bis 80 Kranke hätte fassen können, war durch engste Aufstellung von zweistöckigen Holzpritschen ständig viel zu eng belegt, so daß schon aus räumlichen Gründen eine exakte Behandlung unmöglich war. Es war praktisch nur eine Abstellaktion für Schwerst- und unheilbar Kranke und für Sterbende. Die Kranken lagen auf alten Strohsäcken ohne Bettwäsche. Medikamente waren vollkommen unzureichend.

Die Pflege war durch das Fehlen primitivster Hilfsmittel außerordentlich erschwert. Selbst Thermometer fehlten fast ganz. Krankenblätter und Fieberkurven wurden auf Papierfetzen geführt, die sich die Ärzte aus alten Gerichtsakten besorgen mußten. Dabei mußten später nach sowjetischer Manier in den Krankenblättern tägliche Eintragungen gemacht werden, um den Vorschriften zu genügen und einen gewissen Schein der Ordnung zu wahren. Die Krankenblätter mußten beim Ausscheiden des Kranken aus dem Krankenhaus, was meist durch den Tod erfolgte, ordnungsgemäß abgeschlossen werden und wurden dann unter sowjetischer Aufsicht im Kesselhaus verbrannt. Das Führen von Krankenkarteien, Totenlisten o. ä. war untersagt. Eine Benachrichtigung der Angehörigen Verstorbener fand nicht statt, wie ja überhaupt bis 1949 die Insassen des Lagers keine Verbindung mit ihren Angehörigen hatten.

Operationen konnten nur als Notoperationen unter primitivsten Umständen durchgeführt werden, da es an Instrumenten, Narkose- und Verbandsmitteln fehlte. Neben den Krankenräumen bestand im Krankenhaus eine Facharztambulanz für innere, chirurgische, Nerven- und Zahnkrankheiten, zu denen die Häftlinge aus den einzelnen Häusern in beschränktem Umfange täglich gebracht werden konnten. Da aber auch hier Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten infolge Materialmangels nur in geringem Umfange bestanden, war diese Facharztvorstellung oft eine rein formale Angelegenheit, die dem Kranken nur einmal die Möglichkeit gab, für einige Stunden aus der Zelle oder dem Saal herauszukommen. In den einzelnen Häusern waren Ambulanzen (sogenannte Med.-Punkte) eingerichtet. Während im Krankenhaus nur internierte Ärzte tätig waren, waren die Med. Punkte mit verurteilten Ärzten besetzt.

Die Behandlungsmöglichkeiten in diesen Med. Punkten waren noch wesentlich schlechter als im Krankenhaus. Es kam vor, daß für die Behandlung der 4.500 Insassen des Hauses I für einen Tag nur 10 Aspirin-Ersatztabletten zur Verfügung standen. Die verurteilten Ärzte standen dem ungeheuren Zustrom der ernsthaft Kranken deshalb praktisch hilflos gegenüber. Trotzdem wurden die Med. Punkte von den Kranken ständig in sehr großer Zahl in Anspruch genommen, schon um die Möglichkeit eines Gedankenaustausches mit Leidensgefährten zu haben, aber auch, um von den Häftlingsärzten und ihren Helfern einmal ein paar tröstende und aufmunternde Worte zu hören. Dieses Nichthelfen können und die Notwendigkeit, trotz der gleichen eigenen Not den Leidensgefährten Stütze und Vorbild zu sein, war wohl die schwierigste und zermürbendste Situation, der ein Arzt überhaupt gegenüberstehen kann. Dabei hat sich die überwiegende Mehrzahl der Ärzte und ihrer Helfer nicht nur in Bautzen, sondern wohl in allen Lagern und Anstalten gut und zum Teil vorbildlich bewährt. Charakterliche Versager sind leider vorgekommen, aber doch seltene Ausnahmen geblieben.

Ein besonderes Martyrium war der Terror der Kriminellen gegen die politischen Gefangenen. Es ist ein Prinzip des sowjetischen Strafvollzugs. In verantwortliche Posten als Saal-, Etagen-, Hausälteste, als Kalfaktoren usw. möglichst kriminelle Elemente einzusetzen, die gleichzeitig Spitzel- und Wachdienste zu leisten haben. Die ff 87/88 und 91 des sowjetischen Kodex für Straflager der UdSSR besagen u. a., daß aus der Masse der Gefangenen das Aufsichtspersonal bestimmt werden kann, und daß dabei Personen, die nur wegen gewöhnlicher Verbrechen verurteilt worden sind, zu bevorzugen sind. Diese von den Sowjets herausgesuchten kriminellen Elemente nutzten ihre Vertrauensstellung in übelster Weise aus.

Alles was der Häftling noch an Werten in Form von Kleidung, Schuhen, Decken u. ä. besaß, wurde ihm von diesen Elementen und durch diese vom sowjetischen Wachpersonal gegen Verpflegung und teilweise auch gegen Tabak abgegaunert.

Besonders die Neuzugänge wurden mit allen Mitteln des Terrors unter Druck gesetzt, ihr unstillbarer Hunger wurde ausgenutzt, um ihnen ein noch gut erhaltenes Paar Schuhe, einen guten Wintermantel o. ä. gegen etwas Brot, einen Essennachschlag o. ä. abzunehmen und ihnen dafür zerlumpte Kleidung zu geben. Besonders der Handel mit Gold, das von herausgebrochenen Zähnen stammte, nahm einen großen Umfang an.

Häftlinge, die noch Goldbrücken o. ä. besaßen, wurden so lange erpreßt, bedroht oder mißhandelt, bis sie einwilligten, sich die Goldzähne von den Kalfaktoren herausbrechen zu lassen, damit diese gegen das Gold von den Sowjetsoldaten Tabak eintauschen konnten.

Durch diesen Druck wurden einzelne Häftlinge zum Selbstmord getrieben, z.B. hat in Bautzen ein Häftling (v. Putlitz) durch Sprung aus der 3.Etage des Hauses I Selbstmord begangen. Dieser Selbstmord war mit die Veranlassung, daß in den Anstalten der Sowjetzone in Höhe jeder Etage zur Verhinderung weiterer Selbstmorde Drahtnetze gespannt wurden.

6. Konzentrationslager Sachsenhausen 1945 bis 1948

Auch in Sachsenhausen waren Internierte und Verurteilte zusammen untergebracht. Auch hier waren die Arbeitskommandos und Schlüsselstellungen vorwiegend von Internierten besetzt. Auch hier bestand wie in Bautzen das von den Sowjets geförderte gespannte Verhältnis zwischen Internierten und Verurteilten. Ein sowjetischer Dolmetscher hat wiederholt öffentlich erklärt, daß die Internierten Unschuldige und daß die Verurteilten Verbrecher, Spione und Saboteure wären. Die von den Sowjets als Barackenälteste eingesetzten und mit anderen Funktionen betrauten Häftlinge waren ebenso wie in Bautzen kriminelle Elemente. Sie taten sich in Sachsenhausen teilweise zu Rollkommandos zusammen, um verschiedene politische Gefangene besonders zu mißhandeln und zu berauben. Politische Häftlinge wurden von den kriminellen Elementen z.B. in besonders ungeeigneten ungeheizten und zugigen Unterkünften ohne Strohsäcke und Decken derart untergebracht, daß sie in kürzester Zeit tödlich erkrankten. Andere mußten oft auf Veranlassung der Barackenältesten im kältesten Winter bis zu 6 Stunden im Freien stehen, nur bekleidet mit Hemden, Unterhosen, mit dünner Sommerjacke, Drillichhose und zerrissenem Schuhzeug. Die Unterkünfte waren meist hinterher absichtlich eiskalt, das Heizmaterial beiseite geschafft. Der negative Erfolg von Beschwerden bei den Sowjets zeigte eindeutig, daß derartige Maßnahmen von diesen gebilligt wurden.

Die Überbelegung war die gleiche wie in allen Lagern. Beispielsweise wurden in einer Baracke von 40 qm Grundfläche 60 Häftlinge untergebracht, so daß auf den Einzelnen nicht einmal ein qm kam. Bis 1947 gab es weder Strohsäcke noch Decken. Auch in Sachsenhausen bestand eine unbeschreibliche Ungezieferplage. Die Wanzen fielen in Trauben von den Decken. Chlorlösung gegen die Wanzen und sogenanntes Flohpulver gegen die Flohplage waren wirkungslos.

Die Verpflegung bestand bis 3.11.1946 aus täglich 600 gr. Brot, morgens und abends je einem halben Liter dünnster Wassersuppe und mittags dreiviertel Liter gleichartiger Suppe. Nachmittags gab es schwachgesüßten Kaffeeersatz oder Tee. Die Zusatzkost für Arbeitskommandos wurde aus der allgemeinen Kost entnommen und durch Verlängerung derselben mit Wasser (teilweise bis 1200 Liter auf eine Mahlzeit) erzielt. Am 3.11. 1946 wurden die Rationen in Sachsenhausen wie in allen anderen Lagern auf die Hälfte gekürzt. Vier Wochen nach der Kürzung nahm die schon vorher hohe Sterblichkeit schlagartig zu.

Die Zahl der täglichen Todesfälle stieg auf 50 bis 70, um erst nach Wiedereinführung der früheren Kostsätze im Frühjahr 1947 wieder allmählich auf täglich 12 bis 15 zurückzugehen.

Bis Mai 1948 gab es nur Normalkost und keine Sonder- oder Zusatzkost für Kranke.

Für Kinder gab es täglich:

150 g Schwarzbrot

10 g Butter

30 g Marmelade

20 g Zucker

200 g Milch

und mittags ohne Abwechselung 200 g Kartoffelbrei mit Soße. Diese Kinderkost wurde auch den Säuglingen ohne Zulagen an Milch oder Gemüse verabreicht.

Die Blechschüsseln und Holzlöffel mußten vor dem Essenempfang in Chlorwasser getaucht werden und durften nicht nachgespült werden, so daß das Essen immer nach Chlor schmeckte.

In der Frauenabteilung befanden sich zeitweise bis zu 30 Kleinstkinder und Säuglinge, wobei die Säuglingssterblichkeit infolge der unzweckmäßig zusammengesetzten Magerkost sehr hoch war. Es kamen relativ viele schwangere Frauen als Zugänge, bei denen die Schwangerschaften vorwiegend durch Vergewaltigungen während der Untersuchungshaft bedingt waren. Auch in Sachsenhausen kam es bei Scheinvernehmungen zu Vergewaltigungen. Der Prozentsatz der geschlechtskranken Frauen war deshalb relativ hoch.

Die unmenschlichen Umstände mußten sich auf die Frauen in seelischer Beziehung ganz besonders ungünstig auswirken. Daher gab es relativ viele Depressionen und Selbstmorde. Die tägliche Todesziffer betrug in den ersten Jahren bei den Frauen 15 bis 20.

Ein besonderes Kapitel stellten in Sachsenhausen die Sonderstrafen dar, wobei Karzer und Bunker unterschieden wurde. Bei Karzer gab es nur jeden zweiten Tag Verpflegung. Geschlafen wurde auf Steinpritschen ohne Unterlage und Decke. Der Holzfußboden war verfault und feucht. Es wurde ständig geprügelt. Der Bunker bestand aus einem Erdloch von 2 m Tiefe und 1.50 m Breite, in das mit Hilfe einer Eisenleiter, die anschließend entfernt wurde, eingestiegen werden mußte. Das Erdloch wurde mit einer Eisenklappe mit Luftlöchern verschlossen. Zur Verschärfung der Bunkerstrafe wurde bis zu 15 cm hoch Wasser eingelassen. Die Bunkerstrafe dauerte bis zu 15 Tagen und hatte oft den unmittelbar anschließenden Tod des gequälten Häftlings zur Folge. Erst 1948 kam es zur Abschaffung der Bunkerstrafe.

Die ärztliche Betreuung entsprach im wesentlichen der in Bautzen. Auch in Sachsenhausen bestand infolge des Fehlens aller Behandlungsmöglichkeiten die ärztliche Tätigkeit praktisch nur in einem Sortieren der Schwerstkranken und Sterbenden in besonderen Baracken (Sterbebaracke, Vorstation zur Sterbebaracke, Baracke für chirurgische Tuberkulose, Geschlechtskrankheitsbaracke usw.). Schließlich waren in einem Lagerteil (Lagerzone 11, Baracke 29 bis 39. 52 bis 54) fast nur Tbc-Kranke untergebracht, so daß dieser Lagerteil einem großen unhygienischen Lazarett ohne Behandlungsmöglichkeiten vergleichbar war. In der Baracke 27 waren 1947 47 Geisteskranke untergebracht, von denen im Januar 1950 nur noch 11 lebten. Das Schicksal der übrigen ist unbekannt.

Die ärztliche und pflegerische Arbeit war unter diesen Umständen außerordentlich schwer und undankbar. Dabei mußten selbst geringe Möglichkeiten auf jede Weise ausgenutzt werden. Verbandsmaterial, besonders Binden, wurden aus alten Hemden hergestellt. Sie konnten nur in heißem Chlorwasser ohne Seifen- oder Waschmittelzusatz gereinigt werden, z.B. Aufgüsse von Kiefernnadeln zur Bekämpfung der Hungerwassersucht, selbsthergestellte Holzkohle gegen Darmkatarrhe und Ruhr u. ä.

7. Die Zustände in anderen Lagern und Strafanstalten

Die Zustände waren in den vielen Lagern und Anstalten im allgemeinen gleichartig, wobei je nach der Eigenart der Lagerführung gewisse Züge besonders betont waren.

In einzelnen Anstalten wurden die Mißhandlungen und Karzerstrafen mit besonderem Sadismus durchgeführt, wie beispielsweise in Hohenschönhausen, wo die unglücklichen Opfer bis zu den Knien im Wasser stehen mußten, bis sie bewusstlos zusammenbrachen.

In anderen Anstalten stand der Hunger noch mehr im Vordergrund, wie beispielsweise in Jamlitz,  wo die Häftlinge Baumrinde aßen, so daß die Bäume auf dem Gefängnishof bis zu 2 m Höhe von Rinde entblößt waren. In Untermaßfeld sind im Winter 1996/97 infolge fehlender Heizung mehrere Todesopfer durch Erfrierung vorgekommen, Es war überall ohne Ausnahme derselbe unmenschliche und menschenunwürdige Zustand, der unter dem Einfluß von Hunger und Kälte. Hygienemangel und körperlicher und seelischer Drangsalierung zu denselben Folgezuständen führen mußte, die letzten Endes den Lagern und Anstalten den Charakter von Vernichtungslagern gaben.

