Bundesrat für Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

Die Fristen zur Rehabilitierung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen laufen am 31. Dezember 2019 aus. Wer bis dahin nicht handelt, verliert seine Ansprüche. Die UOKG hat schon über viele Wege die Bundesregierung und die Parteien im Bundestag aufgefordert, endlich diese Frist ersatzlos zu streichen. Bis jetzt aber noch ohne Erfolg.
Nun hat am heutigen Tage der Bundesrat entschieden, dem Entschließungsantrag der Neuen Bundesländer und Berlin vom Dezember 2017 (Drucksache 743/17) zu folgen, in welcher die Bundesregierung zur Aufhebung der Antragsfristen aufgefordert wird. Darüber hinaus wurde auf Empfehlung des Rechtsausschusses der Antrag dahingehend erweitert, dass die Fristen für die Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst fallen sollen.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Schon mehrmals habe ich mich zu diesem Thema geäußert und den mangelnden Respekt gegenüber den Betroffenen angeprangert. Es freut mich sehr, dass nun zumindest schon mal der Bundesrat sich des Themas angenommen hat und die Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze fordert. Auch die Streichung der Fristen für Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst wäre ein wichtiges Zeichen. Nun liegt es am Bundestag, dieser Farce endlich ein Ende zu bereiten. Der Aufarbeitung des SED-Unrechts darf kein zeitlicher Riegel vorgeschoben werden.“

Text der Presseerklärung

Anlage: