Neue Regelung zur Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern in Sicht

Siehe oben Pressemeldung vom 4. April 2017!!

Die UOKG hat seit langem gefordert, diejenigen Heimkinder zu rehabilitieren, deren Eltern in der DDR politisch inhaftiert waren. Jetzt ist es soweit. Sachsen und Thüringen haben eine Gesetzesänderung in den Bundesrat eingebracht. Die Zustimmung des Bundestages gilt als sicher. Mit der Novellierung können viele ehemalige Heimkinder Leistungen aus dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) erhalten, die ihnen bisher nicht zugestanden wurden. Voraussetzung ist: Mindestens ein Elternteil muss gleichzeitig mit der Heimeinweisung in politischer Haft gewesen und heute dafür rehabilitiert sein. Die UOKG empfiehlt allen Betroffenen, einen neuen Antrag zu stellen, sobald der Bundestag die Änderung beschlossen hat. Unser Jurist Benjamin Baumgart berät Sie gern.

Benjamin Baumgart, Tel. (030) 55 77 93 53; E-Mail: baumgart@uokg.de

Siehe Beschlussdrucksache 744/16(B) des Bundesrates, S. 5