8. Krankheiten, Seuchen und Todesursachen

Unterernährung, hygienische Mißstände, Mangel an Bewegung, Licht und Luft und das seelische und körperliche Martyrium führten zwangsläufig bei allen Häftlingen zu denselben Folgezuständen, wobei infolge des Kalorienmangels und des Mangels an Eiweiß und Vitaminen die Dystrophie als führendes Symptom im Vordergrund stand. Die Dystrophie führte zu der mangelhaften Widerstandsfähigkeit des Einzelnen gegen Infekte, so daß sich selbst banale Schmutzinfektionen zu lebensbedrohenden Krankheiten entwickelten. Furunkulosen, Phlegmonen, Fingerentzündungen, Bartflechten und sonstige infektiöse Hautkrankheiten grassierten allgemein und waren infolge der Widerstandslosigkeit der Organismen bei gleichzeitigem Fehlen aller zweckentsprechenden Medikamenten kaum zu beherrschen. Sie führten nicht selten über eine Blutvergiftung (Sepsis) zum Tode. Das Erysipel (Wundrose) trat zeitweise außergewöhnlich gehäuft in einer seit langer Zeit nicht mehr bekannten Form auf und führte in der Mehrzahl der Fälle ebenfalls zum Tode. Nur in sehr alten Lehrbüchern aus der Frühzeit des Kapitalismus sind gleichartige Formen des Erysipels beschrieben worden. Ruhrartige Krankheiten traten ebenfalls epidemisch auf, wobei die dystrophisch herabgesetzte Widerstandskraft als Ursache anzusehen ist. Auch die Ruhr war eine der Hauptursachen der hohen Sterblichkeit.

Im Vordergrund stand aber immer die Tuberkulose, die in einer Form auftrat, wie wir sie ebenfalls seit langer Zeit nicht mehr gekannt haben. Die Tuberkulose hatte ihren Charakter als chronische Infektionskrankheit verloren und trat als akute Seuche auf. Unter dem Einfluß der Dystrophie wurden alte ausgeheilte Prozesse hochakut und schnell ansteckungsfähig. Diese ansteckungsfähigen Kranken, die auf engstem Raum mit stärkst unterernährten, bis dahin aber nicht tuberkulösen kranken Menschen zusammenlagen, führten schnell zu zahllosen Neuerkrankungen. Bei den bis dahin Gesunden breitete sich die Tuberkulose hemmungslos bei ständig hohem Fieber sowohl in der Lunge wie im ganzen Körper aus, so daß diese in wenigen Wochen dahinsiechten. Käsig einschmelzende Lungentuberkulosen größten Umfangs mit Neigung zu Blutstürzen, ausgedehnte Knochen- und Weichteiltuberkulosen mit hemmungslos durchbrechenden Abszessen, wasserbildende Tuberkulose des Rippen- und Bauchfells, Miliar- und Hirnhauttuberkulose traten in einer bis dahin unbekannten Häufung und Heftigkeit auf. Sie waren die Hauptursache der so großen Sterblichkeit. Gegenüber diesen Folgekrankheiten einer allgemeinen Dystrophie traten andere Krankheiten vollkommen in den Hintergrund. Die Dystrophie hatte zur Folge, daß andere Krankheiten überhaupt nicht in Erscheinung traten. Zuckerkrankheiten, Magengeschwüre, Krebskrankheiten, Schlaganfälle sind in dieser Zeit kaum beobachtet worden. Der ungünstige Einfluß der Dystrophie auf Leber und Herzmuskulatur sollte sich erst viel später erweisen. Die Dystrophie hatte aber auch in mehr oder weniger großem Umfange bei fast allen Häftlingen seelische Folgen. Abgesehen davon, daß der nicht befriedigte Nahrungstrieb bei den meisten Häftlingen beherrschend war', führte die Unterernährung bei vielen zu einer Lethargie und Schicksalsergebenheit, welche weiterhin einen ungünstigen Einfluß auf den jeweiligen Krankheitsverlauf hatte. Nur wenige brachten genügend seelische Stärke auf, sich dieser dystrophisch bedingten seelischen Einflüsse zu erwehren. Die Belegschaft ganzer Lager starb aus.

9. Massenvernichtung

Die Zahl der Todesfälle während der ersten Jahre ist unkontrollierbar hoch, da Aufzeichnungen über Kranke und Verstorbene entweder nicht gemacht, und, falls sie gemacht wurden, von den Sowjets systematisch vernichtet wurden. Die folgenden Zahlen mögen eine Vorstellung von der Sterblichkeit in den einzelnen Lagern geben.

Bautzen: Internierte und Verurteilte. Durchschnittliche Belegung 7000 bis 9000. Durchgänge bis 1950 etwa 30 000. Bis 1949 16 700 Tote nach authentischer Mitteilung des im Januar 1950 nach der Sowjetunion abtransportierten und seitdem verschwundenen 18 Beerdigungskommandos. Ab Februar 1950 Verurteilten-Lager mit 6000 bis 7000 Insassen, ab 1953 4000 bis 5000 Insassen.

Buchenwald: Nur Internierte. Durchschnittliche Belegung 9000 bis 12 000. Durchgänge bis 1950 etwa 30600. Bis 1950 13 200 Tote. Frühjahr 1948 7000 Entlassungen. Auflösung im Februar 1950. wobei ein Teil entlassen, ein Teil auf andere Lager verteilt und ein Teil nach der Sowjetunion deportiert wurde.

Hohenschönhausen: Internierte und Verurteilte, Durchgänge etwa 12500. Tote etwa 3500. Auflösung im Oktober 1946, wobei das MWD- Untersuchungsgefängnis weiterbestand und ein Rest von 3500 auf andere Lager verteilt wurde. Hohenschönhausen wurde später unter sowjetzonaler Verwaltung wieder als Arbeitslager eröffnet.

Jamlitz: Durchgänge etwa 14200. Tote etwa 5200. Auflösung im April 1947 unter Verteilung des Restes von 5200 auf andere Lager.

Ketschendorf: Nur Internierte. Durchschnittliche Belegung 12 500 (davon 800 Frauen und 1500 Jugendliche). Durchgänge etwa 19850. Tote bis 1946 4500, bis 1947 7200. Auflösung erfolgte im März 1947 unter Verteilung eines Restes von 4300 auf andere Lager.

Landsberg: Nur Internierte. Durchgänge etwa 9800. Tote etwa 3800. Auflösung Januar 1946, wobei 700 willkürlich Herausgesuchte zur Entlassung kamen und ein Rest von 3100 auf andere Lager verteilt wurde.

Mühlberg: Nur Internierte. Durchgänge etwa 21750. Tote etwa 8800. Im Frühjahr 1948 4500 Entlassungen. Im Oktober 1948 Auflösung des Lagers unter Verteilung des Restes von 3300 auf andere Lager.

Neubrandenburg: Nur Internierte. Durchgänge etwa 17200. Tote etwa 6700. Im Frühjahr 1948 4500 Entlassungen. Auflösung im Oktober 1948.

Sachsenhausen: Internierte und Verurteilte. Durchgänge etwa 60 000. Tote bis 20. 1.1950 26 143. Durchschnittliche Belegung 15 000 bis 20 000. Frühjahr 1948 5000 Entlassungen. Auflösung im Frühjahr 1950, wobei ein Teil entlassen, ein Teil in andere Anstalten und ein weiterer Teil nach Rußland kam. Von den Toten wurden 18 000 auf dem Kommandohof in Massengräbern (bis 250), der Rest in den umliegenden Wäldern beerdigt. Auf den Massengräbern des Kommandohofes sind Bäume gepflanzt worden.

Fort Zinna bei Torgau: Internierte und Verurteilte. Durchgänge etwa 11050. Durchschnittliche Belegung etwa 8000. Tote etwa 3000. Auflösung Frühjahr 1948 unter Verteilung des Restes auf andere Lager.

Wessow: Nur Internierte. Durchgänge etwa 13 750. Tote 1400. Auflösung August 1945 unter Verteilung des Restes auf andere Anstalten.

Auf den häufigen Russland-Transporten, die bis 1950 erfolgten und bei denen jeweils 1000 bis 1200 Mann abtransportiert wurden, starben viele Häftlinge. In den einzelnen Waggons wurden während des wochenlangen Transportes bis zu 16 Tote gezählt. Die Leichen warf man oft während der Fahrt einfach aus dem Zug.

In Sachsenhausen starben bei einer wechselnden Belegung von 15000 bis 20000 im Winter 1946/47 täglich zwischen 50 bis 60 Häftlinge. Beispielsweise starben in der Baracke 43, die durchschnittlich mit 150 bis 200 Häftlingen belegt war und teilweise eine Höchstbelegung von 350 Häftlingen hatte, während eines Jahres 127 Mann. Erst ab 1949 ist die Sterblichkeit in Buchenwald wie auch in den anderen Lagern wesentlich zurückgegangen. In Bautzen starben 1946/47 täglich 30 bis 40 Insassen. Allein in den Innenbaracken der Strafvollzugsanstalt Bautzen, die mit mehr als 400 Schwerkranken Tuberkulösen überbelegt war, starben beispielsweise 1947 an einem Tage 14 vorwiegend tuberkulöse Jugendliche. Die unmenschlichen Zustände gerade der ersten Jahre von 1945 bis 1948 brachten, wenn sie nicht schon in dieser Zeit den Tod verursachten, Krankheitszustände, die oft erst später zum Tode oder zum chronischen Siechtum führten.

Charakteristisch für diese Zeit ist, daß sehr häufig ganze Gruppen, die gemeinsam inhaftiert worden waren, ausgestorben oder fast ausgestorben sind. Beispielsweise lebt von einer Gruppe von 12 führenden Zuckerindustriellen, die 1945 abgeholt wurden, nur noch einer, und dieser ist schwerkrank. Von einer Gruppe von 38 Jugendlichen aus Thüringen, die 1949 wegen angeblicher „Werwolftätigkeit“ verhaftet wurde, lebten 1950 nur noch 8. Von diesen 8 war nur einer gesund (wenn auch dystrophisch) die restlichen 7 litten an Lungentuberkulose. Das Aussterben ganzer Gruppen und die Tatsache, daß von den in den ersten Jahren Verhafteten nur wenige am Leben geblieben sind, ist der Grund, weshalb Nachforschungen nach den in dieser Zeit Verschollenen so schwer und oft aussichtslos sind.

Auf Grund der Angaben zurückgekehrter Häftlinge sind bis 1950 verhaftet 180 000 bis 230 000 Menschen, davon gestorben 90 000 bis 150 000 und nach Rußland verschleppt 30 000 bis 40 000.

II. Die Entwicklung von 1948 bis Frühjahr 1950

1. Auswirkungen des Sokolowski-Befehls vom Februar 1948

Im Frühjahr 1948 wurde ein Befehl des Marschalls Sokolowski veröffentlicht, in dem die Entlassung eines Teils der internierten in Aussicht gestellt wurde. Auf Grund dieses Befehls trat in den Interniertenlagern eine deutliche Besserung der Zustände ein. Wiederholte Kontrollen durch sowjetische Kommissionen fanden statt.

Bei einer der Inspektionen im Lager Mühlberg fand ein Jugendlicher in einer Sterbebaracke den Mut, sich über die Zustände zu beklagen. Die sowjetischer; Offiziere wurden darauf aufmerksam gemacht, daß von all denen, die in dieser Baracke unter menschenunwürdigen Umständen untergebracht waren, in zwei bis drei Wochen keiner mehr am Leben sein würde. Von dieser Zeit an wurde ernsthafter versucht, die Abtrennung der Schwersttuberkulösen und der sonstigen Schwerstkranken in Krankenbaracken durchzuführen, wobei sogar Matratzen und Bettwäsche geliefert wurden. In einzelnen Lagern wurden sogar Röntgendurchleuchtungen ermöglicht.

Die medizinische Versorgung blieb weiter unzureichend. nur gelegentlich wurden schubweise und ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf alte Wehrmachtbestände herbeigeschafft. Alle diese ganz unvollkommenen Maßnahmen hatten einen mehr propagandistischen Charakter, da ja ein Teil der Häftlinge entlassen werden sollte und dann über die Zustände in den Lagern berichten würde. Offenbar wollte man den Vernichtungscharakter der Lager in Vergessenheit bringen.

Nach Abschluß der Sokolowski-Entlassungen wurde ein weiterer Teil der Internierten aufgelöst und der nicht entlassene Teil der Internierten auf die anderen Lager verteilt und teils nach der Sowjetunion deportiert. Gleichzeitig kam es auch wieder zu einer Verschlechterung der Haftbedingungen in den Lagern.

Die in den Lagern meist schon monatelang vor den Entlassungen zu spürende Verbesserung der Zustände, besonders der Verpflegung und auch der gesundheitlichen Betreuung, konnte nach Abschluß der Entlassungen nicht wieder auf den ursprünglichen niedrigsten Stand zurücksinken. Geringe Verbesserungen, die bei einer normalen Betreuung überhaupt nicht ins Gewicht fallen würden. blieben bestehen und waren für den nicht verwöhnten Inhaftierten spürbar. Allzuviel war auch schon durch die seit 1945/46 schubweise erfolgten Entlassungen der Internierten in der Weltöffentlichkeit bekannt geworden. Der immer wieder erfolgende Hinweis auf die unmenschlichen Zustände in den Lagern konnte auf die Dauer nicht ganz ohne Folgen bleiben.

Vieles blieb jedoch unverändert. Die Verhältnisse in den Untersuchungsgefängnissen des MWD änderten sich nicht. Die enge Belegung der Haftanstalten mit der starken Verblendung der Säle und Zellen blieb bestehen, jedoch gab es ab 1947 bzw. 1948 Matratzen und Decken. Der Mangel an freier Bewegung und an Licht wirkte sich weiter sehr ungünstig auf den Gesundheitszustand der Häftlinge aus. Der tägliche Spaziergang betrug mit Aus- und Einrücken 30 Minuten und war von der Willkür der Bewachung abhängig. Jede geringste Verfehlung beim Spaziergang wurde bestraft. Beispielsweise führte das Abpflücken von Löwenzahnblättern oder von gewöhnlichem Gras, welches von den ausgemergelten, vitaminhungrigen Häftlingen immer wieder versucht wurde, zu stundenlangem Stehen mit dem Gesicht zur Wand, mitunter sogar zu Karzerstrafen.

Immer noch liefen die Häftlinge in ihren zerlumpten und nur notdürftig geflickten und gestopften Sachen herum. Auch die Wäsche bestand meist nur aus Fetzen, wenn sie auch in mehr oder weniger großen Abständen regelmäßig, aber schlecht gewaschen wurde.

Die ständige Beschäftigungslosigkeit der unter körperlicher und geistiger Dystrohpie leidenden Häftlinge wirkte sich besonders auf den Zellen sehr ungünstig aus. Auf den Sälen war die seelische Situation wesentlich besser, weil dort in großem Umfange trotz Verbots Fortbildungs- und Unterhaltungszirkel gebildet werden konnten. Derartige Veranstaltungen im Saal hatten oft ein ungewöhnliches Niveau. Die Initiatoren derartiger Veranstaltungen haben das große Verdienst, vielen Leidensgefährten seelisch und damit auch körperlich über die schwerste Zeit hinweggeholfen zu haben.

Die Verpflegung war papiermäßig den Rationen der Normalverbraucher der Sowjetzone angeglichen, also damit schon eine reine Hungerkost, da ja die Zivilbevölkerung die unzureichenden Rationen auf dem schwarzen Markt wenigstens notdürftig ausgleichen mußte. In den Haftanstalten standen die Normalrationen jedoch nur auf dem Papier und wurden wohl niemals voll ausgeliefert. Das Wenige, was verabreicht wurde, war immer von schlechtester Qualität. Von diesem Wenigen wurde noch die Zusatzkost für die Arbeiter und für die Vertrauensleute der sowjetischen Bewachung abgezweigt. Besonders ungünstig wirkte sich auch weiterhin die von den Sowjets eingeführte Selbstverwaltung aus, in der die kriminellen Elemente vorherrschend blieben. Im Gesundheitswesen war der Einfluß der Kriminellen relativ gering und nur auf Verwaltungsfunktionen beschränkt.

Der ständige stumme moralische Druck, der nun schon seit Jahren von den Inhaftierten auf die Bewachung ausgeübt wurde, der immer wieder von beherzten Häftlingen vorgebrachte Hinweis auf Mißstände, besonders auch der verantwortungsbewußte Einsatz einzelner Ärzte, führte allmählich doch hier und da zu Verbesserungen innerhalb des Gesundheitswesens, wobei sich auch das Bekanntwerden der Zustände in der Weltöffentlichkeit günstig auswirkte.

2. Die ersten Erleichterungen in Bautzen

In Bautzen kam es im August 1948 unter dem Einfluß einer sowjetischen Militärärztin, die von den Häftlingen allgemein als der „Engel von Bautzen“ bezeichnet wurde, zu markanten Verbesserungen im Gesundheitswesen. Sie ließ sich durch die Tatsachen überzeugen und hatte Mut und Herz genug, sich wirksam für die Beseitigung der größten Mißstände einzusetzen. Erstmalig kam es zu Röntgendurchleuchtungen, nachdem die Reparatur und Wiederinbetriebnahme einer alten Röntgenapparatur gestattet worden war. Es zeigte sich, was von den Ärzten schon immer der Lagerverwaltung gegenüber betont worden war, daß ein sehr hoher Prozentsatz der Häftlinge tuberkulös erkrankt und meist ansteckungsfähig war. Unter dem Einfluß der sowjetischen Militärärztin wurden in Bautzen erstmalig Tuberkulose-Stationen für die Schwerstkranken eingerichtet, erst in Kellerräumen, dann in einem Saal, dann in den Innenbaracken und schließlich im Haus III. Aber die Zahl der zur Verfügung stehenden stationären Betten reichte immer bei weitem nicht aus, so daß ein großer Teil der Tuberkulösen in den Sälen und Zellen verblieb und dort die Tuberkulose weiterverbreitete. Dem Einfluß der Militärärztin ist es weiter zu verdanken, daß der Forderung der Ärzte auf Zusatzkost für Tuberkulöse stattgegeben wurde.

Diese Zusatzkost entsprach der Tuberkulosekost, wie sie in der Sowjetzone stationär behandelten Tuberkulosekranken in Heilanstalten und Krankenanstalten gegeben wurde. Sie war im allgemeinen gut und wurde voll ausgegeben. Bis Anfang 1950 stieg die Zahl der stationär behandelten Tuberkulosekranken, die Tuberkulosekost bekamen, auf etwa 500. Dem Heraussortieren der Schwerstkranken, die ja auch meist ansteckungsfähig waren, und der Verabreichung der Zusatzkost ist es zu verdanken, daß die Sterblichkeit in Bautzen seit 1949 zurückging.

Den Ärzten, die auf den Tuberkulosestationen tätig waren, wurde auch erlaubt, mit primitiven Mitteln einen Pneumothorax-Apparat zu konstruieren und mit Pneumothoraxbehandlungen zu beginnen. Bei dem Fehlen fast sämtlicher sonstiger Behandlungsmöglichkeiten bedeutete dies den Beginn einer kausalen Behandlung.

3. Hungerkrankheiten und Tuberkulose grassierten weiter

Aber vieles blieb auf den Tuberkulosestationen so schlecht, daß von einer Krankenhausbehandlung noch nicht gesprochen werden konnte. Die Säle des Tuberkulosehauses 111 waren auf doppelgeschossigen Pritschen überbelegt, 250 Mann lagen in Sälen, die normalerweise nur 80 bis 100 Mann fassen können.

Den Kranken war die Oberbekleidung entzogen. Sie waren nur im Besitz einer Unterhose, eines Hemdes und einer Decke. Strümpfe besaßen sie nicht. Die Fußbekleidung bestand aus zerfetzten Hausschuhen oder Pantoffeln. Mit dieser Bekleidung (Hemd, Unterhose und Pantoffeln) und mit umgehängter Decke mußten sie, wenn sie nicht bettlägerig krank waren, im Sommer und im Winter spazieren gehen und auch den Weg zu der 300 m entfernten Röntgenabteilung zu Fuß zurücklegen. Der Anblick der blassen, bis zum Skelett abgemagerten, in Unterzeug ohne Strümpfe mit zerlumpten Decken herumlaufenden Gestalten war mit das erschütterndste Bild während der Haftzeit, zumal dem größten Teil dieser Unglücklichen am Gesicht abzulesen war, daß sie zum Tode geweiht waren.

Viele der Tuberkulösen litten an einer Generalisation ihrer Krankheit, die sich vorwiegend in Knochen- und Weichteilabszessen äußerte, welche fast unbeherrschbar fortschritten. Die Behandlung derartiger Knochen- und Weichteiltuberkulosen, die fast immer mit stärksten Eiterabsonderungen verbunden waren, war außerordentlich erschwert, da es am Notwendigsten fehlte. Verbandstoffe mußten aus Wäschefetzen selbst hergestellt werden und immer wieder mit unzureichenden Mitteln gereinigt und desinfiziert werdet}, wobei Seife und Waschmittel praktisch fehlten. Instrumente, Rekordspritzen, Medikamente und Salben waren so gut wie nicht vorhanden. Selbst Thermometer waren absolute Mangelware, so daß die Belegschaft eines Saales (250 Mann) mit einem Thermometer kontrolliert werden mußte. Nur der Erfindungsgabe und ständigen Einsatzbereitschaft vieler Ärzte und vieler ihrer treuen Helfer, die sich ja in derselben Situation befanden und vielfach selbst krank waren, ist es zu danken, daß unter diesen primitivsten Umständen vielen Kranken geholfen werden konnte. Am schlimmsten waren die Zustände in den Zellen des Hauses III. wo jeweils 4 Schwerstkranke oder Sterbende auf kleinstem Raum (1,9 m x 3,5 m) mit hochliegendem kleinem vergittertem Fenster untergebracht waren. Auch hier bestand die Liegemöglichkeit aus dreigeschossigen Pritschen und einem herunterklappbaren Wandbett mit Strohsäcken und je einer Decke.

Das Problem der Tuberkulose war jedoch durch die Möglichkeit, Röntgenuntersuchungen vornehmen zu können, in Bewegung gekommen. Ein Zurück zu dem ursprünglichen Zustand des Nichtzurkenntnisnehmens war nicht mehr möglich. Zwangsläufig mußten weitere, regelmäßige Röntgenkontrollen des ganzen Lagers durchgeführt werden. Es war nicht mehr möglich, Schwersttuberkulöse mit eindeutigen Röntgenbefunden auf den Sälen oder in den Zellen zu belassen. Und so gelang es zunehmend, wenigstens die Schwerstkranken immer wieder zu isolieren und einer besseren Verpflegung zuzuführen. Selbst die Anlage einer Röntgenkartei für sämtliche Lagerinsassen wurde geduldet, wobei das notwendige Papier etc. von den Häftlingen selbst „organisiert“ werden mußte, weil offizielles Schreibmaschinenpapier nicht zur Verfügung stand.

Die durch Röntgenuntersuchungen ermöglichte Feststellung, daß ein so großer Teil der Häftlinge an Tuberkulose litt, ermöglichte es auch immer wieder darauf hinzuweisen, daß vor allem die Unterernährung die Ursache der Erkrankung war. Es war ein großer Erfolg der ärztlichen Bemühungen, als schließlich eine Zusatzkost für die schwersten Dystrophiekranken durchgesetzt wurde. Die Kandidaten für die Dystrophiekost wurden von sowjetischen Militärärztinnen herausgesucht, wobei die faltige Beschaffenheit der Glutealgegend entscheidend war. Es gab Dystrophiekost I und II. Zuerst waren es nur wenige Dutzend, welche Dystrophiekost erhielten. Da diese zwischen den anderen Normalköstiern liegen blieben, war es für die hungrigen Mithäftlinge eine stärkste seelische Belastung, zusehen zu müssen, wie andere eine Kost bekamen, die um so vieles besser war. Später wurden die Dystrophiekranken in besonderen Sälen zusammengezogen. Zeitweise haben fast 500 Dystrophiker Sonderkost erhalten.

Die Dystrophie trat meist in Form der trockenen Dystrophie auf. Oedeme und Ergüsse in den Körperhöhlen sind relativ selten beobachtet worden. Aber häufig kam es zu Schwellungen der Speicheldrüsen, sogenannte Bautzener Drüse, und Schwellungen der Brustdrüsen. Die Kranken litten fast alle an Polyurie; sie mußten meist nachts 6 bis 8-mal, oft 15 bis 20-mal Wasser lassen. Es war ein schauerlicher Anblick, wenn die zum Skelett abgemagerten blaßgrauen Gestalten in zerlumpten, meist zu kurzem Hemd nachts vor den Toiletten Schlange standen und die Gelegenheit benutzten, unzählig viele Flöhe zu fangen. Es war aber auch ein schauerlicher Anblick, wenn diese ausgemergelten Gestalten mit gierigen Augen an den Kübeln ihr Essen empfingen oder an Gitterfenstern standen, um auf die nächste Mahlzeit zu warten. Bei den jüngeren Dystrophikern wirkte sich die im allgemeinen gute und reichliche Zusatzkost relativ schnell aus. Schon nach drei bis vier Monaten war eine Besserung des körperlichen Zustandes mit Gewichtszunahme zu verzeichnen, so daß sie von den russischen Ärzten schnell wieder aus der Zusatzkost herausgenommen wurden, um dann aber auch schnell wieder bei Normalkost das gewonnene Gewicht zu verlieren. Bei den älteren Insassen trat die Besserung des Allgemeinzustandes meist erst nach sechs bis acht Monaten ein.

Die Ungezieferplage hatte im Sommer 1949 den stärksten Umfang erreicht. In einem Hemd konnten schon bei flüchtiger Durchsicht innerhalb kürzester Zeit bis zu hundert Flöhe gefangen werden. Wanzen waren fast überall. Kleider- und Filzläuse waren selten, da diese von den Sowjets wegen der Angst vor Fleckfieber immer sofort energisch bekämpft wurden. Der eigenen Initiative der Häftlinge, der die sowjetische Bewachung nichts in den Weg legte, ist es schließlich zu verdanken, daß energische Maßnahmen durchgeführt werden konnten. Durch häufiges Ausschwemmen der Säle und Stuben mit Desinfektionslösungen, durch Verbrennen des Strohs, durch Desinfektion der Kleider und der Strohsäche wurde die Floh- und Wanzenplage allmählich verkleinert. Ab 1952 war das Lager Bautzen praktisch ungezieferfrei. Auch im Krankenhaus der Anstalt Bautzen kam es seit 1948 zu Erleichterungen der ärztlichen und pflegerischen Arbeit.

4. Vorbereitung für erste Entlassungen

Während die Behandlung durch die sowjetischen Offiziere und Mannschaften auch weiterhin im allgemeinen interessenlos und mitunter bösartig war, trat im Herbst 1949 eine merkliche Änderung ein. Die sowjetischen Posten wurden zugänglicher und gaben sich menschlicher. Sie ließen mitunter durchblicken, daß sie mit den sowjetischen Maßnahmen nicht einverstanden wären und daß sie nur unter Druck ihren Dienst täten („Ihr Gefangene ohne Waffen, wir Gefangene mit Waffen“).

Im Oktober 1949 wurden die Rationen erhöht. Es gab:

450 g Brot einschl. Nährmittel

10 g Fett, Margarine oder Butter

600 g Kartoffeln

30 g Marmelade

25 g Zucker

30 g Fleisch

Im August 1949 durfte von den Verurteilten, nicht von den Internierten, erstmalig an die Angehörigen geschrieben werden. Seit dem Herbst gab es kommunistische Zeitungen (vorwiegend „Tägliche Rundschau“ und „Neues Deutschland“) und Kino, wozu extra ein Saal geräumt wurde. Nach den früheren Erfahrungen war also in absehbarer Zeit mit Entlassungen zu rechnen.

Im Januar/Februar 1950 kam es dann auch zu der Entlassungsaktion, bei welcher ein großer Teil der Internierten und auch einige Verurteilte freigelassen wurden. Von Bautzen kam der Rest der Internierten nach Waldheim, um dort von deutschen Gerichten verurteilt zu werden, und der Rest nach der Sowjetunion. Unter den Deportierten befand sich das gesamte Beerdigungskommando. offenbar um zu verhindern, daß Nachrichten über die Sterblichkeit und über die Art der Beerdigung an die Öffentlichkeit gelangten. Auch aus den anderen Anstalten sind die Beerdigungskommandos nach Rußland deportiert worden und verschollen.

In den anderen Lagern hat die Entwicklung, besonders auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, einen gleichartigen Verlauf genommen.

III. Die Entwicklung seit Einschaltung der SED-Staatsorgane

1. Übernahme der Haftanstalten und Lager durch die „Volkspolizei“

Nach Abschluß der Anfang 1950 durchgeführten Entlassungsaktion wurde die Verwaltung der Strafanstalten und Lager sowjetzonalen Instanzen übertragen. Die Sowjets behielten jedoch die Aufsicht und Kontrolle über alle Maßnahmen. Die sowjetzonalen Instanzen blieben nur Ausführungsorgane der Besatzungsmacht. Die eingesetzten VP-Offiziere waren den Anforderungen der Lagerverwaltung in keiner Weise gewachsen. Ihre fehlende Vorbildung und mangelnde Erfahrung, ihre politische Verbohrtheit und vor allem ihre ständige Angst vor der sowjetischen t0berwachung ließ sie auf allen Gebieten versagen. Die VP-Offiziere der Lagerleitungen wurden aus den jüngeren linientreuen und sowjethörigen SED-Mitgliedern herausgesucht, die keine Tradition hatten und überwiegend nicht aus der Arbeiterbewegung stammten. Teilweise waren es ehemalige Angehörige der Wehrmacht, die während der sowjetischen Kriegsgefangenschaft in Sonderlagern umgeschult worden waren. VP-Angehörige, die Beziehungen nach dem Westen hatten, sei es, daß sie dort Angehörige hatten, sei es, daß sie in westlicher Kriegsgefangenschaft gewesen waren, wurden entlassen.

Den neuen Leitungs- und Bewachungsorganen war von den Sowjets vor der Übergabe mitgeteilt worden, daß sich im Lager Bautzen 1800 Schwerstverbrecher befänden. Sie glaubten, es mit Mördern, Räubern, Sittlichkeitsverbrechern u. ä. zu tun zu haben und waren sehr erstaunt und zum Teil erschüttert, als ihnen in kürzester Zeit der wahre Sachverhalt klar wurde. An Stelle von 1800 fanden sie mehr als 7000 Häftlinge vor. An Stelle von Schwerstverbrechern fanden sie fast nur politische Häftlinge vor, in überwiegender Zahl solche, die im Sinne einer freiheitlichen Gesellschafts- und Staatsordnung als unschuldig gelten mußten.

Unter den Wachmannschaften waren anfangs ziemlich viele anständige Elemente, die ihrer Entrüstung über die Zustände offen Ausdruck gaben, und die ganz offen zugaben, daß sie von den Sowjets nicht nur über die Zahl, sondern auch über die Art der Häftlinge betrogen worden wären. Ein Teil der Wachmannschaften zog die Konsequenzen, liquidierte unter irgendwelchen Vorwänden den Dienst oder ließ sich versetzen. Ein Teil kollaborierte mit den Häftlingen und wurde bald selbst verhaftet und verurteilt, meist auf Grund von Denunziationen von kriminellen Elementen, die weiterhin in den Schlüsselstellungen der Arbeitskommandos geblieben waren.

So wurde der bessere Teil der Wachtmeister zunehmend durch indifferente und bösartige Elemente ersetzt. Anordnungsgemäß wurde immer mehr Abstand zu den Häftlingen gewahrt. Eine intensive politische Schulung ließ die Wachmannschaften immer bösartiger in ihrer Einstellung zu den Häftlingen werden. Die gradlinige Haltung und Lebensführung der überwiegenden Mehrheit der Häftlinge, die ihrer Bewachung in geistiger Hinsicht haushoch überlegen war, konnte aber nicht ohne Eindruck auch auf den dümmsten und bösartigsten Wachtmeister bleiben, der ja immer mit seinem Minderwertigkeitskomplex zu kämpfen hatte, und in dem sich durch nicht vermeidbare politische Gespräche unter vier Augen auch ein mehr oder weniger bewußter Schuldkomplex entwickelte.

2. Erneute Verschlechterungen

Die Sowjets hatten in Vorbereitung der Anfang 1950 durchgeführten Entlassung seit Herbst 1949 deutliche Verbesserungen durchgeführt. Am augenfälligsten war die Verpflegungsverbesserung gewesen, für die der ausgehungerte Häftling besonders empfänglich war. Aber auch Lockerungen der Disziplin, Brieferlaubnis. Filmvorführungen und Lieferung von Zeitungen hatten wesentliche Erleichterungen gebracht.

Es trat jedoch sehr bald in jeder Richtung eine Verschlechterung ein. Die erste und größte Schwierigkeit machte die Versorgung der Anstalt mit Lebensmitteln.

Die Sowjets hatten aus Tarnungsgründen offiziell nur 1800 Rationen vom Wirtschaftsamt Bautzen bezogen und den Rest aus eigenen Heeresbeständen herangeschafft. Die sowjetzonalen Instanzen wurden mit dem Problem nicht fertig. Die Folge war eine außerordentliche Verschlechterung der Verpflegung. Eine neue sehr schlimme Hungerzeit begann. Die Zusatzkost für die stationär behandelten Tuberkulosekranken, die 1948 eingeführt war, und die sich inzwischen auf mehr als 500 Kranke ausgedehnt hatte, fiel ganz fort. Diese Maßnahme war ungesetzlich, da die Tbc-Kost in der Sowjetzone allen stationär behandelten Tuberkulosekranken in Heilanstalten und Krankenhäusern zustand. Aber auch die sonstigen Verbesserungen, wie Filmvorführungen und Lieferung von Zeitungen, fielen fort. Selbst das Briefschreiben wurde eingestellt. Es ist möglich, daß die neue Lagerleitung diesem Problem organisatorisch einfach nicht gewachsen war. Wahrscheinlich waren auch nicht genügend Geldmittel vorhanden. Selbst die Beschaffung des Briefpapiers wird aus Gründen des Papiermangels Schwierigkeiten gemacht haben.

3. Die Hungerrevolten im Zuchthaus Bautzen im März 1950

Die Enttäuschung der seit Jahren auf den Tag der Freiheit Wartenden über das Ausbleiben der erwarteten Entlassung und über die neuen Verschlechterungen war grenzenlos. Ihnen wurde bewußt, daß sie weiter für unbegrenzte Zeit hinter Gittern bleiben mußten. Wieder brach eine härteste Hungerzeit mit Wassersuppen und minimalen Brotrationen an. Die unmittelbare Folge sah jeder Einzelne aus jahrelanger Erfahrung voraus: Krankheit und Tod. Wieder mußte die Sterblichkeit ansteigen. Wieder war jede Verbindung mit der Außenwelt durch Fortfall des Briefschreibens, der Zeitungen und der Filmvorführungen unterbunden. Die Erregung suchte nach einem Ventil, zumal die zunehmende Unruhe zu verschärften disziplinären Maßnahmen geführt hatte. Es wurde in kleinlichster und bösartigster Weise mit Karzer bestraft und auch sonst schikaniert. Gewählte Vertrauensleute versuchten vergeblich, durch Verhandlungen mit der VP Verbesserungen zu erzielen. Sie hatten für ihre Bemühungen Bestrafungen, Haftverschärfungen und Verlegungen in andere Anstalten zu erwarten. So kam es am 13. März 1950 erstmalig zu einem Verzweiflungsausbruch.

Die Säle verweigerten die Annahme von Wassersuppen, Sprechchöre von unüberbietbarer Dramatik schrieen ihre jahrelang aufgespeicherte Not in die Welt hinaus:

Wir sind unschuldig

Wir haben Hunger

Wir rufen dos Rote Kreuz

Wir fordern Gerechtigkeit

Wir rufen die freie Welt

Laßt uns nicht verrecken

 Stundenlang tönten die Sprechchöre über die Stadt. Die Rufe sprangen von Saal zu Saal, von Haus zu Haus. Tausende hingen an den Gittern, dicht bei dicht, und schwenkten ihre zerlumpten Bettlaken als Fahnen des Protestes. Keiner schloß sich der dramatischen Wucht dieses elementaren Ereignisses aus. Es kam nicht zu Ausschreitungen gegen die Volkspolizei. Die gewählten Vertrauensleute hatten ihre Leidensgefährten fest in der Hand. Die Weltöffentlichkeit sollte auf das grauenvolle Schicksal der rechtlos Inhaftierten aufmerksam gemacht werden.. Das Ziel war erreicht.

Die Wirkung auf die VP und sauf die Angehörigen der sowjetischen Besatzungsmacht, die sehr bald in der Anstalt erschienen, war schockartig und ungeheuer. Händeringend versprachen die VP- und Sowjetoffiziere, für Abstellung der Mängel Sorge zu tragen, man solle aber ja nicht wieder schreien. Es blieb bei den Versprechungen. Die Verhältnisse verschlechterten sich weiter.

Die Verzweiflung nahm zu und war besonders groß unter den Schwerstkranken der Tuberkulose-Stationen des Hauses III. Im Hause III kam es dann auch am 31.3.1950 erneut zu einem Verzweiflungsausbruch. Wieder wurde die Not in die Welt hinausgeschrien. Wieder sprang der Notschrei in Form von Sprechchören von Haus zu Haus über. In den Innenbaracken standen die Tuberkulosekranken tücherschwenkend auf den Dächern. Es kam zu Sympathiekundgebungen der Bautzener Bevölkerung, die sich in der Umgebung der Anstalt zusammenrottete und mit Tücherschwanken antwortete.

Aber dieses Mal war die VP vorbereitet. Sie rückte in Hundertschaften an. Sowjetisches Militär zernierte die Anstalt mit Schützenketten, Maschinengewehrnester wurden ausgehoben. Ein sowjetischer Offizier verteilte unter den Augen der Inhaftierten aus einer Aktentasche Karabinermunition an die VP. Als die Revolte bereits im Abklingen war, kam das Beschämendste. VP-Hundertschaften drangen unter dem Befehl des VP-Rats Schulze (Knüppel- Schulze) in die Säle ein und prügelten systematisch die ausgemergelten Opfer zusammen.

Es kam zu schwersten Verletzungen. Hunderte wurden in den Ambulanzen behandelt. Nur wenige Dutzend der Schwerstverletzten mit Knochenbrüchen, Augenverletzungen, Gehirnerschütterungen usw. durften in das Krankenhaus. Bei den Schwerst- und Schwerkranken der Häuser III und IL wurde keine Ausnahme gemacht. Auch dort wurde systematisch geprügelt, trotzdem die Kranken in vorbildlich disziplinierter Weise auf den Betten lagen. In einigen Tuberkulose-Stationen wurden die Betten von VP-Mannschaften mit Feuerwehrschläuchen vollkommen durchnäßt, so daß das Wasser in den Sälen fußhoch stand. Ein Arzt, der sich der VP entgegenstellte, wurde zusammengeprügelt. Bei all diesen Grausamkeiten muß hervorgehoben werden, daß den VP-Mannschaften nirgends aktiver Widerstand entgegengebracht wurde.

4. Häftlingsärzte fordern Hilfe für die Kranken

Die ärztliche Betreuung des Krankenhauses und der Tuberkulose-Stationen lag bis zu der Anfang 1950 durchgeführten Entlassungsaktion in der Hand internierter Arzte, von denen ebenso wie bei den übrigen Internierten ein kleiner Teil entlassen wurde. Ein weiterer Teil kam nach Waldheim zu Verurteilung durch sowjetzonale Gerichte. Der Rest wurde in die Sowjetunion transportiert. Von den nach der Sowjetunion Deportierten ist ein Teil Ende Dezember 1953 als Kriegsgefangene entlassen worden. Noch von dem sowjetischen Leiter des Gesundheitswesens wurden an Stelle der Internierten verurteilte Arzte eingesetzt.

Die Leitung des Gesundheitswesens übernahmen zwei Oberwachtmeister. Während der eine sehr bald auf Grund der Denunziation des anderen wegen Gefangenenbegünstigung verhaftet und verurteilt wurde, gelang es dem VPSan. Oberwachtmeister Marschner bald, durch Zusammenarbeit mit dem SSD eine sehr einflußreiche und denkbar üble Rolle zu spielen. Er verstand es, innerhalb des Gesundheitswesens ein enges Spitzelsystem aus asozialen Elementen aufzuziehen. Marschner trägt die Schuld, daß ein vernünftiger Ausbau des Gesundheitswesens auf so außerordentlichen Widerstand stieß. Marschner unterstand auf dem Gebiet des Gesundheitswesens der Aufsicht des VP-San. Inspekteurs des Landes Sachsen, Dr. Hisek, der 1953 selbst wegen Gefangenbegünstigung verhaftet und verurteilt worden ist. Hisek ließ sich sehr selten sehen und konnte sich trotz besserer Einsicht gegenüber der Zentralverwaltung der VP in Berlin, gegenüber der Anstaltsleitung in Bautzen und besonders auch gegenüber dem passiven Widerstand Marschners nicht durchsetzen.

Die seit Anfang 1950 eingesetzten verurteilten Häftlingsärzte waren sich einig, daß eine grundlegende Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse der Anstalt Bautzen mit prophylaktischen Maßnahmen beginnen müßte. Vom ersten Tage ihres Einsatzes ist deshalb immer wieder mündlich und schriftlich auf folgende Notwendigkeiten hingewiesen worden.

  1. Verbesserung der Verpflegung zur Beseitigung der Unterernährung als Ursache der ständig zunehmenden Tuberkulose.
  2. Vierteljährliche Röntgenreihenuntersuchungen sämtlicher Anstaltsinsassen zur Frühfeststellung der Frühbehandlung der Tuberkulose und zur Verhinderung weiterer Ausbreitung derselben.
  3. Beseitigung der Blenden an den Zellen und Sälen unter besonderer Betonung des Umstandes, daß durch Fehlen des Tageslichtes einer Tuberkuloseausbreitung Vorschub geleistet wird.
  4. Erweiterung der täglichen Spaziergänge unter Einführung gymnastischer und sportlicher Übungen, wobei eine kalorienreiche Ernährung Voraussetzung war.
  5. Beschaffung von Arbeit oder Beschäftigung für alle, um den jahrelangen stumpfsinnigen Aufenthalt auf Zelle als Krankheitsursache auszuschalten.
  6. Förderung einer geistigen Beschäftigung durch Zulassung von Zeitungen, Fachzeitschriften, Büchern und Fachbüchern und durch die Erlaubnis, auf den Sälen Schulungs- und Fortbildungsgruppen zu bilden.

Trotz der besseren Verständigungsmöglichkeit mit der nunmehr deutschsprechenden Bewachung schien es in der ersten Zeit fast aussichtslos, Verständnis für elementare Begriffe einer Krankheitsverhütung zu wecken.

Organisatorische Schwierigkeiten, Unwissenheit und böser Wille bildeten eine Mauer, gegen die ein Kampf wenig Aussicht auf Erfolg versprach. Dazu kam die besonders große Bösartigkeit und das Mißtrauen des Marschner, der beim SSD immer Unterstützung fand und der ja kaum zu umgehen war. Doch ständiger Tropfen hat auch hier den Stein ausgehöhlt.

5. Enthüllungen über Bautzen und Solidarität der Gefangenen erzwangen Verbesserungen

Die Häftlingsärzte ließen nicht nach, die Verpflegungsrationen waren so niedrig, daß hierauf am ehesten mit Aussicht auf Erfolg immer wieder hingewiesen werden konnte. Auch dem primitivsten VP-Angehörigen mußten die Zusammenhänge zwischen der Unterernährung und der ständig zunehmenden Tuberkuloseausbreitung klar werden. Nach dem Austausch der sowjetischen durch sowjetzonale Bewachung war eine erhebliche intensivere und umfangreichere Durchführung der Röntgenreihenuntersuchungen möglich. Dabei konnte eine erschütternd große Zahl fortgeschrittener offener Tuberkulosefälle aus den Sälen und Zellen herausgeholt werden. Die Zahl der neu festgestellten und in stationäre Behandlung eingewiesenen Krankheitsfälle lag in den Monaten von Februar bis Mai 1950 zwischen 10 und 20 täglich. Dieser ständige Strom mußte nicht nur bei der Bewachung auffallen und Besorgnis erregen.

Nach den Hungerrevolten kam es dann auch allmählich zu einer geringen Besserung der warmen Verpflegung. Vor allem wurde aber ab Juni 1950 erstmalig gestattet, daß die Angehörigen monatlich Lebensmittelpakete schickten. Diese monatlichen Lebensmittelpakete der Angehörigen waren von grundlegender Wichtigkeit. Nur durch diese ist es im Laufe der Jahre allmählich zu einer Besserung des durchschnittlichen Ernährungszustandes der Häftlinge gekommen, wodurch dann wiederum die Zahl der Neuerkrankungen an Tuberkulose zurückging und die Tuberkulose ihre Bösartigkeit verlor.

Der im März 1950 von zentralen Instanzen des SED-Staates angeordnete Fortfall der Tuberkulosekost für alle stationären Tuberkulosekranken war der härteste Schlag. Die schwerkranken Tuberkulösen bekamen nunmehr dieselben erbärmlichen Wassersuppen wie alle sonstigen Häftlinge. Eine weitere Durchführung dieser unverständlichen Maßnahme bedeutete für fast alle Tuberkulosekranken das Todesurteil. Von den Häftlingsärzten wurde jede sich bietende Möglichkeit in täglichen energischen Rücksprachen mit allen nur erreichbaren Instanzen, in häufigen schriftlichen Eingaben - die wohl meist im Papierkorb verschwunden sind - ausgenutzt, um auf den großen Ernst der Situation hinzuweisen. Schließlich konnte dann doch erreicht werden, daß wenigstens den ansteckungsfähigen Tuberkulosekranken wieder Schonkost gegeben wurde. Auf dieser Basis wurde zunehmend einer immer größer werdenden Zahl von Kranken Tuberkulosekost verabreicht.

Es steht außer Zweifel, daß die Berichte über die Hungerrevolten vom 13. und 31. März 1950, die auf illegalem Wege der Weltöffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, den Kampf um eine Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse innerhalb der Anstalt wesentlich unterstützt haben. Nichts wurde von der VP mehr gefürchtet als ein Bekanntwerden der Missstände innerhalb der Anstalt in der Öffentlichkeit.

6. Häftlinge kämpfen für die Festigung ihrer Widerstandskraft

Grundlage einer intensiven Tuberkulosebekämpfung mußte vor allem die Trennung sämtlicher Tuberkulosekranker von den Gesunden sein. Diese elementare Voraussetzung jeglicher Seuchenbekämpfung mußte erst durchgesetzt werden. Ohne viel zu fragen wurden deshalb die Röntgendurchleuchtungen und die sonstigen Untersuchungsmöglichkeiten, vor allem die möglichst zahlreiche Durchführung von Blutsenkungsreaktionen. auf ein Höchstmaß gesteigert. Die Untersuchungen fanden in dieser Zeit ihre Begrenzung nur in der veralteten, zusammengebastelten Röntgenapparatur und in der Arbeitskraft der ja ebenfalls dystrophischen Ärzte. Es wurden monatelang täglich 150 bis 200, teilweise bis 350 Durchleuchtungen vorgenommen. Bei allen neu festgestellten Tuberkulosefallen wurden Röntgenaufnahmen angefertigt, schon um dem ständigen Mißtrauen der VP dokumentarische Beweismittel entgegenhalten zu können. Die geplante Durchuntersuchung ist in wenigen Wochen vom Februar bis April 1950 voll gelungen, wobei etwa 400 Kranke neu der stationären Behandlung zugeführt werden konnten. Die Reihendurchleuchtungen wurden weiterhin in vierteljährlichen Abständen durchgeführt, da ja trotz der Isolierung der bereits Kranken immer wieder Neuerkrankungen in allerdings nunmehr abnehmender Zahl auftraten.

Der Kampf um die Beseitigung der Verblendung der Zellen und Säle führte in den Jahren 1950/51 allmählich zum Erfolg. Leider blieben die Zellen des sogenannten Strafhauses II. wo auch viele Tbc-Kranke, die irgendwie mit der Hausordnung in Konflikt geraten waren, bis 1953 verblendet. Von einer Strafetage des Hauses I sind die Blenden überhaupt nicht entfernt worden. Die Angst vor möglicher Verständigung unter den Häftlingen verhinderte noch auf lange Zeit eine Lockerung der strengen Absonderung innerhalb der Anstalt. Lediglich die Arbeitskommandos, die für den Betrieb der Anstalt notwendig waren. hatten Erleichterungen. Aber auch die Arbeit innerhalb solcher Kommandos war infolge der ständigen Bespitzelung und infolge des um den Arbeitsplatz, in dem sich asoziale Elemente unter dem Schutz der VP relativ stark durchsetzen konnten, wenig erfreulich In dieser Zeit bildeten sich in den Sälen Arbeitsgruppen, welche literarische, sprachliche, technische und andere Zirkel durchführten. Das alles mußte heimlich und gegen den Willen der VP erfolgen und auch ganz „unpolitisch“ sein, um den denunzierenden Spitzeln kein Material in die Hände zu geben.

Der Spaziergang behielt seinen streng disziplinierten Charakter und wurde bis 1954 im allgemeinen täglich 30 Minuten durchgeführt. Ab Frühjahr 1951 wurde der Spaziergang einmal täglich durch 5 bis 10 Minuten Gymnastik unterbrochen.

Erst ab 1952 kam es zur Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten in größerem Umfange. Es wurden Produktionsstätten eingerichtet, die für volkseigene Betriebe und für die HO arbeiteten, z.B. in einer großen Schneiderei Uniformen für die FDJ, für Eisenbahner und für die KVP, in einer Tischlerei Kleinstmöbel für die HO, in einer Schuhmacherei Reparaturen für die VP, in einer Sattlerei Koppel und Pistolentaschen für die VP und KVP, in einer großen Autoreparaturwerkstatt Reparaturen von VP-Wagen und Neuherstellung von Gefangenenwagen aus alten Material. Dazu kam ein großes Buntmetallkommando, welches teilweise Tag und Nacht damit beschäftigt war, aus Altmaterial Rohstoffe zu gewinnen. Bis Ende 1953 waren in all diesen Arbeitskommandos mehr als 500 der Häftlinge beschäftigt. Jugendliche wurden bevorzugt. Alte und Körperbehinderte mußten weiter auf den Zellen bleiben. Gleichzeitig mit den erweiterten Arbeitsmöglichkeiten wurde auch die Ausübung von Sport in den einzelnen Arbeitskommandos erlaubt, wobei Volleyball und Tischtennis zugelassen wurden.

Seit 1952 konnte in den Arbeitskommandos auf eigene Kosten die „Tägliche Rundschau“ bezogen werden. Seit Herbst 1952 wurde aus den Beständen der alten Zuchthausbücherei eine Häftlingsbibliothek eingerichtet. Der Ausbau dieser Arbeitsmöglichkeiten und einer gewissen kulturellen Betreuung erfolgte sehr langsam. Der Mangel fachkundiger VP-Angehöriger führte dazu, daß in den einzelnen Arbeitssparten Häftlinge die Organisation in die Hand bekamen. Dadurch wurden in den meisten Arbeitskommandos die asozialen Elemente allmählich an die Wand gedrückt. Der politische Häftling konnte sich jetzt innerhalb der Arbeitskommandos auch etwas freier bewegen und war nicht mehr so der Gefahr einer Denunziation ausgesetzt, zumal die bösartigsten Spitzel im allgemeinen bekannt geworden waren.

7. Unmenschliche Praktiken des VP-Kommandeursarztes Dr. von Wischhusen

Ende April 1950 wurde in Bautzen Dr. von Wischhusen als Polizeiarzt und Leiter des Gesundheitswesens eingesetzt. Wischhusen verstand es in kurzer Zeit, die Arbeit der Häftlingsärzte wesentlich zu erschweren, besonders weil er die Häftlingsärzte von allen anderen Instanzen isolierte.

Er machte Schwierigkeiten bei der Einweisung von Tuberkulosekranken, verweigerte die Neuzulassung von Tbc-Kost. entließ vorzeitig nicht ausgeheilte Tuberkulosekranke aus der stationären Behandlung, verhinderte den Ausbau der klinischen Laboratorien, so daß die Untersuchung von Auswurf- und Kehlkopfabstrichen nur in vollkommen ungenügendem Maße möglich war. Wischhusen wirkte als Bremse auf den weiteren Ausbau des Gesundheitswesens, was wohl auch beabsichtigt war.

Er versuchte weiter, die Wachtmeister so zu schulen, daß sie einen Teil der ärztlichen Arbeit übernehmen konnten. Nach kurzer Zeit mußten die Wachtmeister selbst intravenöse Spritzen vornehmen und ab Herbst 1950 gestattete er verschiedenen Wachtmeistern, Pneumothoraxfüllungen durchzuführen. Sowohl Wischhusen wie auch die Wachtmeister sind auf das Gesetzwidrige derartiger Eingriffe, die nach dem Tuberkulosegesetz des Landes Sachsen nur von approbierten Ärzten durchgeführt werden dürfen, ohne Erfolg hinzuweisen worden.

Wischhusen führte auf Grund eigener Indikationen große Operationen durch, denen er in keiner Weise gewachsen war. Mehrere Todesfälle sind nur auf seine Eingriffe zurückzuführen. Bei diesen Eingriffen liegt mindestens Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor. Weiterhin genehmigte Wischhusen hemmungslos Karzerstrafen auch bei schwerkranken Tuberkulösen, bei denen diese Karzerstrafen dann oft zu akuten Verschlimmerungen führten. Sein zunehmend absonderliches Benehmen fand schließlich im Sommer 1951 seine Erklärung in seiner Sucht nach Opiaten. Wischhusen wurde wegen Medikamentendiebstahls verhaftet und verurteilt.

8. Zwangsmaßnahmen gegen Häftlingsärzte

Die Häftlingsärzte bildeten praktisch die einzige Berufsgruppe, die bei der großen Zahl von Kranken nicht entbehrt werden konnte, und die innerhalb ihres Fachgebietes die Möglichkeit nutzen konnte, immer wieder auf Mißstände hinzuweisen und Schritt für Schritt Verbesserungen zu erzielen. Dieser ständige, mit logischen und zwingenden Gründen ausgeübte Druck war der VP, die ja andererseits ständig der mißtrauischen Überwachung der Besatzungsmacht ausgesetzt war, sehr unbequem.

Der geringste Anlaß wurde deshalb benutzt, die Häftlingsärzte zu schikanieren, zu bestrafen und abzulösen. Bei den oft sehr dramatischen und mitunter auch lauten Auseinandersetzungen mußte seitens der Häftlingsärzte jedes Wort abgewogen bleiben. Eine in Erregung erfolgte unbeherrschte Äußerung bei der Essenskontrolle führte z.B. dazu, daß ein Arzt abgelöst wurde, in den Offizierskeller unter ungünstigsten Umstünden eingesperrt wurde, und daß er dort nach wenigen Monaten an schwerster Tuberkulose erkrankte. Eine angeblich nicht stramm ausgeführte Ehrenbezeugung (Vorbeigehen in strammer Haltung mit Anlegen der Hände an die Hosennaht) gegenüber einem Wachtmeister wurde mit stundenlangem Stehkarzer in einem 30 cm tiefen Wandschrank ohne Luftzufuhr bestraft. All das erfolgte bei schwerster Arbeit unter auch sonst nervenzermürbenden Umständen.

Als all diese Schikanen die Haltung und die Einheitlichkeit der Ärzte nur noch festigte, wurden im Juni 1950 sechs der wertvollsten Häftlingsärzte abgelöst und nach Brandenburg verlegt, wo sie unter besonders ungünstigen Umständen teilweise in Einzelhaft untergebracht und jahrelang, trotz großem Arztmangel in den Anstalten der Sowjetzone, nicht wieder eingesetzt wurden. Der noch verbliebene einzige Lungenfacharzt wurde im September 1950 für 9 Monate abgelöst und in ungünstigste Zellenverhältnisse des Strafhauses II gesperrt. Gründe wurden nicht angegeben. Der tägliche Kampf um Einweisungen, Tbc - Kost- Genehmigungen, Medikamente usw. war der Anstaltsleitung zu unbequem geworden.

9. Die Entwicklung der Krankenbehandlung in Bautzen

Ganz allgemein und schrittweise konnte trotz sehr großer Widerstände die Unterbringung und Behandlung im Haftkrankenhaus Bautzen verbessert werden. Nach Wiedereinführung der Tbc-Kost war es über diese möglich geworden, im Krankenhaus verschiedene Diätformen zu geben, z.B. Magenschonkost, Gallenkost, Nierenkost, Diät für Zuckerkranke. Auch die Versorgung mit Medikamenten, Instrumenten, Verbandsmitteln und Narkosemitteln wurde seit 1950 im Laufe der Jahre besser und konnte Ende 1953 als leidlich ausreichend bezeichnet werden. Seit 1950 wurden regelmäßig Krankenblätter und Temperaturkurven in der in deutschen Krankenhäusern üblichen Form geführt.

Das klinische Labor, das z. Zt. der sowjetischen Verwaltung täglich höchstens ein Blutbild oder ein bis zwei Sputumuntersuchungen durchführen konnte, wurde sehr schnell ausgebaut, so daß es Ende 1953 durchaus den Ansprüchen eines klinischen Labors etwa eines Kreiskrankenhauses entsprach. Die hygienischen Verhältnisse in den Krankenzellen konnten durch Abstockung der Betten, durch Beschaffung besserer Matratzen und durch Stellung von Bettwäsche wesentlich verbessert werden.

Die notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Krankenpflege, wie Thermometer, Bettschüsseln, Einlaufgeräte, Eisbeutel, Wärmflaschen usw. wurden ebenfalls im Laufe der Zeit in ausreichendem Maße beschafft. Durch diese Verbesserungen auf hygienischem, instrumentellem und medikamentösem Gebiet war schließlich 1953 der Krankenhausbetrieb bis auf immer wieder vorkommende Schikanen durch Wachtmeister und bis auf das Mißtrauen gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal als den Umständen entsprechend leidlich anzusehen.

Auch in den Ambulanzen des Krankenhauses hatten sich die Verhältnisse gebessert. Die Räume waren zum Teil renoviert worden, der Operationssaal war gekachelt, Medikamente und Untersuchungsmöglichkeiten wurden zunehmend besser, ein EKG-Gerät war beschafft worden, ein Optiker war eingesetzt zur Betreuung der Brillenträger. Die zahnärztliche Ambulanz beschränkte sich nicht mehr auf Zahnextraktionen. Nur auf dem Gebiet der Orthopädie, besonders in Bezug auf Prothesenreparatur etc. war die Versorgung vor allem aus Geldmangel unzureichend.

