Offener Brief der UOKG an die Bundesfamilienministerin und die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer

Sehr geehrte Frau Ministerin Schwesig,
sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Sellering,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Woidke,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Haseloff,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tillich,

die UOKG warnt Sie vor einem menschlichen und politischen Desaster.

Im Februar droht ein Beschluss der ostdeutschen Ministerpräsidenten gegen eine Opfergruppe, der seinesgleichen in der Geschichte der Bundesrepublik sucht. Es droht eine innerdeutsche Spaltung der Opfergruppe der ehemaligen Heimkinder in Ost und West. Das wäre im 25. Jahr der Wiedervereinigung ein fatales politisches Signal.

Der mit 120 Millionen Euro ausgestattete Heimfonds West ist in der Lage, die als vorbildlich anerkannte Praxis der Auszahlung fortzusetzen. Der Heimfonds Ost in Höhe von 40 Millionen war bereits im Herbst 2013 erschöpft. Vergeblich war in der Heimexpertise, die von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben worden war, gewarnt worden, dass im Osten Deutschlands eine weit größere Opferzahl zu erwarten war. Vor den eindeutigen Signalen seit Sommer 2013, dass der Heimfonds Ost nicht ausreichen würde, haben die verantwortlichen Politiker die Augen verschlossen.

Nun wird eine Regelung vorbereitet, nach der die Auszahlungen an die Heimkinder Ost drastisch beschnitten und mit neuen bürokratischen Hürden versehen werden soll. Eingeführt werden soll offenbar eine neue Bedürftigkeitsprüfung, die ursprünglich von allen Verantwortlichen aus guten Gründen einhellig abgelehnt worden war. Es ist sogar die Rede davon, das Ende der Antragsfristen auf den Sommer 2014 zu begrenzen. Damit würden die Heimkinder für ihren Langmut gegenüber den personell völlig überforderten Beratungsstellen bestraft. Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat wird nachhaltig zerstört.

Angesichts der Tatsache, dass erst eine Minderheit der Betroffenen überhaupt einen Antrag stellen konnte, wäre eine solche Entscheidung ein Signal, dem mit öffentlichen Protesten begegnet werden müsste. Nach Schätzungen von Mitarbeitern der Beratungsstellen ist eine Summe von bis zu 200 Millionen Euro nötig, um allen Betroffenen zu helfen, die den gemeinsam für Ost und West formulierten Bewilligungskriterien genügen.

Die UOKG appelliert an die Bundesfamilienministerin und die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder, bereits zerstörtes Vertrauen nicht völlig zu ruinieren. Es darf nicht der Eindruck erzeugt werden, bereits zugesagte Hilfen für Bedürftige, wären der Willkür der Politiker ausgeliefert.

Kehren Sie zurück zu dem verabredeten Konzept, Menschen zu helfen, die unverschuldet in Notlagen und psychische Krisen geraten sind. Vermeiden Sie, dass Heimkindern Ost wieder das werden, was sie noch vor drei Jahren waren: Opfer 2. Klasse.

gez. Rainer Wagner
UOKG-Bundesvorsitzender

Mahnung der uokg vom 13.12.2013 | epd | PNN