Kommunique zur Rückübereignung von unter 99 Hektar großen früheren DDR-Agrarflächen

Kommunique der „Union der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft-UOKG“ vom 13. Januar 2014

„Die  Opfer der kommunistischen „Boden-und Industriereform“ durchgeführt von den sowjetischen Besatzungsorganen nach 1945 sowie später der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) nach 1949, sehen mit Erschrecken den fortdauernden Niedergang und Verfall jahrhundertealten Kulturguts in Form ihrer früheren Herren- und Gutshäuser bis hin zu ganzen Gebäude-Ensembles im ländlichen Raum als wertvolle Baudenkmale in den neuen Bundesländern.

Die zu DDR-Zeiten zweckentfremdet  genutzten und heruntergewirtschafteten, auch nach 1990 weiter dem Verfall ausgesetzten Anwesen sind Zeugnis jahrhundertealter Geschichte mit zum Teil einzigartiger Architektur.

Da seit 1945 kaum Erhaltungsmaßnahmen getroffen wurden, sind viele von ihnen weiterhin dem Verfall preisgegeben.Zahlreiche Abrisse und damit die Vernichtung unwiederbringlichen Kulturguts sind fast an der Tagesordnung. Viele der Anwesen sind in öffentlichem Besitz.Deshalb tragen  der Bund, die betroffenen Bundesländer und Kommunen hier eine besondere Verantwortung, umgehend Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Die Opfer der kommunistischen Landwirtschaftspolitik schlagen eindringlich eine möglichst unbürokratische und zur Rettung von bedrohtem Kulturgut nachhaltige Lösung vor. Diese Lösung müsste eine schnellstmögliche Rückübereignung von Immobilien an die daran interessierten vormaligen Eigentümer oder deren Erben ermöglichen. Um die notwendigen und sofortigen  Sanierungen, in manchen Fällen auch Sicherungen gegen schnellen Verfall zu realisieren, wird eine Rückübereignung gratis oder in Sonderfällen zu vergünstigten Bedingungen von bis zu 99 Hektar der früheren Agrarflächen gefordert.

Mit der Erwerbsmöglichkeit soll die Vergünstigung beim Erwerbspreis für die Sanierung der denkmalgeschützten Immobilien zweckgebunden eingesetzt werden. Hierzu gibt es nach unserer Kenntnis bereits geeignete Vorschläge, bei denen auch die Interessen des Bundeshaushalts bzw. des Landesfiskus beachtet werden. Die Größenordnung von 99 Hektar Ackerland wurde genannt,weil die sogen. „Bodenreform“ in der SBZ jedenfalls formell nur alle Guts- und Großbauern- Betriebe über 100 Hektar betraf.

Unser Zusammenschluss wird alles daransetzen, dass im Sinne des Rechts und des Rechtsfriedens, aber vor allem auch wegen der akuten Gefahren für wertvolles Kulturgut in den neuen Ländern, eine kurzfristige Lösung des Problems gefunden wird. Dies stellt auch ein zentrales Thema für den weiteren „Aufbau Ost“ dar. “

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