Offensichtlich hat dabei auch der ständige Hinweis auf die Mißstände, der in Rundfunk und Presse im freien Teil Deutschlands erfolgte und auch bis in die Anstalt Bautzen drang, günstig gewirkt.

Durch die Generalablösung der Häftlingsärzte im Juni 1950 kam es zu einer starken Verminderung der Ambulanzärzte in den einzelnen Häusern. Die etwa 4000 Häftlinge des Krankenhauses (Haus I) wurden nur noch von einem Arzt versorgt. Das bedeutete eine außerordentliche Erschwerung der ärztlichen Betreuung, zumal immer noch infolge der strengen Isolierung schwer an die Kranken heranzukommen war. Die Organisation, immer wieder nur von den Häftlingen in die Wege geleitet, wurde jedoch mit der Zeit besser, so daß Schwierigkeiten eigentlich nur beim Wechsel der Wachtmeister auftraten. Auch die Versorgung der Hausambulanzen mit Medikamenten und Instrumenten ist im Laufe der Jahre deutlich besser geworden. Lediglich die zahnärztliche Versorgung blieb infolge Mangels an guten Zahnärzten in den einzelnen Häusern schlecht.

Eine Besserung der Verhältnisse in den Tuberkulose-Stationen war wegen der außerordentlich großen Erkrankungsziffer nur viel langsamer und unvollkommener zu erreichen. Während bei der Obergabe der Anstalt in sowjetzonale Verwaltung nur etwa 500 Tuberkulosekranke in stationärer Behandlung waren, stieg die Zahl der stationär behandlungsdürftigen Tuberkulosekranken auf Grund der intensiven ständig wiederholten Durchuntersuchungen bis auf 1400. Schon die Freimachung entsprechender Unterbringungsmöglichkeiten stieß immer wieder auf größte Schwierigkeit. Schließlich waren in den Häusern III, II und in den Innenbaracken nur noch Tuberkulose untergebracht. Dabei handelte es sich um Räume, die für die Unterbringung eines Tuberkulose- Krankenhauses absolut ungeeignet waren.

Die Häuser II und III waren Hafthäuser für Frauen und Jugendliche mit je einem Zellenflügel und mit Arbeitssälen, die Innenbaracken waren Arbeitsdienstbaracken aus Holzhäusern mit 14 Stuben. Alle Säle, Stuben und Zellen waren genau wie die ganze Anstalt in höchstem Maße überbelegt. Die Kranken lagen auf Doppelpritschen mit Strohsäcken ohne Wäsche.

Die Behandlungsmöglichkeiten wurden 1950/51 durch bessere Versorgung mit Instrumenten und Verbandsmitteln günstiger. Das wirkte sich besonders bei den sehr vielen fistelnden Knochen- und Weichteiltuberkulosen aus, die in Haus III lagen und die bisher hoffnungslos dahinsiechten. Die bessere Ernährung und die bessere Versorgung der fistelnden Wunden führte schon 1950/51 bei diesen Kranken zu einem Umschwung im Krankheitsverlauf, so daß ein Teil dieser Kranken sich wieder fing. Ab 1951 waren auch chemotherapeutische Maßnahmen innerhalb der Anstalt möglich. Erst in beschränktem Maße, später ausreichend gab es TBI und Dekristol. Dazu wurden in zunehmendem Maße auch Sulfonamide geliefert, so daß wenigstens in einem Teil der hochfieberhaften mischinfizierten Fälle, besonders auch bei den mischinfizierten Emphyemen durch Sulfonamidstöße ein lebensrettender Umschwung erzielt werden konnte.

1951 wurden erstmalig auf Behelfspritschen Liegekuren im Freien durchgeführt. Die Liegemöglichkeiten wurden bis Ende 1953 so erweitert, daß jeder Kranke täglich mindestens 4 Stunden im Freien liegen konnte. Ab Sommer 1951 wurde für die Kranken auch Anstaltskleidung geliefert, so daß sie besonders im Winter nicht mehr so zu frieren brauchten. Durch die Lieferung der Anstaltskleidung war es auch möglich, in häufigeren Abständen Desinfektion der Bekleidung durchzuführen. Schon in dieser Zeit konnten einzelne Behandlungsräume baulich verbessert werden, so daß schließlich Pneu-Raum, Verbandzimmer, Bestrahlungszimmer, Sterilisationsraum und beginnend auch das Labor leidlichen Ansprüchen genügen mußte. Schlecht blieben weiterhin die hygienischen Verhältnisse bedingt durch die Überbelegung, den Mangel an Wäsche, die ungenügenden Toilettenverhältnisse und Mangel an Wasser, das tagsüber meist ausfiel.

10. Der Kampf um Streptomycin

Im Frühjahr 1947 war bereits einmal ein gehäuftes Auftreten von tuberkulöser Hirnhautentzündung vorgekommen. Die damals erkrankten 10 Häftlinge sind sämtlich gestorben. Im Herbst 1951 erkrankten wieder 12 Häftlinge an tuberkulöser Hirnhautentzündung. Während 1947 eine kausale Behandlung mit Streptomycin noch nicht möglich war, lagen 1951 aus der Literatur schon gute Behandlungserfolge vor. Es mußte also mit allen Mitteln versucht werden, Streptomycin für die Kranken schnellstens heranzuschaffen. Eine Lieferung auf offiziellem Wege wurde trotz täglicher Vorstöße verweigert, da in der Sowjetzone Streptomycin noch nicht hergestellt wurde, und da nach Angaben der Gesundheitsverwaltung und der Anstaltsleitung eine Anforderung des Streptomycins aus dem Westen (z.B. vom Roten Kreuz) aus politischen Gründen nicht angängig war. Jedoch wurde erlaubt, Streptomycin mit den Monatspaketen von den Angehörigen anzufordern. Daraufhin sind im ganzen 100 g Streptomycin in die Anstalt gekommen.

Später wurden auch diese Lieferungen verboten. Streptomycin, das trotz des Verbotes in den Paketen nunmehr noch ankam, wurde beschlagnahmt und vernichtet, trotzdem der damals wieder allein verantwortliche Marschner wiederholt in Gegenwart verschiedener Zeugen in eindeutiger Weise darauf aufmerksam gemacht wurde, daß die Nichtauslieferung des unbedingt notwendigen Streptomycins ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei. Nunmehr mußte versucht werden, mit den etwa 100 g Streptomycin alle vorkommenden tuberkulösen Hirnhautentzündungen zu behandeln. Es wurde praktisch nur intralumbal mit Mengen von 5 bis 6 g für jeden Kranken behandelt. Nur in einzelnen Fällen wurde anfangs die intralumbale Behandlung durch intramuskuläre Injektionen von 20 bis 25 g Streptomycin unterstützt. Überraschenderweise sind von den 12 Meningitiskranken nur 2 gestorben. Bei dem einen war als Komplikation ein Hydrocephalus internus aufgetreten, bei dem zweiten war infolge sehr strenger Isolierung die Diagnose zu spät gestellt worden. Die ungewöhnlichen Erfolge mit nur kleinen Streptomycinmengen auf Grund einer lediglich intralumbal durchgeführten Behandlung sind als einmalig anzusehen. Ähnliche Erfolge sind in der medizinischen Literatur bisher nicht veröffentlicht worden. Die eigentliche Ursache dieser Erfolge lag in der Frühdiagnose, da beim geringsten Verdacht auf Vorliegen einer Meningitis sofort lumbal punktiert wurde.

Auch später ist der Kampf um Streptomycin immer wieder aus politischen Gründen erfolglos geblieben. Streptomycin sollte nach den Erklärungen der Anstaltsleitung erst dann geliefert werden, wenn die sowjetzonale Streptomycinproduktion in ausreichendem Maße angelaufen und nachdem die sowjetzonale Bevölkerung in ausreichendem Maße damit versorgt wäre.

11. Erfolg der Solidarität

Im September 1952 überprüfte eine aus zwei jüngeren Hauptärzten bestehende Kommission auf Veranlassung der Hauptverwaltung die Arbeit der Bautzener Häftlingsärzte. Die Häftlingsärzte konnten diesen gegenüber erstmalig all ihre Beschwerden und Klagen ungehemmt zum Ausdruck bringen, zumal die beiden VP-Arzte ein gutes medizinisches Wissen und ein gutes Einfühlungsvermögen in die Verhältnisse der Strafanstalt mitbrachten. Die Arbeit der beiden Hauptärzte gestaltete sich ungewöhnlich gründlich. Sie ließen sich jeden einzelnen Tuberkulosekranken vorstellen und verschafften sich an Hand der gründlich geführten Krankenblätter, der Fieberkurven, der Laborbefunde, der Röntgenaufnahmen und der Durchleuchtungsklischees ein vollkommenes Bild von dem Krankheitszustand des Einzelnen und von der Arbeit der einzelnen Abteilungen.

Es war etwas Neues für die Häftlingsärzte, daß als Folge dieser Überprüfung nicht, wie sonst üblich, eine rein negative Kritik geübt wurde, sondern daß erstmalig die bisher unter schwierigsten Umständen geleistete Arbeit eine Anerkennung fand. Dem früher abgelösten, inzwischen aber wieder eingesetzten einzigen Häftlingsfacharzt wurde die Stellung eines Häftlingsoberarztes übertragen.

Die immer wieder geforderte Tbc-Kost für alle stationär behandelten Tbc- Kranken wurde endlich Anfang 1953 zur Tatsache, bis auf die Verabreichung von Butter, für welche überwiegend qualitativ sehr schlechte Margarine und sehr schlechtes Fett verabreicht wurde. Der ständige Kampf gegen diese gesetzwidrige Lücke führte erst Januar 1954 zum Erfolg. Erst von diesem Zeitpunkt ab wurde für alle stationären Tbc-Kranken auch Butter verabreicht. Auch die Versorgung mit Medikamenten, besonders mit Chemotherapeuticis besserte sich allmählich. Die Forderung einer strengen Abtrennung der offen Tbc-Kranken von den geschlossen Tbc-Kranken hatte zur Voraussetzung, daß die Untersuchungen des Auswurfs und der Kehlkopfabstriche in sehr großem Umfang durchgeführt werden mußten. Das war früher teils aus labortechnischen Gründen, teils aus Gründen einer Behinderung durch die VP, nicht möglich. Nunmehr wurden bei allen stationär Kranken und bei allen verdächtigen nicht stationären Anstaltsinsassen regelmäßig Untersuchungen auf Tuberkulosebazillen durchgeführt. Die Zahl dieser Untersuchungen stieg auf zeitweise 1000 im Monat. Drei angelernte Medizinstudenten und Oberschüler waren an drei inzwischen beschafften Mikroskopen nur mit diesen Untersuchungen betraut. Das Ergebnis war erschreckend. Die ursprüngliche Zahl an offenen Tuberkulösen, welche bei 60 bis 70 lag, stieg in kurzer Zeit auf fast 300, so daß die abgesonderte Unterbringung derselben große Schwierigkeiten machte.

Es gelang jedoch bei der Anstaltsleitung, die nunmehr auch ein besseres Verständnis für die Notwendigkeiten einer Seuchenbekämpfung hatte, zumal inzwischen bei den Wachmannschaften ebenfalls verschiedene Tuberkuloseinfektionen vorgekommen waren, die Innenbaracken für diesen Zweck freizubekommen. Die Innenbaracken bestanden aus 14 Stuben, die bisher mit je 30 bis 40 geschlossen Tuberkulosekranken in doppelgeschossigen Betten belegt waren. Sie wurden nunmehr mit etwa 200 offen Tbc-Kranken in eingeschossigen Betten belegt, was einen erheblichen Fortschritt gegenüber der früheren engen Belegung bedeutete, und was die ärztliche und pflegerische Arbeit wesentlich erleichterte. Dabei muß jedoch betont werden, daß diese Baracken auch im jetzigen Zustand keineswegs den Ansprüchen einer Seuchenabteilung genügen können. Die Belegung war immer noch zu eng, die Desinfektionsmöglichkeiten waren durch Holzfußböden und Holzwände beschränkt. Die Insassen der Stube mußten Abortkübel benutzen. Der Waschraum war vollkommen unzureichend.

Die Folgen einer allgemeinen Besserung auf den Tbc-Stationen waren bald zu erkennen. Die noch 1949/50 vorwiegend exsudativ-cavernösen bösartigen Tbc-Erkrankungen, die in so vielen Fällen schnell zum Tode geführt hatten, nahmen einen anderen Charakter an. Die Tbc-Erkrankungen wurden gutartiger, wurden mehr produktiv-cirrhotisch und heilten zum Teil aus. Auffallend war die bessere Heilungstendenz besonders bei den zahlreichen Organtuberkulosen, z.B. bei den Knochen- und Weichteil-, den Nieren- und Darm- und Bauchfelltuberkulosen. Die große Zahl der spezifischen Emphyeme, die überwiegend mischinfiziert waren und die bis 1951 fast immer zum Tode geführt hatten, konnten jetzt zur Ausheilung gebracht werden. 31 derartiger Empyeme, die Herbst 1951 noch in Haus III waren, sind mit chemotherapeutischen Maßnahmen, häufigen Spülungen und Instillationen mit TBI, PAS und späten auch INH, häufig in Kombination mit Sulfonamiden ohne chirurgische Eingriffe zur Ausheilung gebracht worden. Seit Herbst 1951 sind Todesfälle an Empyemen nicht mehr vorgekommen.

Die Ende 1952 zu verzeichnende Zunahme der offen Tuberkulösen war nur eine scheinbare, da diese Kranken erst festgestellt werden konnten, nachdem die entsprechenden Hemmsingen fortfielen. Das Problem der offen Tuberkulösen wurde April 1953 durch Einrichtung eines chemotherapeutischen Großinhalatoriums in Angriff genommen. Durch die westliche medizinische Literatur war es den Häftlingsärzten möglich, sich auch die neuesten Kenntnisse über die Tbc-Therapie anzueignen. Da ein wesentlicher Teil der offen Tbc-Kranken nicht an einer cavernösen Lungentuberkulose litt (tomographische Untersuchungen waren allerdings nicht möglich), war es ein logischer Schluß, daß dieser entweder an einer Bronchialschleimhaut -Tbc oder an einer fistelnden Lymphknotentuberkulose im Hilusbereich erkrankt waren. Es mußte versucht werden, die Chemotherapeutica in möglichst hoher Konzentration unmittelbar an den Krankheitsherd heranzubringen. Veröffentlichungen über die Aerosoltherapie ließen daraufhin ein Inhalatorium entstehen, in dem vorgewärmte Druckluft an acht Inhalationsplätze des Chemotherapeuticums in feinster Zerstäubung (0,4 bis 0,6 Mikron) zur Inhalation brachten. Es war nicht leicht, den VP-Instanzen die Notwendigkeit eines solchen Inhalatoriums klarzumachen. Die Gestaltung des Inhalatoriums gelang jedoch mit bescheidensten Mitteln dadurch, daß ausgezeichnete Fachkräfte zur Verfügung standen, und daß aus Abfällen der Werkstätten und der Buntmetallabteilung die entsprechenden Rohstoffe beschafft werden konnten. Die reinen Kosten, die der Anstalt ohne Berücksichtigung der Arbeitszeit entstanden, betrugen DM 64.-. Der Erfolg der chemotherapeutischen Inhalationsbehandlung ging weit über die von den Häftlingsärzten gehegten Erwartungen hinaus. Es gelang innerhalb von acht Monaten, die Zahl der offen Tbc-Kranken von 290 auf 90 herabzusetzen, wobei die Kranken nur dann negativ geschrieben wurden, wenn sie mindestens sieben Mal in wöchentlichen Abständen einen negativen Kehlkopfabstrich hatten. Diese chemotherapeutische Inhalationsbehandlung wurde selbstverständlich unterstützt durch orale Chemotherapie und durch die übliche Behandlung mit Pneumthorax und Pneumoperitoneum.

