Erleichterte Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern in Sachsen-Anhalt

Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit mehreren Beschlüssen (zuletzt Beschluss vom 19. Januar 2017 – 2 Ws (Reh) 15/16) die Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern in Sachsen-Anhalt erleichert. Die Betroffenen können dadurch in den Genuss von Entschädigungsleistungen kommen.
Heimkinder sind nach dieser neuen Rechtsprechung bereits zu rehabilitieren, wenn die Heimeinweisung von DDR-Behörden in den früheren Bezirken Halle und Magdeburg angeordnet wurde und in ein Spezialheim (Spezialkinderheim, Jugendwerkhof, Sonderheimkombinat, Aufnahmeheim Eilenburg) erfolgte und keine Folge von erheblicher Straffälligkeit oder Gemeingefährlichkeit des Betroffenen war.Das Oberlandesgericht Naumburg geht damit weiter als die anderen Oberlandesgerichte in den neuen Ländern, die strengere Maßstäbe anlegen.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG: „Wir begrüßen die neue Rechtsprechung. Die anderen Oberlandesgerichte sollten ihr folgen. Den Betroffenen ist eine schnelle Antragstellung zu empfehlen, weil zu erwarten ist, dass sich der Bundesgerichtshof in naher Zukunft mit dem Thema beschäftigen wird und sich diese positive Entwicklung wieder drehen könnte.“

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