UOKG zum 25. Jahrestag des 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes

Am 4. November 1992 trat das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. Die UOKG hatte sich dafür sehr stark gemacht und begrüßte sodann die Möglichkeit für die Betroffenen sich nunmehr offiziell für die zu Unrecht erlittene Haftstrafe rehabilitieren zu lassen.
Das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz war ein wichtiger Schritt für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Es folgten noch ein zweites und ein drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Auch diese tragen zu einer erfolgreichen Aufarbeitung bei. Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze viele Opfergruppen nicht oder nicht ausreichend auffangen.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Neben dem Licht gibt es auch viel Schatten. Natürlich sind die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze eine gute Sache, dennoch sind sie an vielen Stellen noch verbesserungsbedürftig. Haftfolgeschäden müssen anerkannt werden. Verfolgte Schüler benötigen einfach mehr Unterstützung. Unterbringungen in Spezialheimen bedürfen einer Rehabilitierung. Betroffene von Zwangsadoptionen müssen endlich Berücksichtigung finden. Dies um nur einige Baustellen zu nennen. Aber allen voran muss endlich die Befristung bis zum 31.12.2019 ersatzlos gestrichen werden. Alle Parteien sprechen sich für eine Entfristung aus, dennoch geschieht nichts. Dies ist eine Respektlosigkeit gegenüber allen Betroffenen und zeigt, welchen Stellenwert die Aufarbeitung der SED-Diktatur in unserer Gesellschaft einnimmt.“

Ansprechpartner: UOKG-Geschäftsstelle; 030/55779351; info@uokg.de

Siehe auch: Thema der Deutschen Welle vom 4.11.2017: Opfer der DDR-Justiz kämpfen um ihr Recht

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