Auf Grund der allmählich durchgesetzten besseren Verpflegung, die durch die Monatspakete der Häftlingsangehörigen wesentlich unterstützt wurde, durch die bessere Unterbringung mit der Möglichkeit, Liegekuren im Freien durchzuführen und durch die besseren operativen und medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten ging die Sterblichkeit auf den Tuberkulose- Stationen sehr stark zurück. Im Jahre 1953 sind in Bautzen nur noch zwei Todesfälle an Tuberkulose vorgekommen. Dagegen nahmen die Todesfälle an sonstigen Krankheiten (Krebs, Hirnschlag, Herzkrankheiten usw.) relativ zu. Die Gesamtsterblichkeit des Jahres 1953 im Zuchthaus Bautzen lag zwischen 40 und 50. Die relativ geringe Sterblichkeit an Tuberkulose findet ihre Erklärung darin, daß die konstitutionell widerstandsloseren Insassen in den vorhergehenden Jahren bereits gestorben waren, und daß die Tuberkulösen, die die schwere Zeit überstanden hatten, von Haus aus eine gute Widerstandskraft gegen Tuberkulose mitgebracht hatten. Sie wären wahrscheinlich unter normalen Umständen überhaupt nicht erkrankt und wurden mit der Krankheit fertig, nachdem bessere Lebensumstände wieder hergestellt worden waren.

12. Wissenschaftliche Arbeiten der Häftlingsärzte in Bautzen

Auf Grund der Tatsache, daß die meisten Häftlingsärzte oft jahrelang mit ein und denselben an Tuberkulose erkrankten Häftlingen zusammen waren, ergaben sich für sie neben der menschlichen und ärztlichen Betreuung der Häftlinge Beobachtungsmöglichkeiten über den spezifischen Krankheitsablauf der Tuberkulose, die auf Grund der medizinischen Erkenntnisse und Erfahrungen entsprechende Folgerungen für die Behandlung und Pflege der kranken Häftlinge ermöglichten. Bis 1952 fehlten jedoch die primitivsten Voraussetzungen für die Behandlung der akuten Erkrankungen. Trotzdem ist es wissenschaftlich gearbeitet worden. Die geringen Behandlungsmöglichkeiten z.B. bei der Meningitis tuberkulosa zwangen dazu, neue Wege zu suchen und führten zu der Erkenntnis, daß bei Früherkennung eine Ausheilung mit kleinsten Mengen intralumbal verabreichten Streptomycinmengen in einem bisher nicht bekannten hohen Prozentsatz möglich ist.

Die Unmöglichkeit, große Lungenchirurgie zu treiben, zwang zur konservativen Behandlung der zahlreichen Pleumaempyeme. Seit Herbst 1951 gelang es, ohne Verluste 31 Empyeme mit modifizierter Spül- und Instillationsbehandlung zur Ausheilung zu bringen, wobei allerdings teilweise starke, zur Schrumpfung neigende, Pleuraschwarten entstanden, von denen ein Teil wohl später noch operativ verbessert werden muß.

Es war weiterhin außerordentlich schwer zu entscheiden, ob eine Tuberkulose wirklich ganz inaktiv geworden war. Unter zivilen Umständen ist es durchaus vertretbar, eine noch aktive Tuberkulose aus stationärer Behandlung zu entlassen. Unter den Bedingungen einer sowjetzonalen Haftanstalt konnte ein solches Risiko auf keinen Fall eingegangen werden. Jede Möglichkeit einer Aktivitätsprüfung mußte ausgenutzt werden. Temperaturmessungen unter Belastung, wiederholt durchgeführte Blutbildkontrollen nach Schillingshem-Auster konnten nicht genügen. Aus diesem Grunde wurde in dem klinischen Labor der Tuberkuloseabteilung ein Blutserumstatus erarbeitet, bevor derartige Forschungsergebnisse auf dem Tuberkulosegebiet in der medizinischen Literatur vorlagen. Mit Hilfe titrometrisch vorgenommener Bluteiweißanalysen, die zu dem Ergebnis der bekannten Serumlabilitätsreaktionen in Beziehung gebracht wurden, gelang es, einen Blutserumstatus zu schaffen, der nunmehr ebenso regelmäßig wie das Blutbild bei sämtlichen Tuberkulosekranken routinemäßig durchgeführt wurde, und der sich in Bezug auf Therapie und Prognose der Tuberkulose als sehr wertvoll erwies. Eine Veröffentlichung der sehr wertvollen Ergebnisse wurde erwartungsgemäß abgelehnt.

13. Pawlow und der Hauptarzt Dr. Schulze

Im Frühjahr 1953 wurde in der Sowjetzone, offensichtlich auf sowjetische Anordnung, eine große Propagandaaktion für die medizinischen Theorien Pawlows und seiner Schüler gestartet. Die Pawlowschen Lehren sollten zur Grundlage der medizinischen Forschung und des medizinischen Handelns werden. Auf Kongressen und in der Fachliteratur wurde versucht, Verständnis für diese sowjetische Lehrmeinung zu wecken. Auch Hauptarzt Dr. Schulze hatte von seinem Berliner Vorgesetzten den Auftrag, die Häftlingsärzte entsprechend zu schulen. In Gesprächen mit den Häftlingsärzten versuchte er die notwendigen Grundlagen zu bekommen. Bei diesen später in erweitertem Rahmen durchgeführten Diskussionen wurde von den Häftlingsärzten besonderer Wert auf die Pawlowsche Vorstellung von der Einheit der Psyche und des Körpers des Einzelnen und von der Einheit des Individuums mit seiner Umgebung gelegt.

Auf diese Weise wurde ihm klargemacht, daß die seelische Betreuung von Tuberkulösen für das körperliche Geschehen von größter Bedeutung ist, und daß die Schaffung einer entsprechenden Umwelt das Primat für die Ausheilung der Tuberkulose ist. Es kam soweit, daß Dr. Schulze, der von dieser Auslegung Pawlowscher Lehren sehr eingenommen schien, eine Ausarbeitung erbat, mit der er bei der operativen Abteilung entsprechende Änderungen der seelischen Betreuung und der Umwelt der Kranken durchsetzen wollte. Dr. Schulze schien plötzlich menschlich geworden zu sein. Zu diesem Zeitpunkt kam aus nicht ersichtlichen Gründen die Anordnung. bei allen, auch bei den Kranken, wieder „Glatze“ zu schneiden. Das paßte zu den Pawlowschen Vorstellungen wie die Faust aufs Auge und wurde Anlaß zu einer dramatischen Auseinandersetzung zwischen Häftlingsärzten und Gefängnisarzt. Denn nun lag plötzlich ein Befehl vor, den der frühere Oberstabsarzt, Dr. Schulze, kritiklos und sofort durchführen lassen mußte. Er stand der Situation vollkommen hilflos gegenüber und versagte auch gegenüber der operativen Abteilung vollkommen. So wurde selbst den Schwerstkranken Glatze geschnitten, worauf ihm von häftlingsärztlicher Seite der Vorwurf gemacht wurde, daß Befehle, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen, nicht durchgeführt werden dürften, und daß jeder in solchen Fällen in eigener Verantwortung handeln müsse. Das war ihm so unangenehm, daß er den Arzt, der ihm diese Vorhaltungen gemacht hatte, ablösen lassen wollte.

Auf Grund der Kontrolle im Herbst 1952 sollten Karzerstrafen für Tuberkulose nicht mehr ausgesprochen werden. Auch hier hat sich Hauptarzt Dr. Schulze gegenüber der operativen Abteilung nicht durchsetzen können. Wenige Monate später wurden auch bei Tuberkulösen wieder Karzerstrafen durchgeführt, wobei es fast regelmäßig zur Verschlechterung des Krankheitszustandes kam. Es kam zu neuen Streuungen, die Kranken wurden wieder fieberhaft. Bei einzelnen wurden im Kehlkopfabstrich erneut Tuberkelbazillen nachgewiesen.

14. Bespitzelung der Häftlingsärzte in Bautzen

Die gedeihliche Entwicklung ging natürlich nicht glatt vonstatten. Immer wieder wurden von der VP Hemmnisse in den Weg gelegt. Es war oft ein großes taktisches Geschick notwendig, um alle sich immer wieder zeigenden Schwierigkeiten zu überwinden. Vor allem war das Vertrauen, das die Kranken den Häftlingsärzten entgegenbrachten, der VP ein Dorn im Auge. Besondere Schwierigkeiten wurden den Häftlingsärzten von Häftlingen gemacht, die für die VP Spitzeldienste leisteten. Mit Vorliebe wurden derartige meist asoziale oder kriminelle Elemente, die vorgaben Kommunisten zu sein, in Verwaltungsposten oder Krankenabteilungen eingesetzt (Hausälteste, Saalälteste, Kuriere, Schreiber etc.). Es stieß immer wieder auf größte Schwierigkeiten, charakterlich einwandfreie und fachlich geeignete Hilfsärzte in verantwortliche Funktionen zu bringen. Die Arbeit der Ärzte und ihrer Helfer wurde durch verleumderische Meldungen der Spitzel immer wieder gestört. Die Verleumdungen führten zu Zwangsmaßnahmen und Bestrafungen, zum Wechsel des Hilfspersonals, zum Austausch der Arzte und somit zur Erschwerung der ärztlichen Arbeit.

VI. Die Zustände im Zuchthaus Brandenburg

Die Verhältnisse in der StVA Bautzen sind so ausführlich geschildert worden, weil sie für alle Haftanstalten der Sowjetzone charakteristisch sind, wenn es auch in den meisten anderen Anstalten nicht gelungen ist, eine so wesentliche Besserung der Verhältnisse durchzusetzen. Aus diesem Grunde kann die Schilderung der Gesundheitsverhältnisse in den anderen Haftanstalten kürzer abgehandelt werden.

Das Zuchthaus Brandenburg unterstand bis zum 2.6.1950 der sowjetzonalen Justizverwaltung. Während dieser Zeit war die Behandlung relativ milde. Nach der Übernahme durch die VP verwandelte sich die Anstalt in wenigen Tagen zur Hölle. In der Anstalt, in der normalerweise 1500 Menschen untergebracht werden können, lagen mehr als 3500 Häftlinge, wovon 650 an Tuberkulose litten. Ein Teil der Tuberkulösen lag allerdings unerkannt zwischen den Gesunden. Die hygienischen Verhältnisse waren im ganzen besser als in Bautzen, da Brandenburg eines der modernsten Zuchthäuser ist. Die Überbelegung war die gleiche wie in allen übrigen Anstalten. Eine Frauenabteilung befand sich in einem Lager leichter Baracken in Heidekrug. Auch die Baracken waren überfüllt. 150 Tuberkulosekranke waren gesondert untergebracht. Von den 3500 Insassen waren 90 % politische Häftlinge und 10 % kriminelle. 10 %, vor allem Kurzfristige, waren in Arbeit. Von den 3500 Häftlingen waren 1000 lebenslänglich, 1200 zu 25 bis 10 Jahren und 800 mit weniger als 10 Jahren bestraft.

Die Verpflegung war ebenfalls vollkommen unzureichend. Es gab de facto nur 50 % der Normalverbraucherkarte. Gewichtsabnahmen bis zu 30 kg waren die Regel. Im schlechtesten Allgemeinzustand befanden sich die Lebenslänglichen und die aus den Anstalten Bautzen und Waldheim aus disziplinarischen Gründen Verlegten. Ein Teil der Verpflegung kam überhaupt nicht zur Verteilung und kam direkt aus der Küche in die Schweinemästerei, wobei die gemästeten Schweine der VP zugute kamen.

Die Häftlinge wurden in bösartigster Weise schikaniert. Wecken erfolgte 4:30 Uhr, wobei die Häftlinge während der Zählung in strammer Haltung mit dem Gesicht zur Wand stehen mußten. Aus nichtigen Anlässen wurden Karzerstrafen verhängt. Der Karzer war in einem besonderen Bau untergebracht, hatte Steinfußboden und keine Sitzmöglichkeit. Nachts gab es zwei Decken. Die Karzerzelle war verdunkelt. Es wurde nur einmal täglich gekübelt. Da das Fenster nicht geöffnet werden durfte, herrschte in der dunklen Zelle ständig schlechteste Luft. Es gab nur jeden dritten Tag warmes Essen und sonst zweimal am Tage Kaffee und einmal Brot. Die Karzerhäftlinge wurden mitunter im Winter bei eiskaltem Sturm im Freien „gefilzt“, wobei sie sich nackt ausziehen mußten.

Einzelne Häftlinge haben aus nichtigen Gründen bis zu 30 Tage Karzer im Jahr bekommen. Auch auf den Zellen waren „Filzungen“ besonders nachts und am Sonntag sehr häufig, wobei oft die Strohsäcke aufgeschnitten und der Inhalt herausgeschüttet wurde - und nach kurzer Zeit ein Appell der Zelle erfolgte. Auch in den Zellen waren die Kübel schadhaft, die Kübeldeckel verzogen, so daß eine unerträgliche Luft herrschte. Bis 1952 gab es wöchentlich nur 3 Blättchen Toilettenpapier in einer Größe von 10 zu 10 cm. Das Toilettenpapier stammte aus Bibeln. Gesangbüchern, wertvollen Bibliotheksbüchern u. ä. Die Heizung wurde im Winter nur zwei- bis dreimal eine halbe Stunde angestellt, wobei das Umhängen von Schlafdecken selbst Schwerkranken und Fiebernden unter Androhung von Strafe verboten war.

Eine besonders üble Rolle hat in Brandenburg Hauptarzt Dr. Portsch gespielt. Während bis Juli 1950 unter der Justizverwaltung die Häftlingsärzte in größerem Umfange eingesetzt waren und unter den gegebenen Bedingungen leidlich frei arbeiten konnten, wurden sie nach der Übernahme durch die VP von dem verantwortlichen Gefängnisarzt Dr. Portsch fast alle in die Zellen gesperrt. Im Haftkrankenhaus mit etwa 100 Betten waren ursprünglich ein Chirurg, ein Röntgenologe, ein Tbc-Arzt, ein Laborarzt und ein Zahnarzt eingesetzt. Außerdem arbeitete in den Häusern I, II und IV je ein Hausarzt. Im Oktober 1950 wurde der Röntgenologe und der Tbc-Arzt ohne Angabe von Gründen abgelöst. Sie kamen ein halbes Jahr in verschärfte Einzelhaft: jeden 10. Tag fünf Minuten Rundgang zu viert. Kübeln im Dauerlauf auf Strümpfen, häufige Filzungen, Essensempfang in Schüsseln, die vor die Tür gestellt wurden und oft erst nach Stunden hereingenommen werden durften. Keine Betreuung durch Sanitäter.

Die Häftlingsärzte wurden ebenfalls zur gleichen Zeit abgelöst und durch Wachtmeister ersetzt. Die Wachtmeister, die keine Sanitätsausbildung hatten, suchten die Kranken für die Vorstellung beim Gefängnisarzt heraus, behandelten selbst und gaben auch Injektionen, wobei sich häufig Spritzenabzesse entwickelten. Verabreichte Schmerztabletten mußten immer sofort eingenommen werden. Da nur einmal in der Woche Krankenvorstellungen beim Gefängnisarzt waren, und da die Wachtmeister keine Sanitätsausbildung hatten, sind wiederholt Todesfälle in den Zellen vorgekommen, ohne daß vorher eine Behandlung durchgeführt wurde.

Dr. Portsch, ein Mann von 50 Jahren, war launisch, bösartig und erregbar. Er war nur Polizist und kein Arzt. Von den Häftlingsärzten blieb praktisch nur ein Chirurg in Arbeit. Der Häftlingschirurg wurde allgemein als gut und erfolgreich geschildert. Er wurde jedoch von Portsch gehemmt. Portsch operierte später selbst, trotzdem er keine chirurgischen Verbildung hatte. Er benutzte gewissermaßen die Häftlinge als Versuchsobjekte, wobei der Häftlingschirurg eingreifen, mußte, wenn etwas verpfuscht war.

Bei den wöchentlichen Krankenvorstellungen wurden die zum Teil Schwerkranken, ohne angehört zu werden, angeschrien, herausgeworfen und bei erneuter Krankmeldung mit Bestrafung bedroht. Medikamente und Verbandstoffe fielen unter dem Einfluß von Portsch fast ganz fort. Selbst Doppelamputierte mit Scheuerwunden, Kranke mit künstlichem After, Kranke mit chronisch eiternden Mittelohrentzündungen und offenen Wunden bekamen keine Verbandstoffe und erhielten Hausstrafe, wenn sie sich wieder krank meldeten. Eine gegen den Willen von Portsch in das Krankenhaus eingelieferte feuchte Rippenfellentzündung wurde wieder entlassen. Der einweisende Häftlingsarzt wurde abgelöst und mit Karzer bestraft. Unter der Verantwortung von Portsch kam es im Winter 1950/51 zu einer Erkältungsepidemie, weil den Häftlingen die Zusatzkleidung (Pullover, Unterjacken. doppelte Wäsche etc.) fortgenommen worden war und weil bei der großen Kälte der Spaziergang im kurzen Leinenhemd mit dünner Sträflingskleidung und ohne Kopfbedeckung durchgeführt werden mußte.

Der Lazarettverwalter Napierski hat monatelang große Mengen Medikamente gegen Zigaretten nach Berlin verschoben. Eine Meldung durch den Hilfsapotheker an die Anstaltsleitung führte zur Ablösung und Bestrafung desselben, während Napierski im Amt verblieb und sogar zum Kommissar ernannt wurde. Auch in Brandenburg fand im Herbst 1952 eine Überprüfung des Gesundheitswesens durch einen zentralen Hauptarzt statt. Die dabei angetroffenen Zustände wurden von dem kontrollierenden VP-Arzt als unglaublich bezeichnet. Die letzten Eintragungen in den Tbc-Krankenblättern lagen zwei Jahre zurück. Zwei Jahre lang waren keine Befunde und keine Heilmaßnahmen eingetragen. Die Röntgenaufnahmen waren nicht ausgewertet worden und lagen überall ungeordnet umher. Die Reihenröntgendurchleuchtungen der Häftlinge waren jahrelang, von Portsch selbst durchgeführt worden - im allgemeinen einmal jährlich - und hatten bei der Bösartigkeit dieses Polizeiarztes zur Folge, daß der größte Teil der Tuberkulösen nicht in stationäre Behandlung kam. Erst nach der Kontrolle durch den Hauptarzt kam es zu einer leidlichen Ordnung im Gesundheitswesen. wobei die in Bautzen von den Häftlingsärzten gegen großen VP-Widerstand erarbeitete und erkämpfte Organisation als Grundlage und Vorbild genommen wurde. Auch in den anderen Anstalten wurde ab Herbst 1952 nach Bautzener Muster gearbeitet.

V. Die Verhältnisse in den anderen Strafvollzugsanstalten

Die Verhältnisse in den vielen großen und kleinen Strafvollzugsanstalten der Sowjetzone waren gleichartig. Es erschien zweckmäßig, die Schilderung der Zustände auf bestimmte Lager und Strafvollzugsanstalten zu konzentrieren, in denen die Entwicklung des Gesundheitswesens besonders charakteristisch war. Dafür schienen die Strafvollzugsanstalten Sachsenhausen, Bautzen und Brandenburg geeignet. Sachsenhausen und Bautzen, das eine als reines Konzentrationslager, das andere als gemischte Anstalt, waren für die Entwicklung von 1995 bis 1950 besonders bezeichnend. Die Zuchthäuser Bautzen und Brandenburg zeigten die Entwicklung nach 1950 von einem gemeinsamen Ausgang aus, wobei sich die Zustände in Bautzen relativ günstig und in Brandenburg relativ ungünstig entwickelten. Die Zustände in den vielen sonstigen Strafvollzugsanstalten lagen zwischen beiden, wobei jede Anstalt wieder ihre Besonderheiten hatte, abhängig von den Verantwortlichen in den Lagerleitungen.

Überall herrschte, bedingt durch die maßlosen Verhaftungswellen, die sich systematisch gegen ganze Bevölkerungsschichten richteten, eine stärkste Überbelegung, welche Hauptursache der schlechten sanitären Verhältnisse, der schlechten Versorgung und der schlechten Organisation war. Überall stieg die Erkrankungsziffer dystrophiebedingter Tuberkulose ins Maßlose. Seelisches Martyrium der Inhaftierten, die unkontrolliert den Quälereien einer bösartigen Bewachung ausgesetzt waren, taten das ihre.

Überall unterstand die Verwaltung des Gesundheitswesens Polizeiärzten, die sich fast nur als Polizisten und fast niemals als Arzte gaben. Wischhusen und Portsch sind keine Ausnahmen, sie sind die Regel. Aber ihr linientreues Verhalten schützte sie nicht vor dem Zugriff des Systems. So mancher mußte die Uniform aus- und den Sträflingsanzug anziehen, z.B. die VP-Sanitätsinspekteure der Länder Sachsen und Thüringen und die Zuchthausärzte von Waldheim und Bautzen. Auch unter den verantwortlichen Sanitätswachtmeistern fanden sich häufig gleiche Elemente wie Marschner und Napierski. In Torgau, wo bis Herbst 1950 in unbeschreiblicher Weise Tag und Nacht geprügelt wurde, zeichnete sich VP-Sanitätsmeister Anton Rudolf auch nach 1950 durch Mißhandlungen von Kranken aus. Er endete durch Selbstmord in der Zelle, nachdem er selbst wegen krimineller Delikte in seiner dunklen Vergangenheit verhaftet worden war. In Potsdam spielte Hauptwachtmeister Bär in ständig betrunkenem Zustand eine ähnliche Rolle. Schiebungen mit Lebensmitteln auf Kosten der ausgehungerten Häftlinge waren überall an der Tagesordnung, beispielsweise im Polizeikrankenhaus Potsdam oder im Zuchthaus Bützow, wo sich der Polizeiarzt Dr. Scholibo aus der Häftlingsverpflegung Menüs und Torten zubereiten ließ.

Eine normale Phantasie kann nicht die vielen Schikanen erfinden, die in den verschiedenen Anstalten Anwendung fanden, um den Haß der verhetzten Polizei an den wehrlosen Häftlingen auszulassen, anfangend mit militaristisch entarteter „Disziplin“ und endend mit Karzerstrafen, wobei die Häftlinge z.B. in Unterfeld gefesselt wurden oder im Streckbett liegen mußten.

Der Kampf der Häftlingsärzte war in allen Anstalten gleich schwierig. In vielen Fällen wurde ein Erfolg der häftlingsärztlichen Tätigkeit durch Ablösung derselben verhindert. Mitunter wurden an ihre Stelle Hochstapler und Laien gesetzt. die den Polizeiärzten oder Sanitätern ausreichend gefügig waren. Die in manchen Strafanstalten eingesetzten Vertrauensleute konnten sich meistens gegen die Polizei nicht durchsetzen und waren oft von sträflicher Interesselosigkeit. In einer Anzahl von Anstalten gelang es jedoch den Häftlingsärzten ähnliche Erfolge zu erzielen wie in Bautzen, das gilt besonders für Torgau, Waldheim und Luckau.

VI. Die Häftlinge des 17. Juni 1953

In der zweiten Hälfte des Jahres 1953 kamen allmählich zunehmend Hunderte der Teilnehmer an den Demonstrationen und Streiks des 17.Juni 1953 nach wochen- und monatelanger Untersuchungshaft und nach Verurteilung zu hohen Zuchthausstrafen in die Strafvollzugsanstalten.

Sie wurden von den anderen Häftlingen streng isoliert und besonders hart behandelt. Es waren durchweg Arbeiter, die sich an Demonstrationen beteiligt hatten, die aber durch die erpresserischen Untersuchungsmethoden des SSD zu „Geständnissen“ gezwungen worden waren, welche nicht den Tatsachen entsprachen.

Diese Neuzugänge befanden sich in einem auffallend schlechten Allgemeinzustand, bedingt durch die immer noch bestehende Unterernährung in den Untersuchungsgefängnissen. Ein erheblicher Teil dieser Neuzugänge war bereits in der relativ kurzen Zeit der Untersuchungshaft an Tuberkulose erkrankt, wobei die Tuberkulose wieder den bösartigen schnell fortschreitenden Charakter hatte, wie sie während der größten Hungerzeit in den Straflagern bis 1951/52 üblich war.

Trotz des offensichtlich elenden und kranken Zustandes dieser Neuzugänge wollte man ihnen zunächst eine ausreichende Ernährung durch Zusatzkost und eine ausreichende Versorgung mit Medikamenten versagen. Die Durchführung dieser unmenschlichen Vorschriften stieß jedoch so allgemein, selbst bei den Wachtmeistern, auf Widerstand. daß die Kranken nach wenigen Tagen in ihrer Behandlung und Versorgung den übrigen Kranken gleichgestellt wurden.


Die Mahnung der politischen Gefangenen

Noch immer sind die Haftanstalten, Straflager, Untersuchungs- und Spezialgefängnisse der SED-Diktatur überfüllt. Schon längst sind in den Zellen, Sälen und Baracken die „Internierten“ der ersten Monate durch politische Gefangene abgelöst, die einzig aus dem Grunde eingekerkert wurden, weil sie in irgendeiner Form ihre Ablehnung des Pankower Systems zum Ausdruck brachten und für demokratische Freiheiten eintraten. Diese politischen Gefangenen haben sich alle mehr oder weniger bewußt für die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit eingesetzt. Was sie in den Spezialgefängnissen des MWD und des SSD und in den Strafvollzugsanstalten auch heute noch erdulden müssen, ist unmenschlich. Gewiß ist die Zeit der primitiven Massenvernichtung vorüber. Manche barbarischen Zustände haben aufgehört. Solidarität der Gefangenen, Enthüllungen im freien Teil Deutschlands und vor der Welt, der ständige wachsame Blick des freien Berlin in die Zone und auch taktische Erwägungen der Pankower Machthaber haben das Aufhören dieser oder jener sadistischen Teufelei erzwungen. Endlich wird wenigstens etwas für die kranken Häftlinge getan.

Doch noch immer, trotz aller Veränderungen in den letzten fünf Jahren im Vergleich zur Periode der Massenvernichtung, sind die Zustände in den Kerkern des SED-Staates weit davon entfernt, den Grundsätzen der Menschlichkeit zu entsprechen.

Gewiß, es wäre auch dann ein schreiendes Unrecht und ein Verbrechen gegen die deutsche Arbeiterbewegung und das deutsche Volk, Menschen deshalb einzukerkern, weil sie in ihrem Lande für demokratische Freiheiten und die Wiedervereinigung eintreten und sich gegen unmenschliche Ausbeutung zur Wehr setzen, wenn sie wie Gefangene in zivilisierten demokratischen Staaten behandelt würden. Aber den Charakter eines Systems erkennt man nicht zuletzt daran, wie es seine Gefangenen behandelt. Und das Pankower Regime behandelt seine Gefangenen unmenschlich, in erster Linie die politischen Gefangenen.

Darum bleibt die Verpflichtung, die Geheimhaltung des Pankower Systems zu durchbrechen und dessen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Haftanstalten vor der Weltöffentlichkeit zu enthüllen.

Vor allem aber gilt es, alles dafür zu tun, daß die politischen Gefangenen wieder frei werden.

Denn worauf sollten diese Menschen, die wegen ihres Bekenntnisses zu Demokratie und Freiheit bis zu 25 Jahren Haft verurteilt sind oder Jahr für Jahr in den Kellern der Geheimpolizei kein Ende ihres Martyriums absehen können, eigentlich hoffen? Alle Hoffnung setzen sie darauf, um die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit so schnell wie nur irgend möglich zu erreichen. Was Beharrlichkeit und Solidarität und Konsequenz erreichen können, haben die politischen Gefangenen in der Sowjetzone durch ihr eigenes Beispiel gezeigt. Drängt nicht der vorliegende Bericht geradezu die Frage auf, wie das Schicksal der Gefangenen gewesen wäre ohne ihre Solidarität und ihren Mut, ohne zum Beispiel das zähe Eintreten der Häftlingsärzte für ihre kranken Mitgefangenen? Was diese gefangenen Menschen getan haben und noch tun, unter schwierigsten Lebensbedingungen, ist ein Beispiel und eine Mahnung für alle Deutschen zur Einigkeit und zur unerschütterlichen Konsequenz im Streben nach der Wiedervereinigung unseres Landes!

 

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